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AGB
 
CONDITIONS DE VENTES

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Bei allen auf der Internetseite, dem Produktblatt und in den Beschreibungen aufgeführten Informationen handelt es sich gemäß Artikel L.211-9, L211-10, R.211-4 und R.211-5 des französischen Fremdenverkehrsgesetzes um vorab gegebene Informationen, die Änderungen unterliegen können.

Die im Folgenden aufgeführten allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen müssen vom Käufer aufmerksam gelesen und zur Kenntnis genommen werden.

 

Vorliegende Geschäftsbedingungen gelten für die angebotenen Produkte des Reisedienstleisters (Flüge, Hotels, Autovermietungen, Aufenthalte). Sie sind wesentlicher Bestandteil des mit GO VOYAGES / GOVOLO abgeschlossenen Vertrages. Jeder Reservierung und/oder Buchung von Leistungen des Reisedienstleisters geht die Anerkennung der allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen durch den Käufer voraus.

 

Buchungen unterliegen den am Tag der Buchung geltenden Geschäftsbedingungen. Der Käufer erkennt den verbindlichen Charakter der vorliegenden Geschäftsbedingungen an.

 

Vorliegende Geschäftsbedingungen sind jederzeit über den Hypertext-Link "Geschäftsbedingungen" auf jeder Seite der GO VOYAGES / GOVOLO - Internetseiten abrufbar und können außerdem auf einfache Anfrage per Post zugesandt werden. Die Anfrage ist an den Geschäftssitz oder an folgende Adresse zu richten: Go Voyages, 118 rue Réaumur, 75002 Paris.

 

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.07.2011 in Kraft. Diese Version macht die vorherige nichtig und ersetzt sie.

 


BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

INHALT

 


 

1. Vorwort

2. Definition

3. Handlungsfähigkeit

4. Preis und Bezahlung

5. Formalitäten

6. Nur Lufttransport

7. Unterkunft und Aufenthalte

8. Nur Automiete

9. Mietunterkünfte in Ferienresidenzen

10. Tauchen

11. Vertragsübertragung für Aufenthalte

12. Reklamation und Garantie

13. Versicherungen

14. Stornierungs- und Änderungsgebühren

15. Gebühren für Sonderleistungen

16. Kein Widerrufsrecht

17. Nutzung der Webseite

18. Geistiges Eigentum

19. Datenschutz

20. Sonstige Bestimmungen

21. Beweismittel - Anwendbares Recht - Juristische Zuständigkeit


 

                                                                                                                                

 

1. Vorwort

Das Vorwort ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages.

 

2. Definition

2.1 Reisedienstleister

Bezeichnet nachfolgend GO VOYAGES und seine Handelsmarke GOVOLO.

 

Beim Verkauf von Pauschalreisen agiert GO VOYAGES / GOVOLO als Reisedienstleister und unterliegt dabei den Artikeln L.211-1 ff. des Fremdenverkehrsgesetzes.

 

Beim Verkauf einzelner Leistungen (Flugtickets, Unterkünfte oder Automieten) agiert GO VOYAGES / GOVOLO als Vermittler zwischen dem Käufer und den Lieferanten. Gemäß Artikel L.211-17 des Fremdenverkehrsgesetzes übernimmt GO VOYAGES / GOVOLO keinerlei Verantwortung für Reservierungen oder Buchungen, die nicht wie in Artikel L.211-2 des Fremdenverkehrsgesetzes definiert als Pauschalangebot gelten.

 

GO VOYAGES / GOVOLO ist eine Kapitalgesellschaft in vereinfachter Form mit einem Kapital von 117.500.000 €. Ihr Geschäftssitz befindet sich in 14 rue de Cléry, 75002 Paris, Frankreich. Sie ist im Handels- und Gesellschaftsregister der Stadt Paris unter der Nr. 491 249 553 eingetragen und verfügt über eine Lizenz zur Ausübung einer reisekaufmännischen Tätigkeit (Nr. 075 07 0063) sowie über eine IATA-Zulassung.

GO VOYAGES / GOVOLO hat mit dem Unternehmen HISCOX (19 Louis le Grand, 75002 Paris, Frankreich) einen Vertrag (Nr. HA RCP0082196) über eine Berufshaftpflichtversicherung von jährlich 5.000.000 € abgeschlossen.

 

GO VOYAGES / GOVOLO verfügt über eine Finanzgarantie in Höhe von 6.745.470 €, die vom französischen Berufsverband "Association Professionnelle de Solidarité" (APS), 15 avenue Carnot, 75017 Paris, Frankreich zur Verfügung gestellt wird.

 

2.2 Käufer

Bezeichnet alle Personen, die vom Reisedienstleister angebotene Leistungen reservieren und/oder buchen, beispielsweise Flugtickets, Unterkünfte oder Autovermietungen, außerdem Reisepakete/Pauschalreisen sowie sonstige Leistungen.

 

2.3 Gruppe

Die auf der Internetseite angebotenen Produkte richten sich ausschließlich an Individualtouristen und sind für maximal 9 Personen pro Reise konzipiert. Ab 10 Personen handelt es sich um eine Gruppenreise, die besonderen Preisregelungen unterliegt. 

 

2.4 Gültigkeitsdauer des Angebots

Die auf einer der Webseiten von GO VOYAGES / GOVOLO zum Kauf angebotenen Reisen unterstehen vorliegenden Geschäftsbedingungen und sind in der Regel so lange buchbar wie sie online angezeigt werden und bis die verfügbaren Plätze ausverkauft sind. Die Anzeige der Angebote erfolgt in Echtzeit. Angebote und Preise werden kontinuierlich von den Leistungsanbietern aktualisiert und fluktuieren unabhängig vom Willen des Reisedienstleisters.

                                 

2.5 Eine Bestellung tätigen

Art des Vertrags

Gemäß der Bestimmungen aus Artikel 1369-8 des französischen Code civil (Bürgerliches Gesetzbuch) akzeptiert der Käufer den Abschluss von Verträgen in elektronischer Form.

 

Aufgabe einer Bestellung

Der Käufer kann Bestellungen entweder direkt auf einer der Webseiten von GO VOYAGES / GOVOLO oder per Telefon unter folgender Nummer vornehmen: +33 (0)899.651.851 (1,34€ pro Anruf und 0,34€ pro Minute, MO - FR von 8.30 bis 23.00 Uhr, SA von 9.00 bis 19.00 Uhr).

 

Verfahren und Auftragsbearbeitung

Schritt 1: Der Käufer wählt das/die gewünschte/n Produkt/e, gibt die erforderlichen Daten ein, das gewünschte Reiseziel, die Anzahl der Reisenden je nach Kategorie (Erwachsene, Kinder, Kleinkinder) und die Beförderungsklasse für Flugreisen (Economy oder Business Class). Sobald alle Daten eingegeben sind, kann der Käufer mit der Suche beginnen.

 

Schritt 2: GO VOYAGES / GOVOLO zeigt das Suchergebnis an.

 

Schritt 3: GO VOYAGES / GOVOLO zeigt die Details des ausgewählten Produktes an. Der Käufer verfeinert seine Suche (beispielsweise durch Festlegung der Flugzeiten).

 

Schritt 4: Nach Anzeige der zusammengefassten Auswahl gibt die Person, die die Buchung tätigt, ihre persönlichen Daten ein.

 

Schritt 5: GO VOYAGES / GOVOLO zeigt das Preisangebot und den entsprechenden Kaufvertrag an. An dieser Stelle muss der Käufer sorgfältig die persönlichen Daten der Person/en eingeben, die von der/den Leistung/en profitieren sollen. Achtung: Diese Informationen dienen der Ausstellung der Reisedokumente (Flugtickets, Voucher usw.), für alle Fehler im Namen, Vornamen oder in sonstigen wesentlichen Informationen ist einzig und allein der Käufer verantwortlich. GO VOYAGES / GOVOLO kann diesbezüglich nicht zur Verantwortung gezogen werden. In dieser Etappe muss der Käufer außerdem seine besonderen Anmerkungen machen (falls erwünscht oder erforderlich) und den Geschäftsbedingungen zustimmen. Der Klick am Ende gilt als elektronische Unterschrift und als Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen.

 

Schritt 5 SSL (gesicherte Seite): An dieser Stelle bezahlt der Käufer seine Bestellung. Der letzte Klick besiegelt den endgültigen Vertragsschluss. Dieser erfolgt im Namen und im Auftrag aller Reiseteilnehmer.

 

Mit der Bestellung beauftragt der Käufer den Reisedienstleister zur Erbringung der Leistung. Bei der anschließend an den Käufer gerichteten E-Mail handelt sich noch nicht um eine definitive Bestätigung. Der Käufer wird vorerst nur darüber informiert, dass die Bestellung eingegangen ist und in Kürze bearbeitet wird. Erst nach Zahlungseingang gilt das Angebot als reserviert  und gebucht.

                                             

Anschließend sendet GO VOYAGES / GOVOLO dem Käufer per E-Mail eine Empfangsbestätigung, die besagt, dass die Reservierung in Bearbeitung ist. In dieser Empfangsbestätigung sind die wesentlichen Informationen und die Buchungsnummer enthalten. Im Anschluss sendet GO VOYAGES / GOVOLO dem Käufer die Buchungsbestätigung, in der ebenfalls alle wesentlichen Informationen (reservierter Service, Preis, Menge, Reisedatum, Name/n des/der Leistungsempfänger/s etc.) enthalten sind. Sollte der Käufer diese Buchungsbestätigung nicht erhalten, so konnte die Reservierung nicht registriert werden. Gemäß Artikel 1369-5 des französischen Code civil (Bürgerliches Gesetzbuch) werden Bestellung und Buchungsbestätigung dann als erhalten angesehen, wenn die Parteien, denen sie zugestellt wurden, auf sie zugreifen können.

 

Der Käufer muss überprüfen, ob er die Buchungsbestätigung per E-Mail erhalten hat und sicherstellen, dass er sein E-Mail-Konto regelmäßig abrufen kann. Sollte der Käufer in einem der Buchungsabschnitte falsche Kontaktdaten angegeben haben, so kann GO VOYAGES / GOVOLO hierfür nicht zur Verantwortung gezogen werden. Für Leichtsinnigkeiten oder Unachtsamkeiten des Käufers kommt GO VOYAGES / GOVOLO nicht auf.

                                                                                   

Flugreservierungen unterstehen der Zustimmung des Ticketservice, dem die Ausstellung der Tickets in bestimmten Fällen nicht möglich ist. Grund hierfür ist die Tatsache, dass einige Fluggesellschaften Teilverträge mit Flugsystemen haben, die es ihnen ermöglichen, Reservierungen anzunehmen, aber keine Flugtickets auszustellen. In diesem Fall verpflichtet sich GO VOYAGES / GOVOLO, den Kunden binnen 48 Arbeitsstunden nach Versand der Bestellregistrierung über diesen Umstand zu informieren und nach Möglichkeit eine alternative Flugbeförderung mit neuem Preis (bleibt zu Lasten des Käufers) anzubieten.

 

Achtung: Im Rahmen eines Flugkaufs bei einer Liniengesellschaft agiert der Reisedienstleister lediglich als Vermittler zwischen Transporteur und Käufer. Der Transporteur kann dem Reisedienstleister bei bestimmten Flügen, an bestimmten Daten, oder als Bedingung für bestimmte Preise, Ausstellungsregeln vorschreiben (z.B. die Ausstellung in einer maximalen Frist nach der Reservierung, den Zugriff auf Sonderpreise für die Bewohner bestimmter Länder). Sollten die Ausstellungsregeln, die der Transporteur dem Reisedienstleister auferlegt, auch für den Käufer gelten, so ist der Reisedienstleister berechtigt, die getätigte Reservierung ohne zusätzliche Kosten zu annullieren.

                                    

Änderung und/oder Stornierung einer Bestellung

Jede Anfrage auf Änderung oder Stornierung Ihrer Bestellung muss per E-Mail an eine der folgenden Adressen gerichtet werden:

 

Für alle Produkte (ausgenommen Aufenthalte):

In französischer Sprache: info@govoyages.com

In englischer Sprache:  booking@govolo.com

In spanischer Sprache: informaciones@govolo.es   

In italienischer Sprache: informazioni@govolo.it     

In portugiesischer Sprache: informacoes@govolo.pt

 

Für alle Aufenthalte: resasejours@govoyages.com

 

GO VOYAGES / GOVOLO sendet dem Käufer per E-Mail eine Bestätigung der Anfrage auf Abänderung oder Stornierung. Sollte der Käufer diese Bestätigung nicht erhalten, so wurde die Reservierung oder Stornierung nicht registriert. Der Käufer ist verpflichtet, sein E-Mail-Postfach regelmäßig abzurufen, um zu kontrollieren, ob die Bestätigungsmail eingegangen ist.

 

Im Falle einer Änderung oder Stornierung zahlt GO VOYAGES / GOVOLO dem Käufer in einem angemessenen Zeitraum alle zuvor geleisteten Beträge abzüglich der Stornierungs- und Abänderungsgebühren (siehe Artikel 15) zurück.

 

Achtung: Aufgrund der Tarifbedingungen können manche Produkte oder Leistungen weder geändert noch storniert werden. Die in solchen Fällen bezahlten Beträge können nicht zurückerstattet werden und GO VOYAGES / GOVOLO kann keinesfalls zur Verantwortung gezogen werden.

 

2.6 Recht auf Hilfeleistung ohne zusätzliche Steuern

 

2.6.1 Recht auf Hilfeleistung ohne zusätzliche Steuern

Entsprechend der Bestimmungen aus Artikel L. 121-18, II des französischen Verbraucherschutzgesetzes stellt GO VOYAGES / GOVOLO seinen Kunden eine Telefonnummer ohne zusätzliche Steuern zur Verfügung, die exklusiv für Rückfragen in Bezug auf die Bestellung eingerichtet wurde (wie in Artikel 2.6.2 der besonderen Geschäftsbedingungen festgelegt). Die Rufnummer ist in der Bestätigungsmail der Bestellung aufgeführt. Um von der Hilfeleistung ohne zusätzliche Steuern Gebrauch zu machen, muss der Käufer seine Bestellnummer bereithalten und diese bei Rückfragen in Bezug auf seine Bestellung angeben.

 

2.6.2 Rückfragen in Bezug auf die Bestellung

Wie in Artikel L.121-18, III des französischen Verbraucherschutzgesetzes festgelegt, erstreckt sich die Bestellüberwachung vom Versand der Bestätigungsmail bis zum Eingang der für die effektive Durchführung der Bestellung erforderlichen Dokumente beim Kunden (elektronisches Ticket, Voucher für Hoteldienstleistungen, Autovermietungen…).

 

2.6.3 Rückfragen in Bezug auf die Leistung

Gemäß der Anforderungen aus Artikel L.212-20-3 des französischen Verbraucherschutzgesetzes stimmt der Ablauftermin für die Ausführung der Vertragsleistung über den Verkauf von Pauschal- oder Individualreisen mit dem Reisedatum überein.

 

2.7 Reisepakete/Aufenhalte

Gemäß Artikel L.211-2 des französischen Fremdenverkehrsgesetzes handelt es sich bei folgenden Leistungen um Pauschalreisen (oder Reisepakete):

1)     Leistungen, die mindestens 2 Operationen umfassen, die entweder den Transport, die Unterkunft oder andere Reisedienstleistungen betreffen, welche einen Transport oder eine Unterkunft nicht nur ergänzen, sondern einen wesentlichen Bestandteil der Pauschalreise ausmachen;

2)     Leistungen, die mindestens 24 Stunden oder eine Übernachtung umfassen;

3)     Leistungen, die zu einem Inklusivpreis verkauft oder zum Verkauf angeboten werden.

 

2.8 Flug

Bezeichnet  Flugleistungen, die individuell verkauft werden.

Artikel L211-3 des französischen Fremdenverkehrsgesetzes legt fest, dass "im Falle des Verkaufs von Flugtickets allgemein oder von Linienflugtickets ohne weitere Leistungen der Verkäufer dem Käufer ein oder mehrere Ticket/s für die gesamte Reise zukommen lässt, die unter der Verantwortung des Transportdienstleisters ausgestellt wurden". Die in Artikel L.211-16 des französischen Fremdenverkehrsgesetzes festgelegte rechtswirksame Verantwortung gilt nicht für Reservierungen oder Verkäufe (ob per Direkt- oder Fernverkauf), die keine Pauschalreisen im Sinne von Artikel L.211-2 des französischen Fremdenverkehrsgesetzes betreffen und sich entweder auf Flugtickets allgemein oder auf Linienflugtickets beziehen.

 

3. Handlungsfähigkeit

Der Käufer bestätigt, rechtlich in der Lage zu sein, Verträge unter den beschriebenen Bedingungen zu schließen, das heißt die legale Volljährigkeit zu besitzen, für das Mieten von Autos das 21. Lebensjahr vollendet zu haben und nicht vom Beistand eines anderen abzuhängen oder unter dessen Vormundschaft zu stehen. Der Käufer garantiert, dass die von ihm oder jeder anderen Person in seinem Namen gelieferten Informationen wahrheitsgetreu und korrekt sind.

 

Warnhinweis: Erinnerung an die Bedingungen aus Artikel 313-1 des neuen französischen Strafgesetzbuchs:

"Unter Betrug versteht man die Täuschung einer natürlichen oder juristischen Person, sei es durch Vortäuschung eines falschen Namens oder einer falschen Eigenschaft, oder durch Missbrauch einer tatsächlichen Eigenschaft. Außerdem sind hierunter betrügerische Vorgehensweisen zu verstehen, die natürliche oder juristische Personen dazu bewegen sollen, zu ihrem eigenen Schaden oder zum Schaden Dritter Gelder, Werte oder sonstige Güter auszuhändigen oder eine Dienstleistung zu erbringen oder in eine Handlung einzuwilligen, die mit einer Entlastung oder Verpflichtung in Zusammenhang steht. Betrug kann mit fünf Jahren Gefängnis und einem Bußgeld von bis zu 375000€ bestraft werden."

