1. Vorwort
Das Vorwort ist wesentlicher Bestandteil des Vertrages.
2. Definition
2.1 Reisedienstleister
Bezeichnet nachfolgend GO VOYAGES und seine Handelsmarke
GOVOLO.
Beim Verkauf von Pauschalreisen
agiert GO VOYAGES / GOVOLO als Reisedienstleister und
unterliegt dabei den Artikeln L.211-1 ff. des
Fremdenverkehrsgesetzes.
Beim Verkauf einzelner Leistungen
(Flugtickets, Unterkünfte oder Automieten) agiert GO
VOYAGES / GOVOLO als Vermittler zwischen dem Käufer und
den Lieferanten. Gemäß Artikel L.211-17 des
Fremdenverkehrsgesetzes übernimmt GO VOYAGES / GOVOLO
keinerlei Verantwortung für Reservierungen oder
Buchungen, die nicht wie in Artikel L.211-2 des
Fremdenverkehrsgesetzes definiert als Pauschalangebot
gelten.
GO VOYAGES / GOVOLO ist eine Kapitalgesellschaft in
vereinfachter Form mit einem Kapital von 117.500.000 €.
Ihr Geschäftssitz befindet sich in 14 rue de Cléry,
75002 Paris, Frankreich. Sie ist im Handels- und
Gesellschaftsregister der Stadt Paris unter der Nr. 491
249 553 eingetragen und verfügt über eine Lizenz zur
Ausübung einer reisekaufmännischen Tätigkeit (Nr. 075 07
0063) sowie über eine IATA-Zulassung.
GO VOYAGES / GOVOLO hat mit dem Unternehmen HISCOX (19
Louis le Grand, 75002 Paris, Frankreich) einen Vertrag
(Nr. HA RCP0082196) über eine
Berufshaftpflichtversicherung von jährlich 5.000.000 €
abgeschlossen.
GO VOYAGES / GOVOLO verfügt über eine Finanzgarantie in
Höhe von 6.745.470 €, die vom französischen
Berufsverband "Association Professionnelle de
Solidarité" (APS), 15 avenue Carnot, 75017 Paris,
Frankreich zur Verfügung gestellt wird.
2.2 Käufer
Bezeichnet alle Personen, die vom Reisedienstleister
angebotene Leistungen reservieren und/oder buchen,
beispielsweise Flugtickets, Unterkünfte oder
Autovermietungen, außerdem Reisepakete/Pauschalreisen
sowie sonstige Leistungen.
2.3 Gruppe
Die auf der Internetseite angebotenen Produkte richten
sich ausschließlich an Individualtouristen und sind für
maximal 9 Personen pro Reise konzipiert. Ab 10 Personen
handelt es sich um eine Gruppenreise, die besonderen
Preisregelungen unterliegt.
2.4 Gültigkeitsdauer des Angebots
Die auf einer der Webseiten von GO VOYAGES / GOVOLO zum
Kauf angebotenen Reisen unterstehen vorliegenden
Geschäftsbedingungen und sind in der Regel so lange
buchbar wie sie online angezeigt werden und bis die
verfügbaren Plätze ausverkauft sind. Die Anzeige der
Angebote erfolgt in Echtzeit. Angebote und Preise werden
kontinuierlich von den Leistungsanbietern aktualisiert
und fluktuieren unabhängig vom Willen des
Reisedienstleisters.
2.5 Eine Bestellung tätigen
Art des Vertrags
Gemäß der Bestimmungen aus Artikel 1369-8 des
französischen Code civil (Bürgerliches
Gesetzbuch) akzeptiert der Käufer den Abschluss von
Verträgen in elektronischer Form.
Aufgabe einer Bestellung
Der Käufer kann Bestellungen entweder direkt auf einer
der Webseiten von GO VOYAGES / GOVOLO oder per Telefon
unter folgender Nummer vornehmen: +33 (0)899.651.851
(1,34€ pro Anruf und 0,34€ pro Minute, MO - FR von 8.30
bis 23.00 Uhr, SA von 9.00 bis 19.00 Uhr).
Verfahren und Auftragsbearbeitung
Schritt 1:
Der Käufer wählt das/die gewünschte/n Produkt/e, gibt
die erforderlichen Daten ein, das gewünschte Reiseziel,
die Anzahl der Reisenden je nach Kategorie (Erwachsene,
Kinder, Kleinkinder) und die Beförderungsklasse für
Flugreisen (Economy oder Business Class). Sobald alle
Daten eingegeben sind, kann der Käufer mit der Suche
beginnen.
Schritt 2:
GO VOYAGES / GOVOLO zeigt das Suchergebnis an.
Schritt 3:
GO VOYAGES / GOVOLO zeigt die Details des ausgewählten
Produktes an. Der Käufer verfeinert seine Suche
(beispielsweise durch Festlegung der Flugzeiten).