 

4. Preis und Bezahlung

4.1 Preis

Alle Preise werden in Euro inkl. Steuern und exkl. eventuelle Verwaltungs-, Ausstellungs- und/oder Lieferkosten angezeigt. Entsprechend der Mehrwertsteuerregelung auf die Gewinnspanne von Reisebüros sind auf den vom Reisedienstleister ausgestellten Rechnungen keine Mehrwertsteuern ausgewiesen.

In den Preisen sind folgende Leistungen nicht enthalten (es sei denn eine ausdrückliche Erwähnung in der Angebotsbeschreibung liegt vor):

-       die Ausstellungsgebühren für Flüge und die Reservierungsgebühren für Hotels, Reisepakete oder Autovermietungen (zwischen 0 und 50 €);

-       bei Unmöglichkeit der Ausstellung eines E-Tickets, die Zustellungskosten für die Reisetickets in Papierform oder die Reiseunterlagen (diese variieren je nach gewählter Zustellungsart);

-       die Versicherungen;

-       Flüge: Die Steuern für die Ausreise, die von bestimmten Ländern erhoben werden, sind vor Ort am Schalter in bar zu bezahlen. Gebühren für Übergepäck; Parkgebühren am Flughafen; Visagebühren und Gebühren für eventuelle administrative und sanitäre Formalitäten, die für die Reise erforderlich sein können: Impfungen, medizinische Behandlungen usw.;

-       Hotels: die Kurtaxe für Frankreich; zusätzliche Lokalsteuern oder sonstige Steuern (Z.B. Gemeindesteuern), die von den örtlichen Behörden bestimmter Länder vorgeschrieben sein können; die Bezahlung erfolgt vor Ort in lokaler Währung oder in einer anderen Währung; der Aufpreis für Einzelzimmer; die Mahlzeiten während der Reise, die nicht in der gewählten Verpflegungsart enthalten sind und die Mahlzeiten, die bei Zwischenstopps eingenommen werden; die Getränke, einschließlich der während der Mahlzeiten eingenommenen Getränke (dies betrifft auch Wasserfalschen, wenn das Hotel kein Trinkwasser anbietet); die anteiligen Gebühren für Kleinkinder, die direkt vor Ort im Hotel zu bezahlen sind; Telefonate; die fakultativen Besichtigungen und Ausflüge, der Eintrittspreis für Museen und Sehenswürdigkeiten; gebührenpflichtige Aktivitäten; persönliche Ausgaben; das in manchen Ländern vorgeschriebene Trinkgeld; das übliche Trinkgeld für Reiseleiter oder Taxi-/Busfahrer während der Reise.

 

Die Preise umfassen immer:

-       die nationalen und internationalen Flughafengebühren;

-       der Solidaritätsbeitrag;

-       die Servicekosten der Anbieter, d.h. die mit den bestellten Leistungen verbundenen Kosten und die von den Leistungserbringern getragenen Kosten.

 

Achtung: Von den Behörden bestimmter Länder kann die Zahlung zusätzlicher lokaler Steuern verlangt werden. In diesem Fall sind diese Steuern vom Käufer zu tragen und vor Ort in der lokalen Währung oder einer anderen Währung zu bezahlen. Die Preise werden auf Basis der unten aufgeführten Tarife und Wechselkurse erstellt und können Änderungen unterliegen. Die Preise müssen vor der Buchung bestätigt werden.

 

4.2 Preisänderungen

Bei den aufgeführten Preisen handelt es sich um die am Tag der Reservierung geltenden Preise. Die Preise werden auf der Grundlage der Tarife und Wechselkurse etabliert. Sie können Änderungen unterliegen. Die Preise müssen vor jeder Registrierung bestätigt werden.

Im Falle einer Veränderung des Steuerbetrages, der Passagiergebühren und/oder Treibstoffzuschläge, die von den Behörden und/oder Fluggesellschaften durchgeführt werden, werden die anfallenden Kosten zum Datum des Inkrafttretens unverzüglich und vollständig auf den Gesamtpreis des Produktes abgewälzt. Dies gilt auch für Kunden, die bereits registriert sind und die entsprechende Leistung bereits bezahlt haben.

Für bereits registrierte Kunden, die ein Reisepaket/einen Aufenthalt buchen, können Preiserhöhungen nicht weniger als dreißig Tage vor dem Abreisedatum erfolgen.

 

4.3 Zahlungsmodalitäten

Der Käufer hat verschiedene Möglichkeiten, die Zahlung durchzuführen:

 

4.3.1 Per Bankkarte oder sonstigen Zahlungskarten:

Der Reisedienstleister akzeptiert in seinem Reisebüro (118 rue Réaumur, 75002 PARIS, Frankreich), auf seiner Internetseite (gesicherte Seite) oder bei Telefonbuchungen folgende Bank- und Zahlungskarten:

-       Carte Bleue

-       Visa, Visa Premier, Visa Platinum, Visa Infinite und Visa Electron;

-       American Express ;

-       Eurocard/MasterCard ;

-       Maestro-Card

-       französische Cofinoga

 

Low-Cost-Flüge können nur per Bankkarte bezahlt werden.

Um Betrugsversuchen vorzubeugen kann der Reisedienstleister unter bestimmten Umständen verlangen, dass die Bezahlung der Bestellung per Banküberweisung erfolgen soll. Die mit dieser Zahlungsart verbundenen Gebühren fallen zu Lasten des Käufers. Die Übertragung der bei der Buchung übermittelten Bankdaten erfolgt entsprechend der geltenden Normen nach einem Verschlüsselungsverfahren.   

 

Achtung: Der Reisedienstleister beteiligt sich aktiv an Initiativen, die dem Bankkartenbetrug entgegenwirken sollen. In diesem Zusammenhang kann der Reisedienstleister verlangen, dass der Käufer eine Kopie der Bankkarte anfertigt, die für die Zahlung der Bestellung verwendet wird sowie eine Kopie des Reisepasses oder Personalausweises des Inhabers der Bankkarte und des Reisenden. Falls keine Antwort des Käufers eingeht oder eine Reaktion des Käufers innerhalb des festgelegten Zeitraums ausbleibt, so kann der Reisedienstleister die Bestellung nicht weiter bearbeiten. Die Reservierung wird ohne zusätzliche Kosten annulliert.

                                                                                 

Gemäß Artikel L.132.2 des französischen Finanzgesetzes (Code français Monétaire et Financier) ist die Verpflichtung, die durch die Zahlung mit einer Bank-/Kreditkarte entsteht, unwiderruflich. Es kann kein Widerspruch gegen die Zahlung eingelegt werden, es sei denn ein Verlust, Diebstahl oder betrügerischer Gebrauch der Karte liegt vor. Mit Ausnahme dieser vom Gesetzesgeber festgelegten Fälle ist der Karteninhaber für den betrügerischen Gebrauch seiner Bankkarte verantwortlich. Das Widerspruchsrecht für eine Zahlung kann nicht dafür verwendet werden, ein im Tourismusbereich fehlendes Widerrufsrecht zu ersetzen.

 

4.3.2. Per Banküberweisung (ausschließlich in Euro):

Der Reisedienstleister akzeptiert Banküberweisungen ausschließlich in Euro. Die Überweisung muss von der Bank, von der die Überweisung getätigt wurde, bestätigt werden. Diese Überweisungsbestätigung muss dem Rechnungsservice per Fax zugesandt werden. Die entsprechende Faxnummer wird mit der Auftragsbestätigung übermittelt. Die Überweisungsbestätigung der Bank muss den Namen, Vornamen und die Bestellnummer beinhalten. Sie muss vor dem letztmöglichen Tag übermittelt werden, an dem die Reservierung endgültig abgeschlossen werden kann.

In bestimmten Fällen und um Betrugsversuchen vorzubeugen, kann der Reisedienstleister verlangen, dass die Bezahlung der Bestellung (als alternative Zahlungsart) per Banküberweisung erfolgt. Dies ist besonders dann der Fall, wenn es sich um den Zahlungsauftrag einer ausländischen Bank mit Sitz außerhalb Frankreichs handelt.

 

Achtung: Die Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Käufers.  

 

4.3.3. Per Barzahlung (ausschließlich in Euro):

Barzahlungen sind ausschließlich bei französischen Postämtern (inklusive DOM-TOM) als Postmandat an GO VOYAGES / GOVOLO möglich (27 481 43 T). Der Käufer muss beachten, dass er GO VOYAGES / GOVOLO die Bestätigung seiner Zahlung als Postmandat noch am selben Tag vor 19:00 Uhr erbringen muss, und zwar durch persönliche Hinterlegung bei Go Voyages (118, rue Réaumur, F - 75002 Paris), als Faxsendung (+33 (0)1 53 404 501) oder per E-Mail an comptacli@govoyages.com. Bei Nichterbringung dieser Bestätigung ist die Buchung nicht verbindlich und kann gebührenfrei annulliert werden. Barzahlungen beschränken sich auf einen Bestellwert von maximal 3000 € pro Buchung.

 

4.3.4. Per Bankscheck (ausschließlich in Euro):

Der Reisedienstleister akzeptiert Zahlungen der Bankscheck. Diese Schecks werden auf Anfrage des Kunden von der Bank zugunsten eines namentlich aufgeführten Empfängers ausgestellt. Dieses Verfahren garantiert dem Zahlungsempfänger die effektive Begleichung der Transaktion. Als Währung für diese Zahlungsart wird ausschließlich der Euro akzeptiert.

Bezahlungen per Bankscheck müssen vor Ort (118 rue Réaumur 75002 Paris, Frankreich) getätigt werden, und zwar spätestens an dem Tag, an dem die Reservierung endgültig abgeschlossen werden kann.

 

4.3.5. Per Zahlungsauftrag (ausschließlich in Euro):

Der Reisedienstleister akzeptiert Zahlungsaufträge ausschließlich in Euro. Der Zahlungsauftrag muss von der Bank des Auftraggebers bestätigt werden. Diese Bestätigung muss dem Rechnungsservice zugesandt werden. Die entsprechenden Kontaktdaten des Rechnungsservice werden mit der Auftragsbestätigung übermittelt. Diese Bestätigung muss den Namen, Vornamen und die Bestellnummer beinhalten. Sie muss vor dem letztmöglichen Tag übermittelt werden, an dem die Reservierung endgültig abgeschlossen werden kann.

               

Achtung: Die Gebühren für diese Zahlungsart gehen zu Lasten des Käufers. 

 

4.3.6. Per Ferienschecks:

Der Reisedienstleister akzeptiert französische Ferienschecks (chèques vacances) für Reiseleistungen innerhalb Frankreichs, der französischen Überseegebiete (DOM-TOM, COM) und der Mietgliedstaaten der Europäischen Union.

Der Käufer kann seine Bestellung (ohne zusätzliche Gebühren) teilweise oder insgesamt per Ferienschecks bezahlen, indem er sich persönlich in unsere Reiseagentur begibt (118 rue Réaumur, F - 75002 Paris), jedoch nur wenn die Bezahlung zusammen mit der Reisebuchung vor Ort erfolgt.

 

Der Käufer kann seine Ferienschecks auch nach einer Bestellung im Internet oder per Telefon auf folgende Weise nutzen:

Bei Buchung mit der Bankkarte: Sobald der Betrag abgebucht wurde, sendet der Käufer dem Reisedienstleister seine Ferienschecks vor dem Abreisedatum per Einschreiben mit Rückschein an folgende Adresse: Go Voyages Département comptabilité client, 14, rue de Cléry 75002 PARIS. Hierbei sind Name, Vorname und Bestellnummer anzugeben.

Der Käufer verfügt sodann über ein Guthaben auf seinem Konto, das er ohne Einschränkung in Bezug auf Datum und Reiseziel nutzen kann. Der Käufer kann eine Rückerstattung seines Guthabens fordern, abzüglich 10 € Bearbeitungsgebühr. Falls gewünscht muss dies ebenfalls schriftlich angezeigt werden.

                                                                          

Erfolgt die Bezahlung ausschließlich per Ferienschecks und übertrifft der Scheckbetrag den Bestellwert, ist keine Rückerstattung des Überschusses möglich. Im Falle einer Stornierung wird nur der Wert der Reise rückerstattet, nicht aber der Wert der Ferienschecks.

4.3.7. Per Geschenkgutschein

 

Der Reiseveranstalter akzeptiert Bezahlungen per:

-       Compliments Geschenkgutschein

-       Tir Groupé Geschenkgutschein

-       GO VOYAGES / GOVOLO Geschenkgutschein

                                                    

>>> http://www.govoyages.com/infosgo_cadeaux.cfm 

 

Der Käufer kann seine Geschenkgutscheine nutzen:

-       Indem er sich direkt in das Reisebüro von GO VOYAGES / GOVOLO begibt: 118 rue Réaumur, 75002 Paris. 15 € Bearbeitungsgebühren werden vom Betrag der Geschenkgutscheine abgezogen;

-       Auf Distanz, nachdem die Bestellung online oder am Telefon getätigt wurde:

Der Käufer bucht mit Hilfe seiner Bankkarte. Sobald der Betrag abgebucht wurde, sendet der Käufer dem Reiseorganisator vor dem Abreisedatum die Gutscheine per Einschreiben mit Rückschein an folgende Adresse: Go Voyages Département comptabilité client 14, rue de Cléry 75002 PARIS, Frankreich. Hierbei sind Name, Vorname und Bestellnummer anzugeben.

 

Der Käufer kann wählen, ob ein Teil oder der Gesamtbetrag der Bestellung mit den Gutscheinen gezahlt werden soll. Sobald der Reisedienstleister die Auszahlung der Gutscheine von den Partnerorganisationen erhält (die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Monat), erstattet er den Betrag der Gutscheine per Scheck oder Rückvergütung auf die für die Zahlung verwendete Bankkarte zurück, abzüglich 15 € Bearbeitungsgebühren (diese entfallen, wenn es sich um GO VOYAGES / GOVOLO - Geschenkgutscheine handelt). Im Falle einer Stornierung wird der Betrag der Geschenkgutscheine nicht zurückerstattet.

                                                                              

Erfolgt die Bezahlung ausschließlich per Geschenkgutschein und übertrifft der Betrag den Bestellwert, ist keine Rückerstattung des Überschusses möglich. Im Falle einer Stornierung wird der Wert der Reise und nicht der Wert der Ferienschecks zurückerstattet.

 

4.4 Sicherung der Zahlungen und Initiativen gegen die betrügerische Verwendung der Zahlungsmöglichkeiten

Die Bearbeitung der Informationen, die im Rahmen Ihrer Bestellung übermittelt wurden, erfolgt automatisiert. Das hierfür zuständige Unternehmen ist FIA-NET S.A. Diese automatisierte Bearbeitung der Daten soll zu einer gleichbleibend exakten Analyse der Transaktionen führen und die betrügerische Verwendung der Zahlungsmöglichkeiten verhindern (dies gilt besonders für die Zahlung per Bankkarte).

 

Im Rahmen Ihrer Bestellung erhalten FIA-NET S.A. und GO VOYAGES / GOVOLO die von Ihnen bereitgestellten Daten und Informationen. Sollten bei Ihrer Bestellung bestimmte Daten nicht übermittelt worden sein, so kann die Transaktion nicht analysiert und abgeschlossen werden. Bestimmte Daten, die im Zusammenhang mit Ihrer Bestellung stehen und die den Persönlichkeitsbereich nicht betreffen (wie beispielsweise Ihre IP-Adresse) können in Länder außerhalb der europäischen Union übermittelt werden.

 

Je nach Ergebnis der Transaktionsanalyse durch das Unternehmen FIA-NET S.A. behält sich der Reisedienstleister das Recht vor, die Zahlung per Bankkarte abzulehnen und andere Zahlungsmöglichkeiten vorzuschlagen, so wie in Artikel 4.3 der vorliegenden Geschäftsbedingungen festgelegt. Darüber hinaus kann der Reisedienstleister Kontakt mit dem Käufer aufnehmen, um diesen aufzufordern, weitere Dokumente zu liefern. In diesem Fall schließt der Reisedienstleister die Bestellung erst nach Erhalt der Dokumente ab.

 

Sollte eine Zahlung aufgrund eines betrügerischen Gebrauchs einer Bankkarte oder einer anderen Zahlungsmöglichkeit ausbleiben, werden die entsprechenden Kontaktdaten gespeichert und in einem von FIA-NET S.A erstellten Verzeichnis für ausbleibende Zahlungen vermerkt. Auch zweifelhafte Angaben und sonstige Anomalien werden einer besonderen Bearbeitung unterzogen.

                                                                                

Laut Beschluss Nr. 03-034 vom 19. Juni 2003 erkennt die nationale Datenschutzbehörde Frankreichs (Commission Nationale de l'Informatique et des Libertés) die Speicherung von Bankdaten durch ein im Fernverkauf tätiges Unternehmen rechtlich an, um gegen Zahlungsbetrüge besser vorgehen zu können. Gemäß Artikel 5-e der Konvention Nr. 108 vom 28. Januar 1981 des Europarates beschränkt sich die Aufbewahrung dieser Informationen auf den zur Erreichung dieses Ziels notwendigen Zeitrahmen.

 

Entsprechend des französischen Datenschutzgesetzes (Loi Informatique et Libertés) vom 6. Januar 1978 haben Sie bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit das Recht auf Zugriff, Berichtigung und Widerspruch. Schreiben Sie zu diesem Zweck an: FIA-NET - Service Informatique et Libertés - Traitements n°773061 et n°1080905 - 15 Rue du Faubourg Montmartre, 75009 PARIS, Frankreich. Legen Sie bitte einen Identitätsbeleg bei.

 

Achtung: Wenn der Wohnsitz des Käufers außerhalb des französischen Territoriums liegt (Postanschrift oder E-Mail-Adresse), wenn der Abreiseort und/oder die Lieferadresse für das Ticket oder die Reisedokumente sich außerhalb des französischen Territoriums befinden, wenn das Bankinstitut, über das die Bezahlung erfolgt außerhalb des französischen Territoriums liegt, kann eine Bezahlung per Banküberweisung vorgeschrieben werden. Die Bankgebühren für diese Transaktion gehen zu Lasten des Kunden.

Im Falle eines identifizierten Betrugs oder einer Nichtbeachtung der Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Internetseite, behält sich GO VOYAGES / GOVOLO das Recht vor, jeglichen Zugriff auf die Webseite ohne Vorankündigung und ohne Schadensersatzleistung abzulehnen.

 

4.5 Zahlungsbedingungen

Ausschließlich für Aufenthalte:

Bei Registrierungen mehr als dreißig Tagen vor dem Abreisedatum: Zahlung einer Anzahlung (mindestens 30% des Gesamtbetrags der Reise). Der Restbetrag ist spätestens dreißig Tage vor Abreise fällig.

 

Bei Registrierungen weniger als dreißig Tagen vor dem Abreisedatum: die Zahlung des Gesamtbetrags der Reise ist zum Zeitpunkt der Buchung fällig.

 

Für alle Dienstleistungen (inklusive Aufenthalte):

Die Registrierung ist zum Zeitpunkt der Reservierung effektiv. Die Reservierung ist jedoch erst bei vollständiger Bezahlung durch den Käufer verbindlich.

 

Die Bezahlung ist eine wesentliche Vertragsbedingung. Die Bestellung wird bei nicht erbrachter Bezahlung annulliert. Die gilt ebenfalls für Zahlungsablehnungen der Bank, wobei die Gründe für diese Ablehnung unerheblich sind. Vor Erhalt und Eingang der vollständigen Zahlung ist der Reisedienstleister nicht dazu verpflichtet, seine Leistung zu erbringen. In jedem Fall ist der Käufer für die Zahlung aller vereinbarten Beträge für die bestellten Produkte und/oder Leistungen verantwortlich.

 

Es haben keinen Einfluss auf die Schuldtilgung: die Aushändigung einer Bankkartennummer, wenn kein Einverständnis der Bank vorliegt, sowie Überweisungen, wenn keine Bestätigung der Bank vorliegt.

 

Ebenso gilt eine Zahlung des Käufers bei einer Reiseagentur für eine Leistung des Reisedienstleisters nicht als Schuld tilgend, solange der Reisedienstleister nicht die vollständige Zahlung der bestellten Leistung dieser Reiseagentur erhalten hat. Sollte die Zahlung seitens der vermittelnden Reiseagentur innerhalb des vereinbarten Zeitraums ausbleiben, so hat der Reisedienstleister das Recht, die von der Reiseagentur für den Käufer durchgeführte Reservierung zu annullieren. Vor Eingang der vollständigen Zahlung ist der Reisedienstleister nicht dazu verpflichtet, die Leistung zu erbringen, die Gegenstand des Vertrages ist (dies betrifft insbesondere die Ausstellung der Reisetickets).

 

Die Nichtbeachtung der Zahlungsbedingungen von Seiten des Käufers wird vom Reisedienstleister wie eine Stornierung durch den Käufer angesehen. Sollte die Zahlung aus jedwedem Grund unvollständig sein oder ganz ausbleiben, so wird der Verkauf der reservierten Leistungen abgebrochen. Die daraus resultierenden Kosten sind vom Käufer zu tragen.

 

Achtung: Um Betrugsversuchen per Bankkarte vorzubeugen, behält sich GO VOYAGES / GOVOLO das Recht vor, zufällige Überprüfungen durchzuführen und den Benutzer vor Ausstellung der Tickets aufzufordern, einen Beleg für seine Adresse, eine beidseitige Kopie der für die Zahlung verwendeten Bankkarte sowie eine Kopie des Personalausweises des Karteninhabers und des Reisenden zu faxen oder per Post zu senden.

 

5. Formalitäten

Der Reiseorganisator unterrichtet französische Staatsbürger über die geltenden administrativen und sanitären Formalitäten. Es obliegt den Bürgern anderer Staaten, sich bei deren Konsulaten und/oder Botschaften über diese Formalitäten zu informieren. Die von GO VOYAGES / GOVOLO bereitgestellten Informationen können Änderungen unterliegen, selbst nachdem die Reservierung bereits getätigt wurde.

                                                                                                    

Die Erfüllung der Formalitäten sowie die daraus resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.

 

Sollte einem Reisenden das Boarding oder die Einreise in ein Durchgangs- oder Zielland verweigert werden, weil er den polizeilichen Formalitäten nicht entspricht, kann GO VOYAGES / GOVOLO hierfür keinesfalls zur Verantwortung gezogen werden. Der Reisende oder Käufer muss eventuelle Sanktionen und/oder Bußgelder sowie die daraus resultierenden Konsequenzen, die aufgrund seiner Unachtsamkeit gegenüber den polizeilichen Formalitäten sowie der Gesundheits- oder Zollvorschriften entstehen, alleine übernehmen. Der Reisedienstleister kann hierfür keinesfalls zur Verantwortung gezogen werden und muss weder die Tickets noch etwaige Gebühren zurückerstatten.

 

 

5.1 Französische Staatsbürger

 

5.1.1 Volljährigkeit:

Reisen können nur mit gültigem Personalausweis oder Reisepass vorgenommen werden. Kein anderes Dokument berechtigt zum Reisen, dies gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Kleinkinder.

In der Regel ist ein gültiger Reisepass für Reisen außerhalb der Europäischen Union obligatorisch. Einige Länder schreiben vor, dass der Reisepass noch 6 Monate nach Reiserückkehr gültig sein muss, dass der Passagier sein Hin- und Rückflugticket immer bei sich tragen muss, dass er über eine Ausreisegenehmigung oder über genügend Kapital verfügen muss und/oder dass er für die Ausstellung eines Visums die Versicherung AUSSERGEWÖHNLICHE RÜCKREISE abgeschlossen haben muss.

 

GO VOYAGES / GOVOLO informiert den Käufer auf den Seiten diplomatie.gouv.fr, action-visas.com und Travelsante.com über die polizeilichen, gesundheitlichen oder zollrelevanten Formalitäten, die volljährige Personen mit französischer Staatsbürgerschaft betreffen, um in das/die Zielland/Zielländer oder das/die Durchgangsland/Durchgangsländer einzureisen.

 

5.1.2 Minderjährige Franzosen:

Wenn Kinder unter 14 Jahren nicht über persönliche Identitätspapiere verfügen, reicht es in der Regel aus, wenn sie im Reisepass des Erziehungsberechtigten, mit dem sie reisen, vermerkt sind (Achtung: ein Foto ist zwingend erforderlich).

Wenn der Erziehungsberechtigte nur einen Personalausweis besitzt, so muss das Kind ebenfalls im Besitz eines Personalausweises sein.

 

Minderjährige mit französischer Staatsbürgerschaft, die unbegleitet oder mit einer nicht erziehungsberechtigten Person aus/ins Ausland reisen (dies betrifft auch Reisen aus den/in die französischen Überseegebiete), müssen einen Personalausweis mit  geeignetem Passfoto mit sich führen (z.B. Personalausweis oder Reisepass) sowie eine Ausreisegenehmigung, die vom zuständigen Rathaus ausgestellt wurde.

 

Achtung: Einige Länder wie z.B. die USA schreiben vor, dass minderjährige Kinder über einen individuellen Reisepass verfügen müssen. Das Familienbuch ist kein Personalausweis, der zu einer Ausreise berechtigt.

 

5.1.3 Minderjährige Drittstaatsangehörige

Minderjährige Drittstaatsangehörige, die in Frankreich leben, sind vom Mitführen einer Aufenthaltsgenehmigung befreit.

Um jedoch ihre Reisen außerhalb des französischen Territoriums zu erleichtern, können sie ein Reisedokument für minderjährige Drittstaatsangehörige beantragen. Dieses Dokument erlaubt es seinem Inhaber, seinen ordnungsgemäßen Aufenthalt in Frankreich und innerhalb der Schengen-Staaten nach einer Auslandsreise zu belegen. Die Ausstellung eines Einreisevisums ist demnach nicht notwendig. Das Reisedokument für minderjährige Drittstaatsangehörige muss von einer gültigen Reisebefugnis des Typs Reisepass begleitet sein.

 

5.1.4 In Frankreich geborene Minderjährige mit ausländischen Eltern

Dem unter 18-jährigen Minderjährigen, der in Frankreich von ausländischen Eltern geboren wurde, welche berechtigt sind, sich dauerhaft in Frankreich aufzuhalten, steht ein nationaler Personalausweis zu. Dieser Ausweis ermöglicht es dem Minderjährigen, seine Identität zu belegen und gibt ihm das Recht, sich mit gültigem Reisedokument, aber ohne Visum frei in den Staaten des Schengen-Raums zu bewegen und wieder nach Frankreich einzureisen.

 

Ausländische Minderjährige, die in Frankreich leben sind dazu verpflichtet, ein Schengen-Visum zu beantragen und einen Rückflug über Europa zu buchen.

Alle Minderjährigen, die mit ihrer Familie reisen und über einen persönlichen Reisepass verfügen oder auf dem Reisepass eines Elternteils aufgeführt sind, müssen im Besitz eines "Reisedokuments für minderjährige Ausländer" (document de circulation pour étranger mineur, DCEM) sein, das von den französischen Präfekturen ausgestellt wird. Ist der Minderjährige nicht im Besitz eines solchen Dokuments, so kann die Ein-, Aus- oder Weiterreise des Minderjährigen und seiner Familie bei der Kontrolle am Flughafen verweigert werden.

 

5.2 EU- und Nicht-EU-Bürger

Der Käufer muss sich bei den zuständigen Behörden des/der Ziellandes/-länder und des/der Durchgangsland/-länder über die Formalitäten zum Übertritt der Staatsgrenze informieren. Der Reisedienstleister erleichtert den Zugang zu diesen Informationen, indem er Links auf offizielle Internetseiten bereitstellt.

 

Achtung: Einige Länder fordern, dass der Reisepass noch mindestens sechs (6) Monate nach Reiserückkehr gültig sein muss. Einige Länder fordern außerdem, dass jedes Kind über einen persönlichen Reisepass verfügen muss, selbst wenn sie bereits im Reisepass eines Elternteils eingetragen sind und gemeinsam reisen.

 

Für all unsere Religions- und/oder Spezialreisen muss der Käufer sich zwingend bei den konsularischen Behörden über die Bedingungen zur Grenzüberschreitung informieren (Visum, Impfungen, etc.). Wenn der Käufer diesen Bedingungen nicht entspricht, wird seine Reise von der Fluggesellschaft annulliert. GO Voyages / GOVOLO kann in diesem Fall nicht zur Verantwortung gezogen werden.

 

6. Nur Lufttransport

6.1 Verantwortlichkeiten für Linien- und Charterflüge (Dieser Abschnitt bezieht sich nicht auf Reservierungen sogenannter Low-Cost-Flüge)

Im Rahmen des Kaufes von Flugtickets handelt der Reisedienstleister lediglich als Vermittler zwischen dem Transporteur und dem Käufer. Der Reisedienstleister handelt als Stellvertreter für den Käufer, für dessen Namen und in dessen Auftrag er den Vertrag für den Flugtransport abschließt. Der Vertrag für den Flugtransport wird gemäß Artikel L.322-1 des französischen Zivilluftfahrtgesetzes (Code de l'aviation civile) mit der Zustellung der Flugtickets abgeschlossen.

 

Die Verantwortlichkeit des Reisedienstleisters bezüglich der Ausstellung von Flugtickets ohne weitere Leistungen unterliegt Artikel L.211-18 des französischen Fremdenverkehrsgesetzes. Die Verantwortlichkeit des Reisedienstleisters kann nicht die Verantwortlichkeit der Transportunternehmen ersetzen, die den Transport oder den Transfer der Reisenden und des Gepäcks durchführen. In keinem Fall kann der Reisedienstleister für Vorkommnisse verantwortlich gemacht werden, die auf höhere Gewalt, auf Handlungen Dritter bei der Erbringung der Leistung oder auf Handlungen des Käufers zurückzuführen sind

 

Änderungen der Flugzeiten, Routen, Zwischenstopps und Flughäfen sowie Verspätungen, verpasste Anschlüsse und Flugannullierungen sind Teil der mit dem Flugtransport verbundenen unvermeidbaren Abläufe. Diese Situationen sind in den meisten Fällen auf die punktuelle Überlastung des Luftraums, die Einhaltung der  geltenden Luftfahrtregelungen sowie die Sicherheitsanforderungen und die Überprüfung der Maschinen zurückzuführen. Bei Einhaltung der Verordnung (CE) 261/2004 über die Rechte der Passagiere bei Flugtransporten kann der Reisedienstleister nicht für soeben genannte Fälle verantwortlich gemacht werden. Dies gilt ebenso für Zufälle, für Ereignisse höherer Gewalt (Streiks, Unwetter, Kriege, Naturkatastrophen, Epidemien, Attentate, technische Störungen, usw.) und für Fälle, die einem Dritten oder dem Käufer zuzuschreiben sind (Erscheinen nach der auf dem Abholungsbescheid für die Reiseunterlagen angegeben Zeit, Verweigerung des Check-ins aufgrund nicht beachteter Polizei-, Gesundheits- oder Zollformalitäten, Nichterscheinen beim Check-in, …)

 

Die eventuellen Kosten (Taxi, Hotel, Parkplatz, früherer oder späterer Flug usw.), die aufgrund von solchen unvorhersehbaren Vorkommnissen entstehen, sind vom Käufer zu tragen.

 

Gemäß der Bedingungen des zwischen Fluggesellschaft und Passagier abgeschlossenen Transportvertrags beschränken sich die Verantwortlichkeiten der Fluggesellschaften sowie von deren Vertretern, Mitarbeitern oder Angestellten im Falle eines Schadens, einer Beschwerde oder einer Reklamation in jedem Fall ausschließlich auf den Lufttransport der Passagiere und deren Gepäckstücke.

Im Falle einer Änderung der Flugzeiten und/oder Streichung eines Flugs durch die Fluggesellschaft werden Ihnen Alternativlösungen angeboten. Sollten Sie mit diesen nicht einverstanden sein, werden wir eine Rückerstattung Ihrer Flugtickets bei der Fluggesellschaft anfordern.

Nach Erhalt dieser Rückerstattung werden wir den erhaltenen Betrag an Sie rückübertragen, abzüglich 10€ Bearbeitungsgebühr pro Passagier.


6.2 Flugtickets für Linien- und Charterflüge (Dieser Abschnitt bezieht sich nicht auf Reservierungen sogenannter Low-Cost-Flüge)

Die Flugtickets werden nach der vollständigen Bezahlung des Reisedossiers ausgestellt. Die Flugtickets müssen zwingend beim Check-in am Schalter des Flughafens vorgelegt werden.

 

Seit dem 1. Juni 2008 hat die IATA (International Air Transportation Association) neue Regelungen für die Ausstellung von Flugtickets eingeführt. Seit diesem Datum dürfen Reisebüros und Fluggesellschaften nur noch elektronische Tickets ausstellen (elektronische Tickets oder "E-Tickets").

Trotz eines als verfügbar angezeigten Flugs kann es sein, dass GO VOYAGES / GOVOLO die Reservierung dieses Flugs nicht entgegen nehmen kann. Aufgrund technischer Probleme innerhalb der Informationssysteme der Fluggesellschaften oder in bestimmten Situationen (Kinder unter 2 Jahren, Vereinbarungen zwischen Fluggesellschaften, Gruppen ....) kann die Ausstellung eines elektronischen Tickets unmöglich sein. Da diese Situationen sich der Handlungsmöglichkeit des Reisedienstleisters entzieht, kann dieser hierfür nicht verantwortlich gemacht werden.

 

Der Reisedienstleister verpflichtet sich in diesem Fall, innerhalb von 48 Stunden nach der Bestellung alles daran zu setzen, um dem Käufer eine alternative Reisemöglichkeit anzubieten. Dies kann zur Erhebung von 25 Euro Bearbeitungskosten pro Passagier führen sowie einen Preisunterschied und/oder zusätzliche Kosten verursachen, die vom Käufer zu tragen sind. Es ist ebenfalls möglich, dass GO VOYAGES / GOVOLO zusätzliche Kosten in Höhe von maximal 40 Euro für die Versendung der Flugtickets berechnen muss (z.B.: Versendung per Chronopost ins Ausland). Diese zusätzlichen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Der Reisedienstleister kann für Zustellungsverzögerungen nicht zur Verantwortung gezogen werden.

                                                                                                                     

Sollte keine alternative Reisemöglichkeit gefunden werden, der eventuelle Preisunterschied nicht akzeptiert werden oder eine Ausstellung unmöglich sein, so ist GO VOYAGES / GOVOLO gezwungen, die Buchung gebührenfrei zu stornieren und die geleisteten Beträge zurückzuerstatten.

 

Achtung: Berufen Sie sich auf Artikel 15 der vorliegenden Bedingungen, um die anwendbaren Gebühren für Sonderleistungen zu erfahren.

 

6.3 Besondere Reservierungsbedingungen für sogenannte Low-Cost-Flüge

6.3.1 Bestimmung der Begriffe Low-Cost-Airline und Low-Cost-Flug

Eine Low-Cost-Airline ist eine Fluggesellschaft, die allgemein günstige Tarife anbietet. Low-Cost-Airlines bieten Kurz- oder Mittelstreckenflüge an, deren Leistungspaket im Vergleich zu Linien- oder Charterflugunternehmen reduziert ist.