Schritt 4:
Nach Anzeige der zusammengefassten Auswahl gibt die
Person, die die Buchung tätigt, ihre persönlichen Daten
ein.
Schritt 5:
GO VOYAGES / GOVOLO zeigt das Preisangebot und den
entsprechenden Kaufvertrag an. An dieser Stelle muss der
Käufer sorgfältig die persönlichen Daten der Person/en
eingeben, die von der/den Leistung/en profitieren
sollen. Achtung: Diese Informationen dienen der
Ausstellung der Reisedokumente (Flugtickets, Voucher
usw.), für alle Fehler im Namen, Vornamen oder in
sonstigen wesentlichen Informationen ist einzig und
allein der Käufer verantwortlich. GO VOYAGES / GOVOLO
kann diesbezüglich nicht zur Verantwortung gezogen
werden. In dieser Etappe muss der Käufer außerdem seine
besonderen Anmerkungen machen (falls erwünscht oder
erforderlich) und den Geschäftsbedingungen zustimmen.
Der Klick am Ende gilt als elektronische Unterschrift
und als Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen.
Schritt 5 SSL (gesicherte Seite):
An dieser Stelle bezahlt der Käufer seine Bestellung.
Der letzte Klick besiegelt den endgültigen
Vertragsschluss. Dieser erfolgt im Namen und im Auftrag
aller Reiseteilnehmer.
Mit der Bestellung
beauftragt der Käufer den Reisedienstleister zur
Erbringung der Leistung. Bei der anschließend an den
Käufer gerichteten E-Mail handelt sich noch nicht um
eine definitive Bestätigung. Der Käufer wird vorerst nur
darüber informiert, dass die Bestellung eingegangen ist
und in Kürze bearbeitet wird. Erst nach Zahlungseingang
gilt das Angebot als reserviert und gebucht.
Anschließend sendet GO VOYAGES / GOVOLO dem Käufer per
E-Mail eine Empfangsbestätigung, die besagt, dass die
Reservierung in Bearbeitung ist. In dieser
Empfangsbestätigung sind die wesentlichen Informationen
und die Buchungsnummer enthalten. Im Anschluss sendet GO
VOYAGES / GOVOLO dem Käufer die Buchungsbestätigung, in
der ebenfalls alle wesentlichen Informationen
(reservierter Service, Preis, Menge, Reisedatum, Name/n
des/der Leistungsempfänger/s etc.) enthalten sind.
Sollte der Käufer diese Buchungsbestätigung nicht
erhalten, so konnte die Reservierung nicht registriert
werden. Gemäß Artikel 1369-5 des französischen Code
civil (Bürgerliches Gesetzbuch) werden Bestellung
und Buchungsbestätigung dann als erhalten angesehen,
wenn die Parteien, denen sie zugestellt wurden, auf sie
zugreifen können.
Der Käufer muss überprüfen, ob er die
Buchungsbestätigung per E-Mail erhalten hat und
sicherstellen, dass er sein E-Mail-Konto regelmäßig
abrufen kann. Sollte der Käufer in einem der
Buchungsabschnitte falsche Kontaktdaten angegeben haben,
so kann GO VOYAGES / GOVOLO hierfür nicht zur
Verantwortung gezogen werden. Für Leichtsinnigkeiten
oder Unachtsamkeiten des Käufers kommt GO VOYAGES /
GOVOLO nicht auf.
Flugreservierungen unterstehen der Zustimmung des
Ticketservice, dem die Ausstellung der Tickets in
bestimmten Fällen nicht möglich ist. Grund hierfür ist
die Tatsache, dass einige Fluggesellschaften
Teilverträge mit Flugsystemen haben, die es ihnen
ermöglichen, Reservierungen anzunehmen, aber keine
Flugtickets auszustellen. In diesem Fall verpflichtet
sich GO VOYAGES / GOVOLO, den Kunden binnen 48
Arbeitsstunden nach Versand der Bestellregistrierung
über diesen Umstand zu informieren und nach Möglichkeit
eine alternative Flugbeförderung mit neuem Preis (bleibt
zu Lasten des Käufers) anzubieten.
Achtung:
Im Rahmen eines Flugkaufs bei einer Liniengesellschaft
agiert der Reisedienstleister lediglich als Vermittler
zwischen Transporteur und Käufer. Der Transporteur kann
dem Reisedienstleister bei bestimmten Flügen, an
bestimmten Daten, oder als Bedingung für bestimmte
Preise, Ausstellungsregeln vorschreiben (z.B. die
Ausstellung in einer maximalen Frist nach der
Reservierung, den Zugriff auf Sonderpreise für die
Bewohner bestimmter Länder). Sollten die
Ausstellungsregeln, die der Transporteur dem
Reisedienstleister auferlegt, auch für den Käufer
gelten, so ist der Reisedienstleister berechtigt, die
getätigte Reservierung ohne zusätzliche Kosten zu
annullieren.