Für Low-Cost-Flüge wird nur eine einzige Beförderungsklasse angeboten. Low-Cost-Airlines nutzen häufig zweitrangige Terminals und/oder Flughäfen (Beispiel im Großraum Paris: Beauvais). Die Serviceleistungen an Bord sind auf ein Minimum begrenzt, können aber in der Regel durch Bezahlung vom Reisenden erweitert werden. Der Flugpreis beinhaltet weder die Bereitstellung einer Mahlzeit noch die Ausgabe kleiner Snacks. Die Sitzplätze werden nicht im Vorfeld zugeteilt. Im Regelfall akzeptieren Low-Cost-Unternehmen nicht den Transport von Haustieren. Die von den Low-Cost-Airlines veröffentlichen Preise können nicht von minderjährigen Personen unter 14 Jahren in Anspruch genommen werden.

 

6.3.2 Auftragserteilung des Käufers und Zustimmung zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen

Der Käufer erteilt dem Reisedienstleister im Rahmen vorliegender Bedingungen den Auftrag, in seinem Namen die Reservierung seines Fluges bei der Low-Cost-Airline vorzunehmen. Der Vertrag für den Flugtransport wird direkt zwischen dem Käufer und der Low-Cost-Airline abgeschlossen. Für den Zahlungsvorgang gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen von GO VOYAGES / GOVOLO. Für die Ausführung des Flugtransports gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Low-Cost-Airline.

 

6.3.3 Buchung von Low-Cost-Flügen

Low-Cost-Airlines werden bei der Reservierung klar als solche ausgewiesen. Die Reservierung findet direkt zwischen dem Käufer und der Low-Cost-Airline statt. Die Reisetickets der Low-Cost-Airline werden nicht vom Reisedienstleister, sondern direkt von der Low-Cost-Airline ausgestellt, die die alleinige Verantwortung für die angebotenen Leistungen und bereitgestellten Daten übernimmt. Es ist Aufgabe des Käufers, die Exaktheit der Informationen zu überprüfen, welche im Zuge der Reservierung übermittelt werden.

Nach Abschluss und Bestätigung der Reservierung erhält der Käufer mindestens folgende E-Mails:

-                  Eine E-Mail von der Low-Cost-Airline mit dem elektronischen Flugticket. Dieses Ticket ist zwingend erforderlich, um die reservierte Reise antreten zu können. Außerdem enthält die E-Mail einen Flugplan, eine Bestätigung der Flugzeiten und die Kontaktdaten des Flugunternehmens.

-                  Zwei E-Mails vom Reisedienstleister: eine E-Mail mit der Zusammenfassung der Reservierungsanfrage (einschließlich der Reservierungsnummer des Reisedienstleisters, dem Reiseplan usw.) und eine weitere E-Mail, die die Bezahlung per Bank- oder Kreditkarte bestätigt.

 

Achtung: Es ist möglich, dass die von der Fluggesellschaft gesendete E-Mail in englischer Sprache abgefasst ist.

 

6.3.4 Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten

Buchungen bei Low-Cost-Unternehmen können nur per Bank- oder Kreditkarte vorgenommen werden. Andere Zahlungsmittel werden nicht akzeptiert.

Die Reservierung eines Fluges bei einer Low-Cost-Airline bewirkt zwei verschiedene Abbuchungen von der Bank- oder Kreditkarte:

-                  Der Preis des Flugtickets inklusive aller Steuern (Abbuchung durch die Fluggesellschaft)

-                  Die Reservierungskosten und Gebühren für eventuell abgeschlossene Versicherungen (Abbuchung durch GO VOYAGES / GOVOLO). Der abgebuchte Gesamtbetrag entspricht der Summe, die bei der Reservierung angezeigt wurde und die in der E-Mail aufgeführt wird, die Ihre Reservierungsanfrage zusammenfasst.

 

Aufgrund ihrer Preispolitik berechnen Low-Cots-Airlines zusätzliche Gebühren für die Abrechnung per Kreditkarte, das Einchecken von Gepäckstücken usw. Diese Gebühren sind bereits im auf der Internetseite von GO VOYAGES / GOVOLO angezeigten Ticketpreis enthalten und können nicht zurückerstattet werden.

 

Achtung: Einige Fluggesellschaften stellen eine andere Währung als den Euro in Rechnung. In diesem Fall unterscheidet sich der Betrag, der auf dem Kontoauszug des Käufers zu sehen ist, von dem auf der Rechnung aufgeführten Betrag (Grund ist die unterschiedliche Währung). Der Betrag kann aufgrund der Wechselkursgebühren schwanken. Die dabei entstehende Differenz wird nicht zurückerstattet. Außerdem kann es vorkommen, dass die Bank des Käufers Transaktionsgebühren für die Abbuchung in einer Fremdwährung in Rechnung stellt. Diese Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

 

6.3.5 Stornierung, Änderung, besondere Anfrage, Nichterscheinen

Bei den Stornierungs- oder Änderungsbedingungen handelt es sich um die Bedingungen der Low-Cost-Airline. Für jede Änderung oder Stornierung ist es unumgänglich, dass der Käufer direkt mit der Fluggesellschaft Kontakt aufnimmt (hierbei sind die Reservierungsnummern anzugeben, die in der E-Mail der Fluggesellschaft aufgeführt sind).

Der Reisedienstleister kann keine Änderungen oder Rückerstattungen bei Buchungen von Low-Cost-Flügen vornehmen.

Im Falle einer Stornierung oder Flugzeitänderung seitens des Low-Cost-Unternehmens übernimmt dieses die volle Verantwortung.

Im Falle einer Stornierung durch den Käufer oder eines Nichterscheinens des Käufers belaufen sich die Stornierungskosten in der Regel auf 100 % des Buchungsbetrages.

Bei besonderen Anfragen (Altersgrenze für unbegleitete Kinder, Maße und Gewicht der Gepäckstücke, Transport von Haustieren usw.) muss sich der Käufer direkt mit dem Low-Cost-Unternehmen in Verbindung setzen oder diese Informationen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens nachlesen.

 

6.3.6 Persönliche Daten

Der Käufer erklärt sich ausdrücklich und bewusst damit einverstanden, dass seine Daten an die Fluggesellschaft weitergegeben werden, damit die Transaktion erfolgreich durchgeführt werden kann. Diese Erlaubnis zur Datenübertragung muss vor jeder definitiven Buchung erteilt werden. Die Datenübertragung erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des französischen Datenschutzgesetzes « Informatique et Libertés » vom 6. Januar 1978.

 

6.4 Schwangere Frauen (gilt für alle Flüge)

Es kann vorkommen, dass die Fluggesellschaften schwangeren Frauen das Check-in verweigern, wenn sie aufgrund des vorangeschrittenen Stadiums der Schwangerschaft befinden, dass eine Frühgeburt während des Flugtransportes möglich ist. Es ist Aufgabe des Käufers, sich diesbezüglich im Vorfeld bei der Fluggesellschaft zu informieren. Der Reisedienstleister kann für eine solche Entscheidung nicht verantwortlich gemacht werden.

 

6.5 Kinder und Kleinkinder – gilt für alle Flüge

Es stehen keine Sitze für Kleinkinder (weniger als 2 Jahre) im Flugzeug zur Verfügung. Folglich ist nur ein Kleinkind pro erwachsenen Reisenden zugelassen. Der Ticketpreis für Kleinkinder beläuft sich in der Regel auf 10% des Flugpreises für einen Erwachsenen. Auf bestimmten Flügen gibt es für Kinder (2 bis 11 Jahre) Preisnachlässe von bis zu 50%. Die Verfügbarkeit dieser Plätze kann jedoch begrenzt sein. Kleinkinder und Kinder werden als solche betrachtet, wenn sie vor der Verwendung des Rückflugtickets noch nicht die Altersgrenze von 2 bzw. 12 Jahren erreicht haben. Nicht begleitete Minderjährige, gemeinhin UM genannt (unaccompanied minor), können nicht immer von diesen günstigen Preisen profitieren.

 

Zwischen 4 und (einschließlich) 12 Jahren gelten allein reisende Kinder als UM-Passagiere (unaccompanied minor oder nicht begleitete Minderjährige). Beim Check-in werden diese nicht begleiteten Kinder ohne zusätzliche Kosten von den Fluggesellschaften betreut. Nach dem Check-in steht der Minderjährige unter der rechtlichen Verantwortung der Transportgesellschaft. Eine Bodenstewardess betreut das Kind bis zum Boarding. Während der Reise und/oder im Falle von Zwischenstopps und Weiterflügen mit derselben Fluggesellschaft wird das Kind von den Flugbegleitern betreut. Nach der Landung begleitet eine Bodenstewardess das Kind bis zur Passkontrolle. Nach der Kontrolle wird das Kind von den vorab angegebenen Personen abgeholt.

 

Für Kinder unter 4 und über 12 Jahren steht dieser Service gegen Zahlung einer Zusatzgebühr zur Verfügung.

 

Neben diesem Service übernehmen die Fluggesellschaften keine rechtliche Verantwortung für unbegleitete Kinder über 12 Jahren. Sie können jedoch im Falle von Schwierigkeiten um Hilfe gebeten werden. Die Modalitäten zur Zulassung oder Ablehnung nicht begleiteter Minderjähriger unter 12 Jahren bleiben den Fluggesellschaften überlassen.

 

Achtung: Einige Fluggesellschaften wenden eine Quoten-Politik über die Anzahl der pro Flug an Bord zugelassen Kleinkinder an. Diese von den Fluggesellschaften festgelegte Einschränkung verpflichtet den Reisedienstleister, sich vor der Buchung mit der Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen. Die Antwortfrist beläuft sich auf 24 Stunden pro Fluggesellschaft und pro Reisedossier. Wenn die Quote erreicht ist informiert der Reisedienstleister den Käufer über die Nichtverfügbarkeit. Für diesen Fall kann GO VOYAGES / GOVOLO nicht zur Verantwortung gezogen werden.

 

6.6 Besondere Anfragen – gilt für alle Flüge

Um die Reise zu erleichtern und die besonderen Regeln der Fluggesellschaft hinsichtlich der Betreuung von hilfebedürftigen Personen in Erfahrung zu bringen, muss der Käufer dem Reisedienstleister die Art der benötigten Hilfeleistung mitteilen (körperliche oder geistige Behinderung, Alter, Krankheit, einschränkende Korpulenz, …). Der Käufer füllt zu diesem Zweck die Rubrik "Anmerkungen und besondere Anfragen" (Schritt 5 der Bestellung) aus oder gibt diese Informationen bei seiner Buchung per Telefon oder vor Ort in der Agentur an.

 

6.7 Gepäckstücke – gilt für alle Flüge

Artikel die von der IATA als gefährlich eingestuft werden, insbesondere explosive, entflammbare, ätzende, oxidierende, reizende, giftige oder radioaktive Stoffe sowie komprimiertes Gas und sonstige von den Staaten verbotene Objekte dürfen nicht mitgeführt werden.

 

Um sich vorab Informationen einzuholen, empfiehlt der Reisedienstleister dem Käufer, die Webseite der Zivilen Luftfahrtbehörde (Direction générale de l'Aviation civile - DGAC) zu besuchen und das Dokument herunterzuladen, das über die begrenzte Mitführung von Flüssigkeiten im Handgepäck Auskunft gibt.

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Jede Fluggesellschaft besitzt andere Regelungen bezüglich der nicht im Gepäck zugelassenen Artikel. Es wird empfohlen, die auf der Rückseite des Flugtickets aufgeführten Vertragsbedingungen aufmerksam durchzulesen.

 

Der Reisedienstleister kann nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn die Fluggesellschaft es ablehnt, bestimmte Gepäckstücke zu befördern. Falls die Beförderung eines Gepäckstücks durch die Fluggesellschaft verweigert wird, übernimmt der Reisedienstleister keinesfalls die daraus entstehenden Kosten.

 

Handgepäck (alle nicht aufgegebenen Gepäckstücke): Jede Fluggesellschaft hat eigene Vorschriften. In der Regel ist nur ein Handgepäckstück pro Passagier erlaubt, mit einer Gesamtgröße (Umfang) von 115 cm und einem Gewicht von maximal 5 Kg. Diese Angaben können je nach Maschinentyp variieren. Das Handgepäck bleibt während der gesamten Reise unter der Verantwortung des Käufers.

 

Aufgegebenes Gepäck: Jede Fluggesellschaft hat eigene Vorschriften, dies gilt insbesondere für Low-Cost-Airlines. In der Regel ist bei Charter- und Low-Cost-Flügen eine Gewichtsobergrenze von 15 Kg Gepäck pro Passagier und bei Linienflügen eine Obergrenze von 20 Kg (Economy Class) pro Passagier vorgesehen. Sollte Übergepäck zugelassen sein, so hat der Reisende der Fluggesellschaft am Flughafen einen Zuschlag zu zahlen. Der Käufer muss sich zum Zeitpunkt der Reservierung bei seinem Reisedienstleister über die Übergepäck-Regelungen der Fluggesellschaft informieren.

 

Sollte ein Gepäckstück bei Flugankunft (Hin- und/oder Rückflug) verloren gegangen oder gestohlen worden sein, muss der Reisende eine amtliche Feststellung über den Gepäckverlust erstellen, bevor er den Flughafen verlässt. Sobald die Feststellung abgeschlossen ist, kann der Käufer innerhalb von 21 Tagen nach dem Schaden eine Erklärung über den Gepäckverlust an die Fluggesellschaft richten, der er die Originalbelege beizulegen hat. Wird diese Frist überschritten, so gilt die Anfrage gemäß der Bestimmungen des Übereinkommens von Montreal als abgelehnt.

 

Der Reisedienstleister kann nicht dafür verantwortlich gemacht werden, wenn die Beförderung eines Objektes verweigert oder das Objekt konfisziert wird, da es von der Fluggesellschaft oder einer Flughafenbehörde als gefährlich eingestuft wird. Es ist Aufgabe des Reisenden, sich im Vorfeld darüber zu informieren, welche Objekte im Hand- oder Reisegepäck nicht mitgeführt werden dürfen.

 

6.8 Überreservierung – gilt für alle Flüge

Im Falle von Überreservierungen, die durchgeführt werden, um dem Problem der sogenannten "No-Shows" entgegenzuwirken, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, den betroffenen Passagieren eine Gegenleistung anzubieten. Der Reisedienstleister kann für Überreservierungen nicht verantwortlich gemacht werden. Falls die Beförderung eines Passagiers von der Fluggesellschaft aus diesem Grund abgelehnt wird, übernimmt der Reisedienstleister keinesfalls die daraus entstehenden Kosten.

 

Sollte eine Person mehrere Reservierungen für ein und denselben Flug durchführen ("Dupe" genannt), behalten sich manche Fluggesellschaften das Recht vor, die Plätze ohne vorherige Ankündigung und ohne Möglichkeit zur Rückerstattung zu canceln.

 

6.9 Nichterscheinen vor dem Abflug bei Linien- und Charterflügen (Dieser Abschnitt bezieht sich nicht auf die Reservierung von Low-Cost-Flügen)

Bei Charterflügen behält sich die Fluggesellschaft das Recht vor, alle weiteren Leistungen sowie das Rückflugticket zu annullieren, es sei denn der Käufer lässt der Fluggesellschaft bis spätestens 1 Stunde nach Abflug (Hinflug) eine entsprechende Bestätigung zukommen, die von der Fluggesellschaft akzeptiert wird.

 

Im Falle eines Nichterscheinens vor dem Abflug (No-Show) behält sich die Fluggesellschaft das Recht vor, alle weiteren Leistungen sowie das Rückflugticket zu annullieren.

 

Durch verkürzte oder unterbrochene Reisen sowie nicht in Anspruch genommene Leistungen entstehen dem Käufer keinerlei Ansprüche auf Rückerstattung. Dies bezieht sich insbesondere auf die Plätze für den Hin- und Rückflug. Hat der Käufer eine optionale Zusatzversicherung abgeschlossen, die Aufenthaltsunterbrechungen abdeckt, so muss er sich auf die Stornierungsmodalitäten des Versicherungsvertrages beziehen.

 

Charter-Airlines verfolgen eine gemeinsame Politik. Im Falle eines Nichterscheinens hat der Käufer keinerlei Recht auf Rückerstattung. Für Linienflüge verfolgt  jede Fluggesellschaft eigene Regelungen. Es wird dem Käufer empfohlen, sich diesbezüglich bei der Fluggesellschaft zu informieren.

 

Alle Tickets für Teilstrecken, einschließlich Zugtickets, müssen in der richtigen Reihenfolge genutzt werden. Sollte diese Regelung nicht eingehalten werden, so behält sich die Fluggesellschaft das Recht vor, den Preis zu ändern oder die Plätze zu stornieren. Dies gilt auch für Tickets, die mit dem Zug zurückgelegte Teilstrecken beinhalten. Einige Fluggesellschaften erstatten die Steuern von teilweise genutzten Flugtickets nicht zurück.

 

6.10 Leistungen vor Ort – gilt für alle Flüge

Bei bestimmten Fluggesellschaften, Reisezielen oder Preisen ist der Kauf von zusätzlichen Leistungen vor Ort erforderlich. Falls die Beförderung eines Reisenden aufgrund der Nichtbeachtung dieser Vorschrift verweigert wird, übernimmt der Reisedienstleister keine daraus entstehenden Kosten und führt keine Rückerstattung durch.

 

6.11 Mitnahme von Tieren auf Linien- und Charterflügen (dieser Abschnitt bezieht sich nicht auf Reservierungen von Low-Cost-Flügen)

Jede Fluggesellschaft verfolgt eigene Regelungen bezüglich der Mitnahme von Tieren. In der Regel ist die Mitnahme von Tieren bei Charterflügen nicht gestattet. Auf einigen Linienflügen und unter Einhaltung bestimmter Bedingungen (Sicherheitsbestimmungen, im Vorfeld erteilte Zustimmung der Fluggesellschaft, usw.) können Haustiere jedoch der Größe entsprechend im Frachtraum oder in der Flugzeugkabine mitgeführt werden. Vor jeder Reservierung ist es unabdingbar, dass sich der Käufer diesbezüglich direkt bei der Fluggesellschaft informiert. In der Rubrik "Anmerkungen und besondere Anfragen" (Schritt 5) sind die Rasse des Tiers und die Abmessungen der Transporttasche bzw. des Käfigs anzugeben.  

 

6.12 Besondere Speisewünsche – gilt für alle Flüge

Bei Charterflügen werden besondere Speisewünsche in der Regel nicht berücksichtigt. Bei Linienflügen hat sich der Käufer beim Reisedienstleister über die entsprechenden Angebote der Fluggesellschaft zu informieren. In der Rubrik "Anmerkungen und besondere Anfragen" können besondere Speisewünsche angegeben werden.

 

6.13 Check-in – gilt für alle Flüge

Wenn nicht anders angegeben, müssen sich die Passagiere 3 Stunden vor Abflug eines Charterflugs und 2 Stunden vor Abflug eines Linienflugs am Flughafenschalter einfinden. Die Uhrzeit des letztmöglichen Check-ins kann je nach Fluggesellschaft unterschiedlich sein. Die Uhrzeit des letztmöglichen Check-ins ist bei Linienflügen auf dem Flugplan und bei Charterflügen auf dem Abholungsbescheid der Reiseunterlagen angegeben.

 

Die angegebenen Zeiten können bei Personen, die auf Hilfeleistung angewiesen sind (siehe unten), anders ausfallen. Der Reisedienstleister kann nicht zur Verantwortung gezogen werden und übernimmt keinerlei entstehende Kosten, wenn dem Reisenden das Check-in verweigert wird, weil er sich zu spät am Check-in-Schalter einfindet.

 

Bei Nichterscheinen wird der Reisende als "No-Show" behandelt und kann keine Rückerstattung des nicht verwendeten Tickets verlangen. Der Platz kann in diesem Fall von einem anderen Passagier in Anspruch genommen werden.

 

Achtung : Behinderte, nicht begleitete Minderjährige (UM), Reisende mit zu großen/schweren Gepäckstücken oder mit im Frachtraum reisenden Haustieren müssen die Fluggesellschaft vor der Abreise kontaktieren, um die besonderen Check-in-Zeiten in Erfahrung zu bringen.

 

6.14 Identität des Transportunternehmens – gilt für alle Flüge

Entsprechend der Artikel R-211-15 ff. des französischen Tourismusgesetzes wird der Käufer über die Identität des/der vertraglichen oder tatsächlichen Transportunternehmen(s) unterrichtet, der/die den gekauften Flug durchführt/durchführen. Der Reisedienstleister informiert den Käufer über die Identität des Flugunternehmens, das den/die Flug/Flüge durchführt. Im Falle einer Änderung des Transportunternehmens wird der Käufer vom vertraglichen Transportunternehmen oder Reisedienstleister auf angemessene Weise informiert, und zwar sobald er Kenntnis darüber erlangt und spätestens beim Check-in der betreffenden Flüge.

 

In Anwendung des Artikels 9 der europäischen Verordnung 2111/2005 vom 14. Dezember 2005 ist die Liste der Fluggesellschaften, deren Betrieb innerhalb der europäischen Gemeinschaft verboten ist, unter folgendem Link einzusehen: http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_fr.htm.

 

6.15 Flugzeiten und Maschinentypen

Die Uhrzeiten, der Maschinentyp und das Routing werden zur Information angegeben. In Übereinstimmung mit der Verordnung (CE) 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Entschädigungen und Hilfeleistungen im Falle eines verweigerten Boardings, einer Annullierung oder einer erheblichen Flugverspätung sowie unter bestimmten Umständen, ist das Transportunternehmen oder der Reisedienstleister dazu berechtigt, diese Informationen zu ändern.

                             

6.16 Anschlüsse – gilt für alle Flüge

Entsprechend der internationalen Vereinbarungen können Fluganschlüsse nicht garantiert werden. Es wird dazu geraten, keine wichtigen Termine am Tag der Hin- oder Rückreise oder am darauffolgenden Tag zu planen.

 

6.17 Bestätigung des Rückflugs – gilt für alle Flüge

Bei Charterflügen muss der Käufer seinen Rückflug spätestens 72 Stunden vor Abflug beim Verantwortlichen des Reisedienstleisters vor Ort rückbestätigen. Die Kontaktdaten sind auf dem Reiseticket oder auf dem Abholungsbescheid der Reiseunterlagen angegeben.

 

Bei Linienflügen muss der Käufer seinen Rückflug spätestens 72 Stunden vor dem Abflug bei der Fluggesellschaft bestätigen. Direkt nach der Ankunft kann der Käufer am Schalter der Fluggesellschaft deren Kontaktdaten erfragen.

 

6.18 Verlust oder Diebstahl des Tickets – gilt für alle Flüge

Sollte die E-Mail mit dem elektronischen Ticket gelöscht worden sein, hat der Käufer eine Anfrage an den Reisedienstleister zu stellen, damit dieser ihm das Reiseticket erneut zusendet (an seine E-Mail-Adresse).

Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls des Tickets während der Reise, hat der Käufer eine entsprechende Erklärung bei der Polizei und der Fluggesellschaft einzureichen. Der Käufer muss auf eigene Kosten seinen Rückflug organisieren, indem er bei der ausstellenden Fluggesellschaft ein neues Ticket kauft. Alle aufgrund eines Verlustes oder Diebstahls auftretenden Folgen gehen zu Lasten des Käufers. Eine Rückerstattung liegt im Ermessen der Fluggesellschaft und kann unter Umständen angefragt werden. Dieser Anfrage sind alle Originalbelege beizulegen (Beleg für das gekaufte Ticket, Bordkarte, …). Entsprechend der branchenüblichen Gepflogenheiten der Fluggesellschaften beträgt die Antwortfrist ein Jahr.

 

Achtung: Das von der Fluggesellschaft vorgeschriebene Verfahren kann unterschiedlich ausfallen, je nachdem, ob das Papierticket von der Fluggesellschaft zugestellt wurde oder am Flughafen abgeholt wurde.

 

6.19 Änderung der Rückreise vor Ort bei Linien- und Charterflügen (Dieser Abschnitt bezieht sich nicht auf Reservierungen von Low-Cost-Flügen)

Für jede Änderung der Rückreise vor Ort (Charterflüge) muss der Käufer einen lokalen Verantwortlichen kontaktieren. Durch diese Änderung können zusätzliche Kosten entstehen, die vom Käufer zu tragen sind. Bei Linienflügen hat der Käufer direkt Kontakt mit der Fluggesellschaft aufzunehmen, die die Zahlung von Gebühren oder eine entsprechende Preisänderung verlangen kann, welche zu Lasten des Käufers gehen. Bestimmte Tickets (elektronische Tickets ausgenommen) können entsprechend der Verfügbarkeit vor Ort in derselben Preisklasse geändert werden. Andere Tickets sind jedoch nicht abänderbar, in diesem Fall müssen neue Tickets gekauft werden.

                                  

6.20 Offene Rückreise bei Linien- oder Charterflügen (Dieser Abschnitt bezieht sich nicht auf Reservierungen von Low-Cost-Flügen)

Bei Linienflügen, deren Rückflugdatum offen ist, rät der Reisedienstleister zur frühestmöglichen Buchung der Rückreise, da diese den jeweiligen Verfügbarkeiten unterliegt.

 

6.21 Flughäfen bei Linien- oder Charterflügen (Dieser Abschnitt bezieht sich nicht auf Reservierungen von Low-Cost-Flügen)

Wenn der Ankunfts-/Abflugort über mehrere Flughäfen verfügt, ist die Transportgesellschaft berechtigt, sowohl den einen als auch den anderen anzufliegen/von diesem zu starten, ohne dass dem Passagier hierdurch ein Anspruch auf Entschädigung entsteht. In Paris könnte die Transportgesellschaft beispielsweise den Flughafen Orly oder den Flughafen Roissy Charles de Gaulle anfliegen. Die Kosten für den Transport zum Flughafen (Shuttle, Taxi, Bus, Parkplatz, usw.) sind vom Reisenden zu tragen.

 

6.22 Direktflüge – gilt für alle Flüge

Direktflüge können durchgehend sein oder einen Zwischenstopp beinhalten (laut Fluggesellschaften handelt es sich um denselben Flug, da die Flugnummer identisch ist) mit Wechsel der Maschine oder Weiterflug in derselben Maschine. GO VOYAGES / GOVOLO wird hiervon nicht immer informiert.

 

6.23 Beförderung vom und zum Flughafen – gilt für alle Flüge

Organisiert der Reisende seinen Transport vom oder zum Flughafen selbst, so empfiehlt der Reisedienstleister zum Kauf von umtauschbaren und idealerweise rückerstattbaren Tickets, um jeglichen finanziellen Verlust auszuschließen. GO VOYAGES / GOVOLO kann für diesbezügliche Verluste nicht zur Verantwortung gezogen werden.   

 

6.24 Diverse Bestimmungen – gilt für alle Flüge

Das Transportunternehmen behält sich das Recht vor, in Fällen, auf die es keinen Einfluss hat oder aufgrund von technischen Problemen, die Reisenden mit den zur Verfügung stehenden und zumutbaren Transportmitteln an den Zielort zu befördern, ohne dass diesen hieraus ein Anspruch auf Schadensersatz entstehen könnte. Aus diesem Grund empfiehlt der Reisedienstleister dem Käufer, keine wichtigen Termine am Abreisetag sowie am Rückreisetag und dem darauf folgenden Tag zu vereinbaren.

 

7. Nur Unterkunft

7.1 Verantwortlichkeit

Im Rahmen des Kaufes von Unterkunftsdienstleistungen tritt der Reisedienstleister lediglich als Vermittler zwischen Hotel und Käufer auf.

 

Im Rahmen des Verkaufs von Pauschalreisen tritt der Reisedienstleister als Reiseagentur auf und unterliegt dabei den Artikeln L.211-1 ff. des französischen Fremdenverkehrsgesetzes.

 

Der Reisedienstleister kann nicht für Umstände verantwortlich gemacht werden, die aufgrund von Zufällen, höherer Gewalt (Streik, Unwetter, Kriege, Naturkatastrophen, Epidemien, technische Vorfälle, usw.) oder aufgrund von Handlungen einer dritten Partei oder des Lieferanten entstehen.

 

Die Kosten (Taxi, Hotel, Parkplatz, Beförderung zum/vom Flughafen usw.), die aufgrund solch unvorhersehbarer Vorkommnisse entstehen können, gehen zu Lasten des Käufers.

 

7.2 Aufenthaltsdauer

Die Aufenthaltsdauer im Hotel entspricht der Angabe auf dem Hotel-Voucher. Die Aufenthaltsdauer wird berechnet ab dem Tag der Abholung der Reiseunterlagen am Flughafen bis zum Tag der Rückreise. Die Preise werden auf der Grundlage der Übernachtungen berechnet. Unter einer Übernachtung versteht man den Zeitraum, in dem die Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Dieser Zeitraum kann von Hotel zu Hotel variieren. Der erste und letzte Tag können aufgrund einer verspäteten Ankunft oder einer früheren Abreise verkürzt sein. Dies hängt von den Flugzeiten der Fluggesellschaften ab. Es wird empfohlen, am Tag des Abflugs (oder Vortags) und des Rückflugs (oder Folgetags) keine beruflichen Termine und/oder zu kurze Zeiten für den Umstieg/Zwischenstopp vorzusehen, insbesondere wenn es sich um Charterflüge handelt, welche am häufigsten von Flugplanänderungen oder Verspätungen betroffen sind.

 

7.3 Hotel-Voucher

Nach der vollständigen Bezahlung erhält der Käufer einen Hotelbeleg ("Voucher"). Der Käufer muss diesen am Tag seiner Ankunft an der Hotelrezeption vorlegen. Nur die auf diesem Hotelbeleg aufgeführten Leistungen sind im Preis der Leistung enthalten.

 

7.4 Bezug und Rückgabe der Zimmer

Die Zimmer werden zwischen 14 und 18 Uhr am Anreisetag zur Verfügung gestellt und müssen am Folgetag vor 12 Uhr verlassen werden. Ein Abweichen von dieser Regelung ist nicht möglich. Jede verfrühte Anreise oder verspätete Abreise wird als zusätzliche Übernachtung gezählt, für die der Kunde dem Hotel einen Aufpreis zu zahlen hat.

 

7.5 Art der Zimmer

Einzelzimmer verfügen im Normalfall über ein Bett für eine Person. Für diese Zimmer muss häufig ein Zuschlag gezahlt werden. Doppelzimmer verfügen entweder über 2 Betten oder, in seltenen Fällen, über ein Doppelbett. In der internationalen Hotelleire sind Zimmer für drei Personen in der Regel nicht vorgesehen. Bei Dreierzimmern handelt es sich meist um Doppelzimmer mit weniger komfortablem Beistellbett.

 

7.6 Klassifizierung des Hotels

Die Angabe des Komfortniveaus, das den Hotels in der Hotelbeschreibung zugewiesen wurde, entspricht einer Klassifizierung, die anhand von lokalen Normen des Reiselandes erstellt wurde und sich demnach von französischen oder deutschen Normen unterscheiden kann.

 

7.7 Verpflegung

All Inclusive: Diese Formel umfasst die Unterkunft, das Frühstück, das Mittag- und Abendessen sowie die üblichsten Getränke (Mineralwasser, Fruchtsäfte, Sprudelgetränke, Wein, lokale Alkoholgetränke), in der Regel von 10.00 bis 22.00 Uhr. Bestimmte alkoholische Getränke sind in der Formel nicht enthalten und werden gesondert vom Hotel berechnet.

Vollpension: Diese Formel umfasst die Unterkunft, das Frühstück sowie das Mittag- und Abendessen. Die Getränke sind nicht inbegriffen.

Halbpension: Diese Formel beinhaltet die Unterkunft, das Frühstück und je nach Angebot das Mittagessen oder das Abendessen. Die Getränke sind nicht inbegriffen.

In einigen Ländern steht den Hotels kein Trinkwasser zur Verfügung. Der Kauf von Trinkwasser geht in diesem Fall zu Lasten des Kunden.

Alle zusätzlich bestellten Getränke/Speisen, die nicht in der Formel inbegriffen sind, müssen vor Ort vom Kunden beglichen werden.

 

7.8 Aktivitäten

Der Reiseorganisator bemüht sich, die in den Hotel- und Reisebeschreibungen enthaltenen Informationen bezüglich der vor Ort angebotenen kostenlosen oder gebührenpflichtigen Aktivitäten auf dem neuesten Stand zu halten. Sollten diese Aktivitäten aus wetterbedingten Gründen oder im Falle höherer Gewalt oder Aufenthalten in der Nebensaison oder aufgrund einer nicht ausreichenden Teilnehmerzahl gestrichen werden, kann GO VOYAGES / GOVOLO nicht zur Verantwortung gezogen werden.

 

 

 

7.9 Änderung des Hotels, Umlegung auf andere Hotels

Es kann vorkommen, dass der Anbieter oder Reisedienstleister aus diversen legitimen Gründen (technische Vorfälle, höhere Gewalt, Handlungen eines Dritten/des Käufers, usw.) dazu gezwungen ist, das ursprünglich reservierte Hotel mit einem Hotel derselben Klasse und mit vergleichbaren Leistungen zu ersetzen, ohne dass diese Maßnahme einen wesentlichen Bestandteil der Reise beeinflusst. Sollte dies nicht der Fall sein, so ist der Anbieter verpflichtet, den Käufer in einer Unterkunft unterzubringen, die einen vergleichbaren Komfort und eine ähnlich hohe Qualität bietet. Nach Möglichkeit wird der Kunde hierüber im Voraus in Kenntnis gesetzt. Es können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

 

7.10  Bahntransport

Wenn das Reisepaket/der Aufenthalt einen Bahntransport beinhaltet, so unterliegt die Verwendung der Reisetickets den besonderen Gültigkeitsbedingungen, die auf dem Fahrschein angegeben sind. Ohne die Zustimmung des Reisedienstleisters kann keine Änderung der Reisestrecke oder -dauer vorgenommen werden. Die entstehenden Kosten einer Änderung, die vom Käufer ausgeht oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, gehen zu Lasten des Käufers. Kinder, die aufgrund ihres Alters von einer Ermäßigung profitieren, müssen ihr Alter belegen können. Der Käufer muss im Besitz der Reisedokumente sein, die belegen, dass der Transport im Rahmen eines Reisepakets/Aufenthalts stattfindet (Gesamtrechnung, Unterkunftsbeleg, …). Das Reisepaket/der Aufenthalt mit Zugreisen bezieht sich auf alle TGV-Züge zu regulären Fahrtzeiten und nur begrenzt auf TGV-Züge zu Stoßzeiten. In bestimmten Zügen ist die Reservierung eines Sitz- oder Liegeplatzes obligatorisch sowie eventuelle Zuschläge. Der Reisedienstleister übernimmt keine Verantwortung für Änderungen der Fahrtzeiten, Fahrtstrecken oder Ankunftsbahnhöfe, wenn diese auf folgende Ursachen zurückgehen: Streiks (es sei denn es handelt sich um einen Streik des Personals des Transportunternehmens), technische Vorfälle oder Unwetter. In jedem Fall ist die Verantwortung des Transportunternehmens entsprechend der internationalen Vereinbarungen für den Zugverkehr begrenzt.

Einige Transportunternehmen wenden ihre eigene Gepäckpolitik an. Der Käufer muss sich informieren, welche Güter er in seinem Gepäck mit sich führen darf und welche Einschränkungen gelten. Die Modalitäten können je nach Transportunternehmen unterschiedlich ausfallen, es wird empfohlen vor jeder Reise die jeweiligen Vorschriften zu prüfen.