Änderung und/oder Stornierung einer Bestellung
Jede Anfrage auf Änderung oder Stornierung Ihrer
Bestellung muss per E-Mail an eine der folgenden
Adressen gerichtet werden:
Für alle Produkte (ausgenommen Aufenthalte):
In französischer Sprache:
info@govoyages.com
In englischer Sprache:
booking@govolo.com
In spanischer Sprache:
informaciones@govolo.es
In italienischer Sprache:
informazioni@govolo.it
In portugiesischer Sprache:
informacoes@govolo.pt
Für alle Aufenthalte:
resasejours@govoyages.com
GO VOYAGES / GOVOLO sendet dem Käufer per E-Mail eine
Bestätigung der Anfrage auf Abänderung oder Stornierung.
Sollte der Käufer diese Bestätigung nicht erhalten, so
wurde die Reservierung oder Stornierung nicht
registriert. Der Käufer ist verpflichtet, sein
E-Mail-Postfach regelmäßig abzurufen, um zu
kontrollieren, ob die Bestätigungsmail eingegangen ist.
Im Falle einer Änderung oder Stornierung zahlt GO
VOYAGES / GOVOLO dem Käufer in einem angemessenen
Zeitraum alle zuvor geleisteten Beträge abzüglich der
Stornierungs- und Abänderungsgebühren (siehe Artikel 15)
zurück.
Achtung:
Aufgrund der Tarifbedingungen können manche Produkte
oder Leistungen weder geändert noch storniert werden.
Die in solchen Fällen bezahlten Beträge können nicht
zurückerstattet werden und GO VOYAGES / GOVOLO kann
keinesfalls zur Verantwortung gezogen werden.
2.6 Recht auf Hilfeleistung ohne zusätzliche Steuern
2.6.1 Recht auf Hilfeleistung ohne zusätzliche Steuern
Entsprechend der Bestimmungen aus Artikel L. 121-18, II
des französischen Verbraucherschutzgesetzes stellt GO
VOYAGES / GOVOLO seinen Kunden eine Telefonnummer ohne
zusätzliche Steuern zur Verfügung, die exklusiv für
Rückfragen in Bezug auf die Bestellung eingerichtet
wurde (wie in Artikel 2.6.2 der besonderen
Geschäftsbedingungen festgelegt). Die Rufnummer ist in
der Bestätigungsmail der Bestellung aufgeführt. Um von
der Hilfeleistung ohne zusätzliche Steuern Gebrauch zu
machen, muss der Käufer seine Bestellnummer bereithalten
und diese bei Rückfragen in Bezug auf seine Bestellung
angeben.
2.6.2 Rückfragen in Bezug auf die Bestellung
Wie in Artikel L.121-18, III des französischen
Verbraucherschutzgesetzes festgelegt, erstreckt sich die
Bestellüberwachung vom Versand der Bestätigungsmail bis
zum Eingang der für die effektive Durchführung der
Bestellung erforderlichen Dokumente beim Kunden
(elektronisches Ticket, Voucher für
Hoteldienstleistungen, Autovermietungen…).
2.6.3 Rückfragen in Bezug auf die Leistung
Gemäß der Anforderungen aus Artikel L.212-20-3 des
französischen Verbraucherschutzgesetzes stimmt der
Ablauftermin für die Ausführung der Vertragsleistung
über den Verkauf von Pauschal- oder Individualreisen mit
dem Reisedatum überein.
2.7 Reisepakete/Aufenhalte
Gemäß Artikel L.211-2 des französischen
Fremdenverkehrsgesetzes handelt es sich bei folgenden
Leistungen um Pauschalreisen (oder Reisepakete):
1)
Leistungen, die mindestens 2 Operationen
umfassen, die entweder den Transport, die Unterkunft
oder andere Reisedienstleistungen betreffen, welche
einen Transport oder eine Unterkunft nicht nur ergänzen,
sondern einen wesentlichen Bestandteil der Pauschalreise
ausmachen;
2)
Leistungen, die mindestens 24 Stunden oder eine
Übernachtung umfassen;
3)
Leistungen, die zu einem Inklusivpreis verkauft
oder zum Verkauf angeboten werden.
2.8 Flug
Bezeichnet Flugleistungen, die individuell verkauft
werden.
Artikel L211-3 des französischen Fremdenverkehrsgesetzes
legt fest, dass "im Falle des Verkaufs von Flugtickets
allgemein oder von Linienflugtickets ohne weitere
Leistungen der Verkäufer dem Käufer ein oder mehrere
Ticket/s für die gesamte Reise zukommen lässt, die unter
der Verantwortung des Transportdienstleisters
ausgestellt wurden". Die in Artikel L.211-16 des
französischen Fremdenverkehrsgesetzes festgelegte
rechtswirksame Verantwortung gilt nicht für
Reservierungen oder Verkäufe (ob per Direkt- oder
Fernverkauf), die keine Pauschalreisen im Sinne von
Artikel L.211-2 des französischen
Fremdenverkehrsgesetzes betreffen und sich entweder auf
Flugtickets allgemein oder auf Linienflugtickets
beziehen.
3. Handlungsfähigkeit
Der Käufer bestätigt, rechtlich in der Lage zu sein,
Verträge unter den beschriebenen Bedingungen zu
schließen, das heißt die legale Volljährigkeit zu
besitzen, für das Mieten von Autos das 21. Lebensjahr
vollendet zu haben und nicht vom Beistand eines anderen
abzuhängen oder unter dessen Vormundschaft zu stehen.
Der Käufer garantiert, dass die von ihm oder jeder
anderen Person in seinem Namen gelieferten Informationen
wahrheitsgetreu und korrekt sind.
Warnhinweis:
Erinnerung an die Bedingungen aus Artikel 313-1 des
neuen französischen Strafgesetzbuchs:
"Unter Betrug versteht man die Täuschung einer
natürlichen oder juristischen Person, sei es durch
Vortäuschung eines falschen Namens oder einer falschen
Eigenschaft, oder durch Missbrauch einer tatsächlichen
Eigenschaft. Außerdem sind hierunter betrügerische
Vorgehensweisen zu verstehen, die natürliche oder
juristische Personen dazu bewegen sollen, zu ihrem
eigenen Schaden oder zum Schaden Dritter Gelder, Werte
oder sonstige Güter auszuhändigen oder eine
Dienstleistung zu erbringen oder in eine Handlung
einzuwilligen, die mit einer Entlastung oder
Verpflichtung in Zusammenhang steht. Betrug kann mit
fünf Jahren Gefängnis und einem Bußgeld von bis zu
375000€ bestraft werden."
4. Preis und Bezahlung
4.1 Preis
Alle Preise werden in Euro inkl. Steuern und exkl.
eventuelle Verwaltungs-, Ausstellungs- und/oder
Lieferkosten angezeigt. Entsprechend der
Mehrwertsteuerregelung auf die Gewinnspanne von
Reisebüros sind auf den vom Reisedienstleister
ausgestellten Rechnungen keine Mehrwertsteuern
ausgewiesen.
In den Preisen sind folgende Leistungen nicht enthalten
(es sei denn eine ausdrückliche Erwähnung in der
Angebotsbeschreibung liegt vor):
-
die Ausstellungsgebühren für Flüge und die
Reservierungsgebühren für Hotels, Reisepakete oder
Autovermietungen (zwischen 0 und 50 €);
-
bei Unmöglichkeit der Ausstellung eines
E-Tickets, die Zustellungskosten für die Reisetickets in
Papierform oder die Reiseunterlagen (diese variieren je
nach gewählter Zustellungsart);
-
die Versicherungen;
-
Flüge:
Die Steuern für die Ausreise, die von bestimmten Ländern
erhoben werden, sind vor Ort am Schalter in bar zu
bezahlen. Gebühren für Übergepäck; Parkgebühren am
Flughafen; Visagebühren und Gebühren für eventuelle
administrative und sanitäre Formalitäten, die für die
Reise erforderlich sein können: Impfungen, medizinische
Behandlungen usw.;
-
Hotels:
die Kurtaxe für Frankreich; zusätzliche Lokalsteuern
oder sonstige Steuern (Z.B. Gemeindesteuern), die von
den örtlichen Behörden bestimmter Länder vorgeschrieben
sein können; die Bezahlung erfolgt vor Ort in lokaler
Währung oder in einer anderen Währung; der Aufpreis für
Einzelzimmer; die Mahlzeiten während der Reise, die
nicht in der gewählten Verpflegungsart enthalten sind
und die Mahlzeiten, die bei Zwischenstopps eingenommen
werden; die Getränke, einschließlich der während der
Mahlzeiten eingenommenen Getränke (dies betrifft auch
Wasserfalschen, wenn das Hotel kein Trinkwasser
anbietet); die anteiligen Gebühren für Kleinkinder, die
direkt vor Ort im Hotel zu bezahlen sind; Telefonate;
die fakultativen Besichtigungen und Ausflüge, der
Eintrittspreis für Museen und Sehenswürdigkeiten;
gebührenpflichtige Aktivitäten; persönliche Ausgaben;
das in manchen Ländern vorgeschriebene Trinkgeld; das
übliche Trinkgeld für Reiseleiter oder Taxi-/Busfahrer
während der Reise.