 

7.11  Reisedokumente

Nach der vollständigen Bezahlung werden dem Käufer die Reisedokumente ausgehändigt oder per E-Mail zugesandt, die Folgendes beinhalten: 1) die Reisetickets (Abholungsbescheid für Charterflüge, Flugticket für Linienflüge oder Zugticket für Bahnreisen) und 2) ein Beleg ("Voucher") für die Unterkunft oder Miete. Nur die auf diesem Beleg aufgeführten Leistungen sind im Preis inbegriffen.

Sollte der Käufer die Reisedokumente oder die E-Mail nicht erhalten haben, so muss er die Reiseagentur oder den Reisedienstleister vor der Abreise kontaktieren.

7.12  Fotos und Abbildungen

Der Reisedienstleister bemüht sich, dem Käufer Fotos und Abbildungen zu liefern, damit dieser sich ein Bild von den angebotenen Leistungen machen kann.

 

7.13 Sonderleistungen

Die Bezahlung von Sonderleistungen erfolgt direkt vor Ort in den Hotels, vor der Abreise. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Käufers, die Exaktheit der Rechnung für diese Sonderleistungen zu überprüfen und diese vor Ort zu bezahlen. GO VOYAGES / GOVOLO kann in keinem Fall in eine direkte Transaktion zwischen Kunde und Hotel eingreifen (Sonderleistungen sind per Definition aus den im Preis inbegriffenen Aufenthaltsleistungen ausgeschlossen), weder während des Aufenthaltes noch nach Beendigung desselben.

 

7.14 Wertgegenstände und Gepäck

GO VOYAGES / GOVOLO kann nicht zur Verantwortung gezogen werden für den Verlust, das Verschwinden oder den Diebstahl von Gepäckstücken, die im Hotelzimmer oder an sonstigen Orten (z.B. Bussen und anderen Transportmitteln) vergessen wurden.

 

7.15 Diverse Bestimmungen

In bestimmten Ländern kann gemäß der geltenden lokalen Landesgesetze unverheirateten Paaren der gemeinsame Aufenthalt in einem Doppelzimmer verweigert werden. Dies gilt jedoch nur, wenn eine der beiden Personen die Nationalität des jeweiligen Landes besitzt. Diese Bestimmungen gelten insbesondere in Marokko und der Türkei. Staatsangehörige anderer Länder müssen sich diesbezüglich vor ihrer Buchung bei den zuständigen Behörden des/der Ziellandes/Zielländer und des/der Durchgangslandes/Durchgangsländer informieren und zwingend ihre Nationalität im Reisedossier angeben. Auch wenn GO VOYAGES / GOVOLO diese Praktiken nicht gutheißt, ist es die Pflicht des Reisedienstleisters, den Käufer über diese Praktiken in Kenntnis zu setzen.

 

8. Nur Automiete

8.1 Verantwortlichkeit

Im Falle einer Automiete ohne weitere Leistungen agiert der Reiseorganisator lediglich als Vermittler zwischen Vermieter und Käufer. Der Verkauf von Automietleistungen unterliegt den besonderen Bedingungen des Lieferanten, es sei denn andere Bestimmungen liegen vor.

 

Der Reisedienstleister kann nicht zur Verantwortung gezogen werden für Änderungen der Uhrzeiten, Verspätungen, Stornierungen und sonstige Zwischenfällen, die auf Zufälle, höhere Gewalt (Streik, Unwetter, Kriege, Naturkatastrophen, Epidemien, Attentate, technische Vorfälle usw.) oder Handlungen eines Dritten/des Käufers/des Mieters zurückzuführen sind.

 

Käufer, die beim Abholen des Mietwagens ihren Voucher nicht vorlegen können, sind hierfür selbst verantwortlich. Wird kein Voucher vorgelegt, so kann vom Vermieter kein Auto zur Verfügung gestellt und/oder der doppelte Mietpreis verlangt werden.

Kosten, die sich eventuell aus dieser nicht vorhergesehenen Situation ergeben (Taxi, Hotel, Parkplatzgebühren, Transport vom/zum Flughafen usw.), sind vom Käufer zu tragen.

 

8.2 Voucher

Nach der vollständigen Bezahlung erhält der Käufer einen Voucher. Dieser ist am Tag der Ankunft dem Vermieter vorzulegen. Außerdem muss der Käufer die Bank- oder Kreditkarte vorlegen, welche für die Bezahlung genutzt wurde sowie den Führerschein des ersten Fahrers. Achtung, diese Anforderungen gelten nur wenn Zahler und Fahrer dieselbe Person ist.

Nur die ausdrücklich auf dem Voucher aufgeführten Leistungen sind im Preis enthalten.

 

8.3 Unterschiedlicher Zahler und Fahrer

Sollten erster Fahrer und Zahler nicht dieselbe Person sein, so ist der erste Fahrer dazu verpflichtet, seine Bank- bzw. Kreditkarte und seinen Führerschein vorzulegen.

 

8.4 Kaution

Die Hinterlegung einer Kaution ist für die Abholung eines Mietwagens obligatorisch. Diese nicht abgebuchte Kaution wird ausschließlich vom ersten Fahrer verlangt. Die Höhe der Kaution hängt einerseits von der gemieteten Fahrzeugkategorie und andererseits von den zusätzlich abgeschlossenen Versicherungen ab. Sie dient dazu, den Schaden zu decken, den ein Mieter durch eine eventuelle Beschädigung oder den Diebstahl des Wagens erfährt. Die Höhe der Kaution wird zu Beginn der Miete bekannt gegeben und ist auf dem Vertrag aufgeführt.

 

Achtung: Einige Autovermieter akzeptieren bei der Bezahlung der Kaution vor Ort bestimmte Visa-Karten (z.B. Elektron) nicht.

 

9. Mietunterkünfte in Ferienresidenzen

Bei der Reservierung muss der Käufer genau die Anzahl und das Alter der teilnehmenden Personen angeben. Bestimmte Mietunterkünfte derselben Kategorie können je nach Anzahl der Personen unterschiedlich ausgestattet sein. Sollten mehr Personen teilnehmen als ursprünglich angegeben, ist der Verantwortliche vor Ort dazu berechtigt, die Unterbringung insgesamt zu verweigern. In diesem Fall muss sich der Käufer selbst eine Unterkunft organisieren.

                                                                                                                       

Tiere können nur dann mitgeführt werden, wenn sie im Zuge der Reservierung ausdrücklich akzeptiert wurden. Anderenfalls kann der Verantwortliche vor Ort den Aufenthalt insgesamt verweigern. Die Aufenthaltskosten der Kunden und die Rechnung bleiben indes weiter bestehen.

 

9.1 Beschreibung

Unter der verkürzten Bezeichnung der Mietunterkünfte und Hotels sind "Pauschalreisen" zu verstehen, die in der Regel einen Serviceangestellten am Empfang sowie entsprechend der Anzahl der Personen eine bestimmte Anzahl an Hotelleistungen beinhalten.

 

Ein Aufenthalt in der Nebensaison bietet zahlreiche Vorteile: Der Käufer genießt insbesondere eine größere Ruhe und kann mit erheblichen Vergünstigungen rechnen.

Nachteilig kann jedoch sein, dass bestimmte Sportanlagen, Geschäfte und Restaurants/Bars/Diskotheken in der Nebensaison geschlossen sein können und weniger Aktivitäten angeboten werden als in der Hochsaison. Auch die Animationen werden reduziert oder gestrichen, wenn nicht genügend Feriengäste anwesend sind. Das Angebot in der Nebensaison bleibt im alleinigen Ermessen des Anbieters.

 

Die allgemeinen Informationen auf der Webseite (Ausstattung, Animationen, lokale Dienste, Shuttle…) werden mehrere Monate vor der Veröffentlichung von den Ferienorten und den Fremdenverkehrsbüros zur Erstellung der Broschüre zusammengetragen. Sie dienen der Information und sind nicht vertragsbindend, da bestimmte Ausstattungen und/oder Leistungen im Laufe der Saison (zum Beispiel durch städtischen Entscheid) geändert werden können. Es versteht sich von selbst, dass der Käufer über Änderungen informiert wird, über die auch der Reisedienstleister informiert wurde.

 

Die Regelungen bestimmter Ferienorte sehen keine medizinischen Infrastrukturen vor.

Die Bezeichnungen der Hotels oder Residenzen können sich im Laufe der Zeit ändern. Die Beschreibungen gelten für Doppelzimmer (Einzelzimmer: kleiner und weniger gut gelegen; Dreierzimmer: Doppelzimmer mit Beistellbett). Im Ausland entsprechen die Zulassungen und touristischen Einstufungen den Gepflogenheiten und Bestimmungen des Gastlandes.

                                               

Eine ausgestattete Ferienwohnung bietet in der Regel: Geschirr, Kochutensilien für die Zubereitung einfacher Speisen (kleiner Kühlschrank, 2 Kochplatten), Decken, Kissen und/oder Kopfpolster. Zusätzliche Ausstattungen sind in der Beschreibung der Ferienwohnung aufgeführt. Was die Betten anbelangt, so wird darauf hingewiesen, dass Hochbetten für unter 6-Jährige nicht geeignet sind. In manchen Unterkünften wird das Zwischengeschoss über eine Leiter erreicht. Diese sind daher nicht geeignet für ältere Personen und Kleinkinder. Einige Unterkünfte verfügen über einen Garten oder Gartenabschnitt, der nicht immer eingezäunt ist.

 

Die Fotos dienen nur der Illustration, der Kunde wird nicht zwingend in der angezeigten Unterkunft beherbergt.

 

9.2 Empfang

Die Ankunft der Gäste erfolgt in der Regel zwischen 17.00 und 19.00 Uhr, die  Abfahrt vor 10.00 Uhr morgens. Die genauen Uhrzeiten sind auf den Reisedokumenten angegeben. Es wird empfohlen, den Verantwortlichen am Empfang über die ungefähre Ankunftszeit zu informieren. Manche Anbieter verlangen bei einer späten Ankunft die Zahlung eines Aufpreises. Es ist obligatorisch, die Zustimmung des Verantwortlichen vor Ort einzuholen, wenn die Ankunft nicht am vorgesehenen Datum stattfinden kann.

 

Der Empfang ist in der Regel zwischen 10.30 und 12.00 Uhr und von 17.30 bis 19.00 Uhr geöffnet. Mittwochs oder sonntags ist er meist geschlossen. Für weitere Informationen sind die Kontaktdaten des Verantwortlichen vor Ort auf den Reisedokumenten aufgeführt und können auch per Telefon erfragt werden.

 

Der Käufer wird vom Empfangspersonal nicht zwingend bis zur Ferienwohnung begleitet, da hierdurch die Wartezeiten bei der Ankunft verkürzt werden können. Sollte der Käufer nicht innerhalb der vorgesehenen Öffnungszeiten eintreffen, gehen die gebuchten Übernachtungen dennoch auf seine Kosten, ohne dass hieraus ein Schadensersatzanspruch entstehen würde.

 

Bei der Ankunft sind Sauberkeit und Inventar der Wohnung zu überprüfen. Sollte etwas fehlen, so muss dies dem Leistungserbringer oder dem Verantwortlichen des Reisedienstleisters umgehend mitgeteilt werden. Der Käufer muss seine Beschwerde direkt an sein Reisebüro oder seinen Reisedienstleister richten. Auf diese Weise trägt der Reisende dazu bei, dass schnell eine Lösung für das Problem gefunden werden kann.

 

Die Nichtbeachtung dieser Regelung kann einen Einfluss auf mögliche Schadensersatzansprüche haben.

 

9.3 Mietkaution

Es ist Aufgabe des Käufers, sich die bei der Ankunft gezahlte Kaution zurückerstatten zu lassen: entweder direkt am Tag der Abreise nach Kontrollgang durch die Wohnung, oder per Post innerhalb von  4 Wochen.

 

Der Käufer kann in keinem Fall fordern, dass der Verantwortliche vor Ort den Kontrollgang durch die Wohnung außerhalb der hierfür vorgesehenen Zeiten vornimmt.

 

Es ist die alleinige Aufgabe des Verantwortlichen vor Ort, die Kosten für eventuell vom Mieter verursachte Schäden sowie die Reinigung, die Kurtaxe, Sonderleistungen und zusätzlich bestellte Getränke/Speisen in Rechnung zu stellen.            

 

10. Tauchen

10.1 Gesundheit

Der Käufer verpflichtet sich zur Vorlage eines vor weniger als sechs Monaten erstellten ärztlichen Zeugnisses über die Eignung zum Sporttauchen, gleich ob er Mitglied eines Sportverbands ist oder nicht. Sollten seit der Erstellung des Zeugnisses gesundheitliche Probleme aufgetreten sein, so hat er den Verantwortlichen des Tauchclubs darüber in Kenntnis zu setzen.

 

Sollte der Kunde vor Ort gesundheitliche Probleme haben, die seine Sicherheit oder die eines anderen in Gefahr bringen könnten, so ist der Verantwortliche des Tauchclubs dazu berechtigt, ihn zu einer medizinischen Untersuchung zu verpflichten, oder ihm vorübergehend bzw. für die Dauer des Aufenthalts das Tauchen zu untersagen.

 

10.2 Technisches Niveau

Der Käufer verpflichtet sich, vor der Abfahrt sein Tauchniveau anzugeben (Tauchbrevet, Anzahl der Tauchgänge, Logbuch, usw.). Er tut dies in eigener Verantwortung. Wenn das in den Dokumenten angegebene Niveau nicht mit dem vor Ort festgestellten Niveau übereinstimmt, behält sich der Verantwortliche des Tauchclubs das Recht vor, dem Kunden (auf eigene Kosten) einen Aufbaukurs anzubieten oder den Tauchgang abzulehnen.

 

10.3 Vorschriften

Durch die Teilnahme an den Aktivitäten des Tauchclubs akzeptiert der Käufer dessen Teilnahmebedingungen und verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden Tauchvorschriften (individuelle und kollektive Sicherheit, festgesetzte Uhrzeiten, Gruppendisziplin, Schonung der Umwelt) und zur Befolgung aller Entscheidungen des Verantwortlichen des Tauchclubs.

Im Falle einer Nichtbefolgung der Vorschriften ist der Verantwortliche vor Ort dazu berechtigt, dem Kunden das Tauchen vorübergehend oder für die gesamte Aufenthaltsdauer zu verweigern.

 

10.4 Tauchpauschale

Die Anzahl der im Pauschalpreis enthaltenen Tauchgänge bezieht sich auf eine Person und kann nicht übertragen werden. Die Anzahl ist als Richtwert anzusehen, der unter idealen Funktionsbedingungen des Tauchclubs und unter Ausschluss von Fällen höherer Gewalt gilt, auf die kein Einfluss genommen werden kann (Wetterbedingungen, örtliche Beschränkungen, usw.).

 

10.5 Ausrüstung

Wenn bei der Anmeldung keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden, umfasst der Pauschalpreis den Verleih einer Tauchflasche, die Füllung der Flasche (eventuell den Verleih eines Adapters, falls die Ausgangsnorm des Tauchclubs sich von den üblichen Ausgängen unterscheidet) und den nötigen Ballast (Blei). Sollte der Kunde einen Teil der Ausrüstung verlieren, so kann der Verantwortliche vor Ort eine Kostenerstattung verlangen.

 

Der Käufer muss jegliches Zubehör für seinen Tauchgang selbst mitbringen, einschließlich der Kontrollgeräte, die er in eigener Verantwortung bedient. Wenn dieses Zubehör zum Teil oder insgesamt einen Makel oder Fehler aufweist, der die Sicherheit gefährden könnte, so kann der Verantwortliche vor Ort dessen Nutzung verweigern.

 

Sollte es dem Käufer nicht möglich sein, das beanstandete Zubehör zu ersetzen, so wird er sich vor Ort zu eigenen Kosten mit neuem Material ausstatten müssen. Andernfalls kann ihm der Tauchgang verweigert werden.

 

Achtung: Sollte dem Käufer das Tauchen verboten worden sein oder sich als unmöglich erweisen (gemäß der Kriterien in den oben genannten Abschnitten) hat der Käufer keinerlei Anspruch auf Rückerstattung und kann sich die Tauchgänge nicht gutschreiben lassen, weder für sich selbst, noch für eine dritte Person.

 

11. Vertragsübertragung (gilt ausschliesslich für aufenthalte)

Sollte eine Vertragsübertragung möglich sein, sind der Abtretende und/oder Übernehmer dazu verpflichtet, die daraus resultierenden Kosten im Voraus zu begleichen. Sollten diese Kosten die am Verkaufsort angezeigten und in den Vertragsdokumenten aufgeführten Preise übersteigen, so werden hierfür Belege ausgestellt.

 

Der Käufer kann seinen Vertrag (ausgenommen Versicherungsverträge) an einen Dritten abtreten, wenn dieser dieselben Bedingungen für die Reise erfüllt und der Vertrag noch nicht in Kraft getreten ist. Der Vertrag tritt mit der Buchung und Ausstellung der elektronischen Reisetickets und Voucher (bei sonstigen Leistungen) in Kraft. Darüber hinaus ist der Käufer dazu verpflichtet, den Reisedienstleister über seinen Entschluss zu unterrichten und sich spätestens 7 Tage vor Reiseantritt eine Empfangsbestätigung einzuholen. Hierbei sind folgende Angaben zu machen: Name/n und Adresse/n des/der Übernehmenden oder des/der Reiseteilnehmer/s; Erklärung, dass diese/r dieselben Bedingungen für die Reise oder den Aufenthalt erfüllt/en wie er (dies gilt besonders für Kinder, die sich in der gleichen Altersstufe befinden müssen). Die Vertragsübertragung zieht folgende, vom Käufer zu tragende Kosten nach sich:

 

 

Bis 30 Tage vor der Abreise

60 € pro Person

10% bei Mieten

Zwischen 30 und 21 Tagen vor der Abreise

70 € pro Person

Zwischen 20 und 8 Tagen vor der Abreise

80 € pro Person

Zwischen 7 und 0 Tagen vor der Abreise

100€ bis 100% des Reisepreises, entsprechend der Bedingungen des Anbieters (beim Reisedienstleister erfragen)

 

Achtung: Zusatzversicherungen sind nicht übertragbar und nicht rückerstattbar.

 

12. Reklamation und Garantie

Wie in Artikel L.121-19, III des französischen Verbraucherschutzgesetzes vorgesehen, bezeichnet die Garantie die weiterführende Betreuung durch den Kundendienst nach Erfüllung der Leistung. Gemäß Artikel R.211-6 (Absatz 12) des französischen Fremdenverkehrsgesetzes müssen Reklamationen schnellstmöglich an GO VOYAGES / GOVOLO gerichtet und eine Eingangsbestätigung vom Verkäufer eingeholt werden. Sollte zu viel Zeit verstrichen sein, kann die Reklamation nicht mehr mit derselben Sorgfalt bearbeitet werden. Die Bearbeitungsdauer von Reklamationen hängt von den Antworten der Leistungserbringer ab.

Für eine schnelle und effiziente Bearbeitung der Anfrage müssen alle erforderlichen Belege beigelegt werden.

 

13. Versicherungen

In denen vom Reisedienstleister angebotenen Preisen sind keine Versicherungen enthalten. Der Reisedienstleister empfiehlt dem Käufer, den Versicherungsvertrag abzuschließen, der von der Versicherungsgesellschaft "Européenne d'Assurances" angeboten wird und der die Folgen einer Stornierung oder Änderung einer gekauften Leistung abdeckt. Die von den Versicherungen gedeckten Risiken, die Kosten, die Höhe der Garantien, die Ausschlüsse und die Rückerstattungsmodalitäten sind im Versicherungsvertrag aufgezeigt. Der Reisedienstleister empfiehlt dem Käufer, den Vertrag vor der Unterzeichnung sorgfältig zu lesen. Der Versicherungsnehmer kann kostenlos eine Kopie des Vertrags beim Reisebüro anfordern und/oder direkt auf einer der Internetseiten von GO Voyages ausdrucken.

 

14. Stornierungs- und Änderungsgebühren

14.1 Allgemeine Bedingungen für die Bearbeitung von Stornierungen und Änderungen

Jede Anfrage auf Stornierung oder Änderung der Bestellung muss per E-Mail an folgende Adresse gerichtet werden:

 

Für alle Produkte (ausgenommen Aufenthalte) information@govolo.de

Für Aufenthalte: resasejours@govoyages.com.

 

GO VOYAGES / GOVOLO sendet dem Käufer per E-Mail eine Bestätigung der angefragten Stornierung oder Änderung. Diese führt die wichtigsten Punkte der Buchung noch einmal auf (gebuchte Leistung, Preis, Menge, Reisedatum, Name des Leistungsempfängers usw.). Sollte eine solche Bestätigung nicht eintreffen, so wurde die Anfrage nicht berücksichtigt. Der Käufer muss den Erhalt der Bestätigungsnachricht (E-Mail) überprüfen, regelmäßig seinen Posteingang abrufen und nach Erhalt die Bestimmungen der Stornierung oder Änderung per E-Mail bestätigen.

 

Im Falle einer Stornierung oder Änderung durch den Käufer und abzüglich der zu leistenden Beträge an den Reisedienstleister (Steuern, Stornierungs-/Änderungskosten, Bearbeitungs- und Versicherungskosten), erstattet der Reiseorganisator dem Käufer innerhalb einer angemessenen Frist alle geleisteten Beträge zurück.

 

Die Erstattung von Reisekosten und die Ausstellung einer Rechnung über die Stornierungsgebühren sind nur dann möglich, wenn GO VOYAGES / GOVOLO die enstprechenden Reisegutscheine bzw. Fahrausweise vorliegen. Die Stornierungsgebühren zuzüglich der 30 € Bearbeitungsgebühren pro Reiseteilnehmer dürfen den Gesamtbetrag der gebuchten Reise (einschließlich Steuern) keinesfalls übersteigen.

 

Die Stornierung oder Änderung der Buchung, ganz gleich aus welchen Gründen sie erfolgt, befreit den Käufer nicht von eventuell noch ausstehenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Reisedienstleister.

 

Aufgrund der spezifischen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Beförderungsunternehmen und je nach Art der Buchung (Umtausch/Erstattung ausgeschlossen, begrenzte Gültigkeitsdauer...), sind bestimmte Reisetickets von den oben aufgeführten Reisekostenerstattungen ausgeschlossen.  Es obliegt dem Käufer, die entsprechenden Stornierungs-, Änderungs- und Ausstellungsbedingungen zu überprüfen.

 

Bei Linienflügen hat der Käufer alle gebuchten Streckenabschnitte einzulösen. Andernfalls sind die zuständigen Fluggesellschaften dazu berechtigt, eine Preisanpassung zu verlangen oder die gebuchten Sitzplätze zu stornieren.

 

Im Falle eines Nichterscheinens vor dem Abflug, behält sich GO VOYAGES / GOVOLO das Recht vor, alle weiteren Leistungen sowie das Rückflugticket zu annullieren, es sei denn der Kunde kann einen Fall höherer Gewalt belegen, der ihn daran gehindert hat, zur Abflugzeit zu Erscheinen.

 

Achtung: Bestimmte Angebote oder Leistungen sind von Stornierungen oder Änderungen ausgeschlossen. Die hierfür bezahlten Beträge können nicht zurückerstattet werden. Bestimmte Fluggesellschaften zahlen die Steuern teilweise verwendeter Flugtickets nicht zurück. 

 

14.2 Tabelle der Stornierungs- und Änderungsgebühren

Die Kosten für die Stornierung oder Änderung einer Buchung werden entsprechend der nachfolgenden Gebührentabelle abgerechnet:

 

Charterflug; Reisepaket/Pauschalreise vor Zustellung des Tickets

Bis zu 30 Tage vor Reisebeginn

10% des Gesamtbetrags* + 30 € Bearbeitungsgebühren pro Reiseteilnehmer

Zwischen 30 und 21 Tage vor Reisebeginn

25% des Gesamtbetrags* + 30 € Bearbeitungsgebühren pro Reiseteilnehmer

Zwischen 20 und 8 Tage vor Reisebeginn

50% des Gesamtbetrags* + 30 € Bearbeitungsgebühren pro Reiseteilnehmer

Zwischen 7 und 2 Tage vor Reisebeginn

75% des Gesamtbetrags* + 30 € Bearbeitungsgebühren pro Reiseteilnehmer

Weniger als 2 Tage vor Reisebeginn

100% des Gesamtbetrags (inkl. Steuern)**

 

 

Reisepaket/Pauschalreise nach Zustellung des Tickets; Charterflug zum „Extra-light“-Tarif

Bis zu 2 Tage vor Reisebeginn

90% des Gesamtbetrags* + 30 € Bearbeitungsgebühren pro Reiseteilnehmer

Weniger als 2 Tage vor Reisebeginn

100% des Gesamtbetrags (inkl. Steuern)**

 

Linienflüge

 

Vor Zustellung des Flugtickets

10% des Gesamtbetrags + 30 € Bearbeitungsgebühren pro Reiseteilnehmer

Nach Zustellung des Flugtickets

100% des Gesamtbetrages (inkl. Steuern)**

Bei Nicht-Erstattung des Flugtickets

100% des Gesamtbetrages (inkl. Steuern)**

 

Low-Cost-Flüge

Ab Buchung

100%*** der Kosten

 

Achtung: Je nach verkauftem Produkt kann es zu Ausnahmen der oben genannten Änderungs- und Stornierungsbedingungen kommen. Je nach Reiseveranstalter können die Änderungs- und Stornierungsbedingungen unterschiedlich ausfallen. Auf diese Besonderheiten wird während des Kaufvorgangs hingewiesen, sie sind auf der Bestätigung aufgeführt.

 

*Ohne Steuern, Bearbeitungsgebühren und Versicherungskosten

** Rückerstattungsantrag für bestimmte Steuern (nur möglich, wenn die Reise zu 100 % berechnet wird)

1/ Bitte die Flugtickets zusammen mit einem schriftlichen Rückerstattungsantrag an GO VOYAGES / GOVOLO zurückschicken.

2/ Bearbeitungsdauer der jeweiligen Fluggesellschaft: 2 bis 3 Monate.

3/ Rückerstattung der von der Fluggesellschaft an GO VOYAGES / GOVOLO überwiesenen Summe, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 30 € pro Ticket bis zum Vortag der Abreise und abzüglich 60 € pro Ticket darüber hinaus

 

*** In bestimmten Fällen können die Stornierungskosten weniger als 100% des Gesamtpreises betragen. Der Reisedienstleister empfliehlt dem Käufer, sich direkt an die jeweilige Fluggesellschaft zu wenden und sich nach den Stornierungsbedingungen für das erworbene Flugticket zu erkundigen.

 

Nur Unterkunft

Ab Buchung

90 %

Bei Nichterscheinen im Hotel

100 %

 

Autovermietung

Bis zu 2 Tage vor Reisebeginn

30 € (inkl. Steuern)

Weniger als 2 Tage vor Reisebeginn

100% des Gesamtbetrages (inkl. Steuern) der gebuchten Leistungen

 

Achtung: Bei Stornierung der Reise werden eventuelle Versicherungsgebühren nicht zurückerstattet und es wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 € pro Reiseteilnehmer berechnet.

 

15. Gebühren für Sonderleistungen

Für die in folgenden Tabellen aufgeführten Sonderleistungen werden Service-Gebühren fällig. Die Berechnung dieser Gebühren garantiert die Erfüllung der Anfrage durch GO VOYAGES / GOVOLO, jedoch nicht durch das Transportunternehmen oder den Reiseveranstalter, der alleiniger Entscheidungsträger bleibt.

 

15.1 Für Flüge (ausgenommen Low-Cost-Flüge)

 

Leistungen

Gebühren

Unbegleitetes Kind

20 Euro

Pro Passagier

Visum Australien

20 Euro

Pro Passagier

Vorauszahlung für Übergepäck

10 Euro

Pro Reisedossier

Transport eines Tiers

10 Euro

Pro Reisedossier

Transport einer Sportausrüstung

10 Euro

Pro Reisedossier

Transport eines Musikinstruments

10 Euro

Pro Reisedossier

 Treuekarte der Fluggesellschaft

10 Euro

Pro Reisedossier

Hilfeleistung am Flughafen (ausgenommen Assistenzleistungen für Behinderte und Rollstuhlfahrer)

10 Euro

Pro Reisedossier

Spezielle Speisen

10 Euro

Pro Reisedossier

Auswahl der Sitzplätze

10 Euro

Pro Reisedossier

                                            

 

Flugreservierung mit:

Gebühren

Stop – temporärer Stop bei einem Reiseziel

20 Euro

Pro Reisedossier

Open Jaws –wenn Start- und Zielort sich unterscheiden

20 Euro

Pro Reisedossier

Gabelflug

20 Euro

Pro Reisedossier

 

15.2 Für Aufenthalte

                         

Leistungen

Gebühren

Last-Minute-Gebühren (weniger als 7 Tage vor Abreise)

18 Euro

Pro Passagier

 

 

15.3 Für alle Produkte

                         

Leistungen

Gebühren

Neuerstellung einer Rechnung (z.B.: Erstellung der Rechnung im Namen des Unternehmens)

10 Euro

Pro Rechnung

Diverse Bescheinigungen

10 Euro

Pro Bescheinigung

 

Kein widerrufsrecht

Laut Artikel L. 121-20-4, 2° des französischen Verbraucherschutzgesetzes gilt das bei E-Commerce-Angeboten vorgesehene Widerrufsrecht nicht bei Verträgen, die den Verkauf von terminierten Leistungen im Bereich der Hotellerie, des Beförderungswesens, der Gastronomie und der Freizeitgestaltung zum Gegenstand haben.

 

 

 

16. Nutzung der webseite

Die Webseite wird durch einen unabhängigen Internetdienstleister instand gehalten und ist nur bei technischer Verfügbarkeit aufrufbar. GO VOYAGES / GOVOLO kann keinesfalls zur Verantwortung gezogen werden, wenn der Benutzer die Webseite aufgrund von Wartungsmaßnahmen oder sonstigen unverschuldeten Gründen nicht aufrufen kann, der Zugang zur Webseite zu einem beliebigen Zeitpunkt unterbrochen wird oder ein Buchungsvorgang durch eine externe Störung nicht durchführbar ist. GO VOYAGES / GOVOLO kann keine Garantie dafür geben, dass die Webseite frei von Viren oder anderen unverschuldeten Mängeln ist.

Die auf der Webseite abrufbaren Informationen wurden mit größter Sorgfalt zusammengetragen. Dennoch kann es bei der Onlinestellung zu fehlerhaften Angaben bezüglich der angebotenen Leistungen und/oder Preise kommen. Die Berichtigung erfolgt spätestens bei der Buchung und wird im Auftragsformular nochmals bestätigt.

 

18. Geistiges eigentum

Sämtliche Inhalte der Webseite sind geistiges Eigentum von GO VOYAGES / GOVOLO sowie seiner Tochter- und Partnergesellschaften. Der Handelsname GO VOYAGES / GOVOLO, alle weiteren angegebenen Firmenmarken sowie die auf der Webseite abgebildeten Logos gehören zum Produktfolio von  GO VOYAGES / GOVOLO oder seiner Partnergesellschaften.

GO VOYAGES / GOVOLO macht alle Nutzungs- und Eigentumsrechte bezüglich der Inhalte der Webseite geltend. Jegliche unerlaubte Nutzung der Webseite und/oder ihrer Bestandteile sowie der Missbrauch des Urheberrechts kann strafrechtlich verfolgt werden. 

 

19. Datenschutz

Gemäß der Bestimmungen des Gesetzes 78-17 (Datenschutzgesetz) ist der Käufer darüber in Kenntnis zu setzen, dass seine persönlichen Buchungsdaten digital erfasst werden. Diese Angaben geben dem Reisedienstleister und den beteiligten Leistungserbringern die Möglichkeit, die Buchung zu bearbeiten und auszuführen. GO VOYAGES / GOVOLO arbeitet mit einem Datenschutzbeauftragen zusammen, der sämtliche Buchungsvorgänge überprüft. Der Käufer kann sein gesetzlich verankertes Zugangs- und Berichtigungsrecht gegenüber dem Reisedienstleister geltend machen. Hierfür sendet er eine schriftliche Anfrage mit einem Identitätsbeleg an folgende Adresse: VOYAGES / GOVOLO, 14, rue de Cléry, 75002 Paris.

Um im Rahmen der Erfassung pesönlicher Daten gegen Bankkartenbetrug vorzugehen und laut den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes vom 6. Januar 1978 verfügt der Käufer zu jedem Zeitpunkt über ein umfassendes Zugangs- , Berichtigungs- und Widerrufsrecht. Hierfür sendet er eine schriftliche Anfrage mit einem Identitätsbeleg an  FIA-NET – Service Informatique et Libertés – Traitements n° 773061 et  n° 1080905 -15, rue du Faubourg Montmartre, 75009 PARIS.

 

20. Sonstige bestimmungen

Die Tatsache, dass sich der Reisedienstleister zu einem gegebenen Zeitpunkt nicht explizit auf die vorliegenden Geschäftsbedingungen beruft, bedeutet nicht, dass er diese nicht zu einem späteren Zeitpunkt geltend machen kann.

 

Sollte eine der vorliegenden Geschäftsbedingungen für ungültig oder nichtig erklärt werden, wird diese als gegenstandslos angesehen, ohne dass dies die Gültigkeit der anderen Bestimmungen beeinträchtigt, es sei denn, die für undgültig oder nichtig erklärte Bestimmung war grundlegend oder maßgebend. In diesem Fall verhandeln die beteiligten Parteien über einen Austausch der für ungültig oder nichtig erklärten Bestimmung durch eine Bestimmung mit vergleichbaren wirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Der Reisedienstleister kann nicht für Umstände verantwortlich gemacht werden, die durch höhere Gewalt (insbesondere Streiks, Unwetter, Naturkatastrophen, Störungen des Telekommunikationsnetzes...), durch das Verschulden von Drittpersonen oder durch Fehlverhalten des Käufers (Nichteinhalten von Terminvereinbarungen, Nichteinhalten von administrativen, zollamtlichen, medizinischen Formalitäten, Nichterscheinen beim Check-In...) ausgelöst wurden.

 

Wird die Ausführung der gebuchten Leistungen durch höhere Gewalt beeinträchtigt oder behindert, trägt der Käufer alle finanziellen Konsequenzen.

 

21. Beweismittel – Anwendbares Recht – Juristische Zuständigkeit

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von GO VOYAGES / GOVOLO und/oder seinen Partnergesellschaften gespeicherten Buchungsdaten vor Gericht Beweiskraft haben, sofern der  Käufer nicht rechtzeitig auf offensichtliche Fehler bei ihrer Erfassung hinweist. Die digital oder elektronisch archivierten Buchungsdaten stellen rechtskräftige Beweise dar. Werden sie in einer Streitsache von GO VOYAGES / GOVOLO als Beweismittel vorgelegt, sind sie ebenso zulässig, gültig und anfechtbar wie jedes andere schriftliche Dokument, das von GO VOYAGES / GOVOLO ausgestellt, erhalten oder archiviert worden ist.