Die Preise umfassen immer:
-
die nationalen und internationalen
Flughafengebühren;
-
der Solidaritätsbeitrag;
-
die Servicekosten der Anbieter, d.h. die mit den
bestellten Leistungen verbundenen Kosten und die von den
Leistungserbringern getragenen Kosten.
Achtung:
Von den Behörden bestimmter Länder kann die Zahlung
zusätzlicher lokaler Steuern verlangt werden. In diesem
Fall sind diese Steuern vom Käufer zu tragen und vor Ort
in der lokalen Währung oder einer anderen Währung zu
bezahlen. Die Preise werden auf Basis der unten
aufgeführten Tarife und Wechselkurse erstellt und können
Änderungen unterliegen. Die Preise müssen vor der
Buchung bestätigt werden.
4.2 Preisänderungen
Bei den aufgeführten Preisen handelt es sich um die am
Tag der Reservierung geltenden Preise. Die Preise werden
auf der Grundlage der Tarife und Wechselkurse etabliert.
Sie können Änderungen unterliegen. Die Preise müssen vor
jeder Registrierung bestätigt werden.
Im Falle einer Veränderung des Steuerbetrages, der
Passagiergebühren und/oder Treibstoffzuschläge, die von
den Behörden und/oder Fluggesellschaften durchgeführt
werden, werden die anfallenden Kosten zum Datum des
Inkrafttretens unverzüglich und vollständig auf den
Gesamtpreis des Produktes abgewälzt. Dies gilt auch für
Kunden, die bereits registriert sind und die
entsprechende Leistung bereits bezahlt haben.
Für bereits registrierte Kunden, die ein
Reisepaket/einen Aufenthalt buchen, können
Preiserhöhungen nicht weniger als dreißig Tage vor dem
Abreisedatum erfolgen.
4.3 Zahlungsmodalitäten
Der Käufer hat verschiedene Möglichkeiten, die Zahlung
durchzuführen:
4.3.1 Per Bankkarte oder sonstigen Zahlungskarten:
Der Reisedienstleister akzeptiert in seinem Reisebüro
(118 rue Réaumur, 75002 PARIS, Frankreich), auf seiner
Internetseite (gesicherte Seite) oder bei
Telefonbuchungen folgende Bank- und Zahlungskarten:
-
Carte Bleue
-
Visa, Visa Premier, Visa Platinum, Visa Infinite
und Visa Electron;
-
American Express ;
-
Eurocard/MasterCard ;
-
Maestro-Card
-
französische Cofinoga
Low-Cost-Flüge können nur per Bankkarte bezahlt werden.
Um Betrugsversuchen vorzubeugen kann der
Reisedienstleister unter bestimmten Umständen verlangen,
dass die Bezahlung der Bestellung per Banküberweisung
erfolgen soll. Die mit dieser Zahlungsart verbundenen
Gebühren fallen zu Lasten des Käufers. Die Übertragung
der bei der Buchung übermittelten Bankdaten erfolgt
entsprechend der geltenden Normen nach einem
Verschlüsselungsverfahren.
Achtung:
Der Reisedienstleister beteiligt sich aktiv an
Initiativen, die dem Bankkartenbetrug entgegenwirken
sollen. In diesem Zusammenhang kann der
Reisedienstleister verlangen, dass der Käufer eine Kopie
der Bankkarte anfertigt, die für die Zahlung der
Bestellung verwendet wird sowie eine Kopie des
Reisepasses oder Personalausweises des Inhabers der
Bankkarte und des Reisenden. Falls keine Antwort des
Käufers eingeht oder eine Reaktion des Käufers innerhalb
des festgelegten Zeitraums ausbleibt, so kann der
Reisedienstleister die Bestellung nicht weiter
bearbeiten. Die Reservierung wird ohne zusätzliche
Kosten annulliert.
Gemäß Artikel L.132.2 des französischen Finanzgesetzes
(Code français Monétaire et Financier) ist die
Verpflichtung, die durch die Zahlung mit einer
Bank-/Kreditkarte entsteht, unwiderruflich. Es kann kein
Widerspruch gegen die Zahlung eingelegt werden, es sei
denn ein Verlust, Diebstahl oder betrügerischer Gebrauch
der Karte liegt vor. Mit Ausnahme dieser vom
Gesetzesgeber festgelegten Fälle ist der Karteninhaber
für den betrügerischen Gebrauch seiner Bankkarte
verantwortlich. Das Widerspruchsrecht für eine Zahlung
kann nicht dafür verwendet werden, ein im
Tourismusbereich fehlendes Widerrufsrecht zu ersetzen.
4.3.2. Per Banküberweisung (ausschließlich in Euro):
Der Reisedienstleister akzeptiert Banküberweisungen
ausschließlich in Euro. Die Überweisung muss von der
Bank, von der die Überweisung getätigt wurde, bestätigt
werden. Diese Überweisungsbestätigung muss dem
Rechnungsservice per Fax zugesandt werden. Die
entsprechende Faxnummer wird mit der Auftragsbestätigung
übermittelt. Die Überweisungsbestätigung der Bank muss
den Namen, Vornamen und die Bestellnummer beinhalten.