 

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen unterstehen dem französischen Recht. Streitsachen bezüglich ihrer Auslegung und/oder Ausführung fallen in den Kompetenzbereich der französischen Gerichtsbarkeit.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

 

Laut Artikel L211-7 und L211-16 des französischen Tourismusgesetzbuches gelten die Bestimmungen der Artikel R211-3 bis R211-11 des französischen Tourismusgesetzbuches, deren Wortlaut weiter unten nachzulesen ist, ausschließlich für Buchungsvorgänge oder Ticket-Verkäufe, die im Rahmen eines Pauschalangebotes erfolgen.

 

Die Online-Broschüre, der Kostenvoranschlag, das Angebot, das Programm des Reisedienstleisters stellen die in Artikel R211-8 des französischen Tourismusgesetzbuches beschriebene Vorabinformation dar. Mangels gegenteiliger Bestimmungen sind Programmpunkte, Sonderbedingungen und Kosten der Reise wie auf der Webseite dargestellt vertraglich bindend, sobald der Käufer die Geschäftsbedingungen akzeptiert hat.

 

Die Auflistung der Reisedetails vor Buchungsbestätigung durch den Käufer stellt die in Artikel R211-8 des französischen Tourismusgesetzbuches beschriebene Vorabinformation dar.

 

Bei Übertragung des Vertrages wird der Abtretende und/oder der Übernehmer vorab dazu aufgefordert, die hieraus resultierenden Kosten zu begleichen. Sollten die Kosten die in den Verkaufsstellen aufgelisteten und in  den Vertragsdokumenten angegebenen Preise übersteigen, so müssen die entsprechenden Belegdokumente eingereicht werden.

 

 

AUSZUG AUS DEM FRANZÖSISCHEN TOURISMUSGESETZBUCH

 

 


 

Artikel R211-3

Unter Vorbehalt der in Absatz 3 und 4 des Artikels L.211-7 vorgesehenen Ausnahmen verpflichten Angebot und Verkauf von Reise- oder Aufenthaltsleistungen den Verkäufer zur Aushändigung von sachgerechten Unterlagen, die den Bestimmungen des vorliegenden Gesetzestextes entsprechen.

Beim Verkauf von Flugtickets oder Fahrausweisen für Regeltransporte, die nicht mit sonstigen Leistungen verknüpft sind, händigt der Verkäufer dem Käufer einen oder mehrere Fahrausweise aus, die für die gesamte Reise Gültigkeit haben und von der zuständigen Beförderungsgesellschaft ausgestellt wurden. Bei Bedarfstransporten müssen der Name und die Adresse der zuständigen Beförderungsgesellschaft angegeben werden.

Die gesonderte Abrechnung der verschiedenen Komponenten der Pauschalreise befreit den Reisedienstleister nicht von der Verantwortung, die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzestextes zu erfüllen.

Artikel R211-3-1

Der Austausch von Informationen vor Vertragsabschluss oder die Zurverfügungstellung der Vertragsbestimmungen erfolgt auf dem Schriftweg. Im Rahmen der Bestimmungen

der Artikel 1369-1 bis 1369-11 des französischen Zivilgesetzbuches kann dieser Austausch auch auf elektronischem Weg erfolgen. Der Verkäufer hat hierbei seinen Namen oder seine Firmenbezeichnung ebenso anzugeben wie seine Adresse und seine Registrierungsnummmer gemäß Artikel L. 143-1 oder, gegebenenfalls, den Namen, die Adresse und die Registierungsnummer der Vereinigung oder Gruppierung, wie sie in Absatz 2 des Artikels R.211-2 beschrieben sind.

Artikel R211-4

Vor Vertragsabschluss hat der Verkäufer dem Käufer alle nötigen Informationen über die Preise, die Daten und andere relevante Bestandteile der Reise- oder Aufenthaltsleistungen zukommen zu lassen. Hierzu gehören:

1)                    Der Bestimmungsort, sowie die Art, Ausstattung und Serviceklasse der eingesetzten Beförderungsmittel;

2)     Die Art der Unterkunft, ihre Lage, Komfortklasse, Ausstattung, Genehmigung und Qualitätseinstufung entsprechend der Richtlininien oder der Gepflogenheiten des Gastlandes;

3)     Die Art und Qualität des gastronomischen Angebots;

4)     Die Beschreibung der Reiseroute, sofern es sich um eine Rundreise handelt;

5)     Die insbesondere bei Auslandsreisen von Franzosen, EU-Bürgern und Angehörigen des europäischen Wirtschaftsraums zu beachtenden administrativen und medizinischen Formalitäten, sowie eventuell einzuhaltende Fristen.  

6)     Die Besichtigungen, Ausflüge und sonstigen Service-Leistungen, die in der Pauschalreise inbegriffen oder eventuell gegen Aufpreis verfügbar sind;

7)     Die bei Reisen oder Aufenthalten festgelegte Mindest- bzw. Höchstteilnehmerzahl, sowie – falls für die Durchführung einer Reise  oder eines Aufenthalts eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist – die Angabe eines Datums, an dem der Käufer spätestens über eine eventuelle Stornierung der Reise oder des Aufenthalts informiert wird; das ensprechende Datum hat mindestens 21 Tage vor dem geplanten Reisebeginn zu liegen;

8)     Der Betrag oder der Prozentsatz am Gesamtpreis, der bei Vertragsabschluss als Anzahlung bezahlt werden muss, ebenso wie die fälligen Zahlungsfristen;

9)     Die Modalitäten bei Preisänderungen, wie sie im Vertrag unter Anwendung des Artikels R.211-8 des französischen Tourismusgesetzbuches geregelt sind;

10)   Die Stornierungsbedingungen, wie sie im zugrundeliegenden Vertrag beschrieben sind;

11)   Die Stornierungsbedingungen, wie sie in den Artikeln R.211-9, R.211-10 und R.211-11 beschrieben sind;

12)   Informationen über die Möglichkeit, auf freiwilliger Basis eine Zusatzversicherung abzuschließen, die bei Stornierung der Reise in bestimmten Fällen in Kraft tritt, oder sich einen Schutzbrief ausstellen zu lassen, der besondere Risiken, namentlich die Rückführungskosten im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung abdeckt;

13)   Sofern der Vertrag Lufttransportleistungen beinhaltet, Informationen über jeden Flugstreckenabschnitt gemäß der Bestimmungen der Artikel R.211-15 bis R.211-18.

Artikel R211-5

Die vor Vertragsabschluss angegebenen Informationen sind für den Verkäufer verbindlich, es sei denn dieser hat sich ausdrücklich das Recht vorbehalten, einzelne Bestanteile nachträglich abzuändern. Der Verkäufer muss in diesem Fall deutlich machen, aus welchem Grund diese Änderungen erfolgen können und welche Vertragsbestandteile hiervon betroffen sind.

In jedem Fall müssen eventuelle Änderungen der gelieferten Informationen dem Käufer vor Vertragsabschluss mitgeteilt werden.

Artikel R211-6

Der zwischen dem Verkäufer und dem Käufer abgeschlossene Vertrag muss in zweifacher Ausfertigung ausgestellt und von beiden Parteien unterschrieben werden. Wird der Vertrag auf elektronischem Weg abgeschlossen, treten die Bestimmungen der Artikel 1369-

1 bis 1369-11 des französischen Zivilgesetzbuches in Kraft. Der Vertrag muss folgende Klauseln enthalten:

1)      Den Namen und die Adresse des Verkäufers, seines Garantiegebers und seines Versicherungsträgers, sowie den Namen und die Adresse des Reisedienstleisters;

2)     Das oder die Reiseziele und, bei einer Reise oder einem Aufenthalt in mehreren Etappen, die jeweiligen Reisezeiträume mit den genauen Daten;

3)     Die Art, Ausstattung und Serviceklasse der eingesetzten Beförderungsmittel; Ankunfts- sowie Abreisedaten und -orte;

4)     Die Art der Unterkunft, ihre Lage, Komfortklasse,

Ausstattung und Qualitätseinstufung entsprechend den Richtlininien oder den Gepflogenheiten des Gastlandes;

5)     Die Art und Qualität des gastronomischen Angebots;

6)     Die Beschreibung der Reiseroute, sofern es sich um eine Rundreise handelt;

7)     Die Besichtigungen, Ausflüge und sonstigen Service-Leistungen, die im angegebenen Gesamtpreis der Reise oder des Aufenthalts enthalten sind;

8)     Der Gesamtpreis der in Rechnung gestellten Leistungen sowie Angaben über eventuelle Rechnungsänderungen, gemäß Artikel R.211-8; 

9)     Angaben über Gebühren oder Steuern, die bei Inanspruchnahme bestimmter Leistungen anfallen, z.B. Landungssteuer, Boarding- bzw. Deboarding-Steuer in Häfen und Flughäfen, Kurtaxe, sofern diese nicht im Gesamtpreis der Pauschalreise inbegriffen sind;

10)   Die Zahlungsfristen und -modalitäten; die letzte Zahlung des Käufers darf nicht weniger als 30% des Gesamtpreises der Reise oder des Aufenthalts betragen und muss zeitgleich zur Übergabe der für die Durchführung der Reise oder des Aufenthalts erforderlichen Dokumente erfolgen;

11)   Die vom Käufer erbetenen und vom Verkäufer akzeptierten Sonderkonditionen;

12)   Die Modalitäten, nach denen der Käufer den Verkäufer im Rahmen einer Reklamation bei Nichterbringung oder mangelhafter Erbringung der vertraglich zugesicherten Leistungen belangen kann. Entsprechende Reklamationen müssen dem Verkäufer innerhalb kürzester Zeit per Einschreiben zugesandt werden. Gegebenenfalls sind auch der Reisedienstleister und der Leistungserbringer schriftlich zu informieren;

13)   Das Datum, an dem der Verkäufer den Käufer spätestens über die Stornierung der Reise oder des Aufenthalts zu informieren hat, falls es sich um eine Reise oder einen Aufenthalt mit einer erforderlichen Mindestteilnehmerzahl handelt, wie dies in Abschnitt 7 des Artikels R.211-4 beschrieben ist;

14)   Die Stornierungsbedingungen, wie sie im zugrundeliegenden Vertrag geregelt sind;

15)   Die Stornierungsbedingunen, wie sie in den Artikeln R.211-9, R.211-10 und R.211-11 geregelt sind;

16)   Detaillierte Angaben über die abgedeckten Risiken und die Höhe des Garantiebetrages, wie sie im  Berufshaftpflichtvertrag des Verkäufers festgelegt worden sind;

17)   Angaben über die vom Käufer abgeschlossene Zusatzversicherung, die bei Stornierung der Reise in bestimmten Fällen in Kraft tritt (Versicherungsnummer und Name des Versicherungsdienstleisters), sowie über den Schutzbrief, der besondere Risiken, namentlich die Rückführungskosten im Falle eines Unfalls oder einer Erkrankung abdeckt; wurde eine solche Versicherung abgeschlossen, muss der Verkäufer dem Käufer ein Formular aushändigen, in dem dargelegt wird, welche Risiken abgedeckt werden und welche nicht;

18)   Das Datum, an dem der Käufer dem Verkäufer spätestens mitteilen muss, dass er den Vertrag auf einen anderen Käufer überträgt;

19)   Die Verpflichtung, dem Käufer mindestens zehn Tage vor dem geplanten Reisebeginn folgende Informationen zukommen zu lassen:

a) Den Namen, die Adresse und die Telefonnummer der lokalen Vertretung des Verkäufers und, falls dies nicht möglich ist, die Namen, Adressen und Telefonnummern von lokalen Institutionen, die dem Käufer bei Schwierigkeiten vor Ort weiterhelfen können oder, falls dies nicht möglich ist, eine Notfallnummer, über die der Verkäufer stets erreichbar ist;

b) Bei Reisen oder Aufenthalten von Minderjährigen im Ausland, eine Telefonnummer und eine Adresse, über die ein direkter Kontakt zu dem Kind oder der verantwortlichen Betreuungsperson vor Ort hergestellt werden kann.

20)   Die Vertragskündigungs- und Rückerstattungs-klausel, die es dem Käufer bei Nichteinhalten der in Abschnitt 13 des Artikels R.211-4 vorgesehenen Informationspflicht ermöglicht, die von ihm bezahlten Beträge ohne Bußgeld zurückzuerhalten;

21)   Die Verpflichtung, dem Käufer zu jedem gewünschten Zeitpunkt vor Beginn der Reise oder des Aufenthalts die geplanten Abfahrts- und Ankunftszeiten mitzuteilen.

Artikel R211-7

Der Käufer kann seinen Vertrag an einen anderen Käufer abtreten, sofern dieser dieselben physischen Vorraussetzungen zur Durchführung der Reise oder des Aufenthalts erfüllt und der Vertrag noch nicht in Kraft getreten ist.

 

Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen worden ist, hat der Käufer dem Verkäufer seine Entscheidung per Einschreiben spätestens sieben Tage vor Beginn der Reise mitzuteilen. Handelt es sich um eine Kreuzfahrt, beträgt diese Frist 15 Tage. Die Vertragsübertragung bedarf in keinem Fall einer vorherigen Bewilligung durch den Verkäufer.

Artikel R211-8

Weist der Vertrag ausdrücklich auf die Möglichkeit einer Preisänderung im Rahmen der Bestimmungen des Artikels

L211-12 hin, hat er folgende Angaben zu beinhalten: die Modalitäten zur Berechnung des Preises, unabhängig davon, ob es sich um eine Preiserhöhung oder einen Preisnachlass handelt; die Modalitäten zu Berechnung eventueller Preisänderungen, insbesondere was die anfallenden Transportkosten und die damit zusammenhängenden Steuern betrifft; die Wechselkurse der Reisewährungen, die sich auf den Gesamtpreis der Reise oder des Aufenthalts auswirken könnten; der Anteil am Gesamtpreis, auf den sich eventuelle Preisänderungen auswirken können; der Wechselkurs der Währung, die bei der Erstellung des Vertrages als Referenzwährung angesehen wurde. 

Artikel R211-9

Sieht sich der Verkäufer vor der Abreise des Käufers vor der Notwendigkeit, wesentliche Bestandteile des Vertrages zu ändern (etwa durch eine starke Preiserhöhung), und missachtet er dabei die ihm laut Abschnitt 13 des Artikels R.211-4 obliegende Informationspflicht, so hat der Käufer, ohne dass damit sonstigen Entschädigungszahlungen vorweggegriffen wird und nachdem der Verkäufer ihm die Änderungen per Einschreiben mitgeteilt hat, folgende Möglichkeiten:

-          er kann seinen Vertrag kündigen und ohne Zahlung eines Bußgelds die vollständige Rückerstattung der von ihm bezahlten Beträge verlangen;

-          oder er kann die Vertragsänderung bzw. eine vom Verkäufer vorgeschlagene Ersatzreise akzeptieren; in diesem Fall wird von beiden Seiten ein Abänderungsvertrag unterzeichnet, in dem die vorgenommenen Änderungen klar gekennzeichnet sind; jeglicher Preisnachlass wird von den vom Käufer noch zu zahlenden Beträgen abgezogen.  Übersteigen die vom Käufer bereits bezahlten Beträge den Gesamtpreis der geänderten Leistungen, so muss ihm die Preisdifferenz vor Reisebeginn erstattet werden. 

Artikel R211-10

In dem in Artikel L.211-14 vorgesehenen Fall, dass der Verkäufer die Reise oder den Aufenthalt vor der Abreise des Käufers storniert, hat er den Käufer hierüber per Einschreiben zu informieren; ohne dass hierdurch sonstigen Entschädigungszahlungen vorweggegriffen wird, hat der Verkäufer dem Käufer die bereits gezahlten Summen ohne Bußgeld zurückzuzahlen; in diesem Fall erhält der Käufer eine Entschädigungssumme, die mindestens der Summe entspricht, die er zu diesem Zeitpunkt bei einer Stornierung seinerseits hätte bezahlen müssen.

Die Bestimmungen des vorliegenden Artikels stellen in keinem Fall ein Hindernis für eine gütliche Einigung dar, in der der Käufer das Angebot einer Ersatzreise oder eines Ersatzaufenthaltes akzeptiert.

Artikel R211-11

Ist der Verkäufer nach der Abreise des Käufers nicht in der Lage, einen wesentlichen Teil der vertraglich vorgesehenden und vom Käufer bezahlten Leistungen zu erbringen, hat er unverzüglich die folgenden Maßnahmen ergreifen, ohne dass hierdurch sonstigen Entschädigungszahlungen vorweggegriffen wird:

-          er muss Ersatzleistungen anbieten und eventuell dabei entstehende Mehrkosten selbst tragen; haben die vom Käufer akzeptierten Leistungen einen geringeren Wert, muss der Verkäufer ihm bei seiner Rückkehr die Preisdifferenz erstatten;

-          falls er keine Ersatzleistungen anbieten kann oder diese vom Käufer aus nachvollziehbaren Gründen abgelehnt werden, muss der Verkäufer ihm ohne Preisaufschlag Fahrausweise zur Verfügung stellen, die ihm, unter gleichwertigen Bedingungen wie bei der Hinreise, die Rückreise an den ursprünglichen Abreiseort oder an einen anderen, von beiden Parteien akzeptierten Ort, ermöglicht.

 

Die Bestimmungen des vorliegenden Artikels kommen zur Geltung, wenn die Bestimmungen aus Abschnitt 13 des Artikels R.211-4 nicht eingehalten wurden. 


 

IMPRESSUM:

GO VOYAGES/GOVOLO

Kapitalgesellschaft in vereinfachter Form – 14, rue de Cléry – 75002 Paris

Tel.: 0033 (0)1 53 40 44 00/Fax: 0033 (0)1 53 40 44 01

LI 75 07 0063 – Kapital von 117 500 000 €

Garantiegeber: APS, 15 avenue Carnot 75015 Paris

Versicherungsträger (vorläufige Prüfungsmitteilung): 

HISCOX; 19, rue Louis Le Grand, 75002 Paris

 







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