Sie muss vor dem letztmöglichen Tag übermittelt werden,
an dem die Reservierung endgültig abgeschlossen werden
kann.
In bestimmten Fällen und um Betrugsversuchen
vorzubeugen, kann der Reisedienstleister verlangen, dass
die Bezahlung der Bestellung (als alternative
Zahlungsart) per Banküberweisung erfolgt. Dies ist
besonders dann der Fall, wenn es sich um den
Zahlungsauftrag einer ausländischen Bank mit Sitz
außerhalb Frankreichs handelt.
Achtung: Die Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des
Käufers.
4.3.3. Per Barzahlung (ausschließlich in Euro):
Barzahlungen sind ausschließlich bei französischen
Postämtern (inklusive DOM-TOM) als Postmandat an GO
VOYAGES / GOVOLO möglich (27 481 43 T). Der Käufer muss
beachten, dass er GO VOYAGES / GOVOLO die Bestätigung
seiner Zahlung als Postmandat noch am selben Tag vor
19:00 Uhr erbringen muss, und zwar durch persönliche
Hinterlegung bei Go Voyages (118, rue Réaumur, F - 75002
Paris), als Faxsendung (+33 (0)1 53 404 501) oder per
E-Mail an
comptacli@govoyages.com.
Bei Nichterbringung dieser Bestätigung ist die Buchung
nicht verbindlich und kann gebührenfrei annulliert
werden. Barzahlungen beschränken sich auf einen
Bestellwert von maximal 3000 € pro Buchung.
4.3.4. Per Bankscheck (ausschließlich in Euro):
Der Reisedienstleister akzeptiert Zahlungen der
Bankscheck. Diese Schecks werden auf Anfrage des Kunden
von der Bank zugunsten eines namentlich aufgeführten
Empfängers ausgestellt. Dieses Verfahren garantiert dem
Zahlungsempfänger die effektive Begleichung der
Transaktion. Als Währung für diese Zahlungsart wird
ausschließlich der Euro akzeptiert.
Bezahlungen per Bankscheck müssen vor Ort (118 rue
Réaumur 75002 Paris, Frankreich) getätigt werden, und
zwar spätestens an dem Tag, an dem die Reservierung
endgültig abgeschlossen werden kann.
4.3.5. Per Zahlungsauftrag (ausschließlich in Euro):
Der Reisedienstleister akzeptiert Zahlungsaufträge
ausschließlich in Euro. Der Zahlungsauftrag muss von der
Bank des Auftraggebers bestätigt werden. Diese
Bestätigung muss dem Rechnungsservice zugesandt werden.
Die entsprechenden Kontaktdaten des Rechnungsservice
werden mit der Auftragsbestätigung übermittelt. Diese
Bestätigung muss den Namen, Vornamen und die
Bestellnummer beinhalten. Sie muss vor dem
letztmöglichen Tag übermittelt werden, an dem die
Reservierung endgültig abgeschlossen werden kann.
Achtung: Die Gebühren für diese Zahlungsart gehen zu
Lasten des Käufers.
4.3.6. Per Ferienschecks:
Der Reisedienstleister akzeptiert französische
Ferienschecks (chèques vacances) für Reiseleistungen
innerhalb Frankreichs, der französischen Überseegebiete
(DOM-TOM, COM) und der Mietgliedstaaten der Europäischen
Union.
Der Käufer kann seine Bestellung (ohne zusätzliche
Gebühren) teilweise oder insgesamt per Ferienschecks
bezahlen, indem er sich persönlich in unsere
Reiseagentur begibt (118 rue Réaumur, F - 75002 Paris),
jedoch nur wenn die Bezahlung zusammen mit der
Reisebuchung vor Ort erfolgt.
Der Käufer kann seine Ferienschecks auch nach einer
Bestellung im Internet oder per Telefon auf folgende
Weise nutzen:
Bei Buchung mit der Bankkarte: Sobald der Betrag
abgebucht wurde, sendet der Käufer dem
Reisedienstleister seine Ferienschecks vor dem
Abreisedatum per Einschreiben mit Rückschein
an folgende Adresse:
Go Voyages Département comptabilité client, 14, rue de
Cléry 75002 PARIS.
Hierbei sind Name, Vorname und Bestellnummer anzugeben.
Der Käufer verfügt sodann über ein Guthaben auf seinem
Konto, das er ohne Einschränkung in Bezug auf Datum und
Reiseziel nutzen kann. Der Käufer kann eine
Rückerstattung seines Guthabens fordern, abzüglich 10 €
Bearbeitungsgebühr. Falls gewünscht muss dies ebenfalls
schriftlich angezeigt werden.
Erfolgt die Bezahlung ausschließlich per Ferienschecks
und übertrifft der Scheckbetrag den Bestellwert, ist
keine Rückerstattung des Überschusses möglich. Im Falle
einer Stornierung wird nur der Wert der Reise
rückerstattet, nicht aber der Wert der Ferienschecks.
4.3.7. Per Geschenkgutschein
Der Reiseveranstalter akzeptiert Bezahlungen per:
-
Compliments Geschenkgutschein
-
Tir Groupé Geschenkgutschein
-
GO VOYAGES / GOVOLO Geschenkgutschein
>>>
http://www.govoyages.com/infosgo_cadeaux.cfm
Der Käufer kann seine Geschenkgutscheine nutzen:
-
Indem er sich direkt in das Reisebüro von GO
VOYAGES / GOVOLO begibt: 118 rue Réaumur, 75002 Paris.
15 € Bearbeitungsgebühren werden vom Betrag der
Geschenkgutscheine abgezogen;
-
Auf Distanz, nachdem die Bestellung online oder
am Telefon getätigt wurde:
Der Käufer
bucht mit Hilfe seiner Bankkarte.
Sobald der Betrag abgebucht wurde, sendet der Käufer dem
Reiseorganisator vor dem Abreisedatum die Gutscheine per
Einschreiben mit Rückschein an folgende Adresse: Go
Voyages Département comptabilité client 14, rue de Cléry
75002 PARIS, Frankreich. Hierbei sind Name, Vorname und
Bestellnummer anzugeben.
Der Käufer kann wählen, ob ein Teil oder der
Gesamtbetrag der Bestellung mit den Gutscheinen gezahlt
werden soll. Sobald der Reisedienstleister die
Auszahlung der Gutscheine von den Partnerorganisationen
erhält (die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Monat),
erstattet er den Betrag der Gutscheine per Scheck oder
Rückvergütung auf die für die Zahlung verwendete
Bankkarte zurück, abzüglich 15 € Bearbeitungsgebühren
(diese entfallen, wenn es sich um GO VOYAGES / GOVOLO -
Geschenkgutscheine handelt). Im Falle einer Stornierung
wird der Betrag der Geschenkgutscheine nicht
zurückerstattet.
Erfolgt die Bezahlung ausschließlich per
Geschenkgutschein und übertrifft der Betrag den
Bestellwert, ist keine Rückerstattung des Überschusses
möglich. Im Falle einer Stornierung wird der Wert der
Reise und nicht der Wert der Ferienschecks
zurückerstattet.
4.4 Sicherung der Zahlungen und Initiativen gegen die
betrügerische Verwendung der Zahlungsmöglichkeiten
Die Bearbeitung der Informationen, die im Rahmen Ihrer
Bestellung übermittelt wurden, erfolgt automatisiert.
Das hierfür zuständige Unternehmen ist FIA-NET S.A.
Diese automatisierte Bearbeitung der Daten soll zu einer
gleichbleibend exakten Analyse der Transaktionen führen
und die betrügerische Verwendung der
Zahlungsmöglichkeiten verhindern (dies gilt besonders
für die Zahlung per Bankkarte).
Im Rahmen Ihrer Bestellung erhalten FIA-NET S.A. und GO
VOYAGES / GOVOLO die von Ihnen bereitgestellten Daten
und Informationen. Sollten bei Ihrer Bestellung
bestimmte Daten nicht übermittelt worden sein, so kann
die Transaktion nicht analysiert und abgeschlossen
werden. Bestimmte Daten, die im Zusammenhang mit Ihrer
Bestellung stehen und die den Persönlichkeitsbereich
nicht betreffen (wie beispielsweise Ihre IP-Adresse)
können in Länder außerhalb der europäischen Union
übermittelt werden.
Je nach Ergebnis der Transaktionsanalyse durch das
Unternehmen FIA-NET S.A. behält sich der
Reisedienstleister das Recht vor, die Zahlung per
Bankkarte abzulehnen und andere Zahlungsmöglichkeiten
vorzuschlagen, so wie in Artikel 4.3 der vorliegenden
Geschäftsbedingungen festgelegt. Darüber hinaus kann der
Reisedienstleister Kontakt mit dem Käufer aufnehmen, um
diesen aufzufordern, weitere Dokumente zu liefern. In
diesem Fall schließt der Reisedienstleister die
Bestellung erst nach Erhalt der Dokumente ab.
Sollte eine Zahlung aufgrund eines betrügerischen
Gebrauchs einer Bankkarte oder einer anderen
Zahlungsmöglichkeit ausbleiben, werden die
entsprechenden Kontaktdaten gespeichert und in einem von
FIA-NET S.A erstellten Verzeichnis für ausbleibende
Zahlungen vermerkt. Auch zweifelhafte Angaben und
sonstige Anomalien werden einer besonderen Bearbeitung
unterzogen.
Laut Beschluss Nr. 03-034 vom 19. Juni 2003 erkennt die
nationale Datenschutzbehörde Frankreichs (Commission
Nationale de l'Informatique et des Libertés) die
Speicherung von Bankdaten durch ein im Fernverkauf
tätiges Unternehmen rechtlich an, um gegen
Zahlungsbetrüge besser vorgehen zu können. Gemäß Artikel
5-e der Konvention Nr. 108 vom 28. Januar 1981 des
Europarates beschränkt sich die Aufbewahrung dieser
Informationen auf den zur Erreichung dieses Ziels
notwendigen Zeitrahmen.
Entsprechend des französischen Datenschutzgesetzes (Loi
Informatique et Libertés) vom 6. Januar 1978 haben Sie
bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit das
Recht auf Zugriff, Berichtigung und Widerspruch.
Schreiben Sie zu diesem Zweck an: FIA-NET - Service
Informatique et Libertés - Traitements n°773061 et
n°1080905 - 15 Rue du Faubourg Montmartre, 75009 PARIS,
Frankreich. Legen Sie bitte einen Identitätsbeleg bei.
Achtung:
Wenn der Wohnsitz des Käufers außerhalb des
französischen Territoriums liegt (Postanschrift oder
E-Mail-Adresse), wenn der Abreiseort und/oder die
Lieferadresse für das Ticket oder die Reisedokumente
sich außerhalb des französischen Territoriums befinden,
wenn das Bankinstitut, über das die Bezahlung erfolgt
außerhalb des französischen Territoriums liegt, kann
eine Bezahlung per Banküberweisung vorgeschrieben
werden. Die Bankgebühren für diese Transaktion gehen zu
Lasten des Kunden.
Im Falle eines identifizierten Betrugs oder einer
Nichtbeachtung der Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
der Internetseite, behält sich GO VOYAGES / GOVOLO das
Recht vor, jeglichen Zugriff auf die Webseite ohne
Vorankündigung und ohne Schadensersatzleistung
abzulehnen.
4.5 Zahlungsbedingungen
Ausschließlich für Aufenthalte:
Bei Registrierungen mehr als dreißig Tagen vor dem
Abreisedatum:
Zahlung einer Anzahlung (mindestens 30% des
Gesamtbetrags der Reise). Der Restbetrag ist spätestens
dreißig Tage vor Abreise fällig.
Bei Registrierungen weniger als dreißig Tagen vor dem
Abreisedatum:
die Zahlung des Gesamtbetrags der Reise ist zum
Zeitpunkt der Buchung fällig.
Für alle Dienstleistungen (inklusive Aufenthalte):
Die Registrierung ist zum Zeitpunkt der Reservierung
effektiv. Die Reservierung ist jedoch erst bei
vollständiger Bezahlung durch den Käufer verbindlich.
Die Bezahlung ist eine wesentliche Vertragsbedingung.
Die Bestellung wird bei nicht erbrachter Bezahlung
annulliert. Die gilt ebenfalls für Zahlungsablehnungen
der Bank, wobei die Gründe für diese Ablehnung
unerheblich sind. Vor Erhalt und Eingang der
vollständigen Zahlung ist der Reisedienstleister nicht
dazu verpflichtet, seine Leistung zu erbringen. In jedem
Fall ist der Käufer für die Zahlung aller vereinbarten
Beträge für die bestellten Produkte und/oder Leistungen
verantwortlich.
Es haben keinen Einfluss auf die Schuldtilgung: die
Aushändigung einer Bankkartennummer, wenn kein
Einverständnis der Bank vorliegt, sowie Überweisungen,
wenn keine Bestätigung der Bank vorliegt.
Ebenso gilt eine Zahlung des Käufers bei einer
Reiseagentur für eine Leistung des Reisedienstleisters
nicht als Schuld tilgend, solange der Reisedienstleister
nicht die vollständige Zahlung der bestellten Leistung
dieser Reiseagentur erhalten hat. Sollte die Zahlung
seitens der vermittelnden Reiseagentur innerhalb des
vereinbarten Zeitraums ausbleiben, so hat der
Reisedienstleister das Recht, die von der Reiseagentur
für den Käufer durchgeführte Reservierung zu
annullieren. Vor Eingang der vollständigen Zahlung ist
der Reisedienstleister nicht dazu verpflichtet, die
Leistung zu erbringen, die Gegenstand des Vertrages ist
(dies betrifft insbesondere die Ausstellung der
Reisetickets).
Die Nichtbeachtung der Zahlungsbedingungen von Seiten
des Käufers wird vom Reisedienstleister wie eine
Stornierung durch den Käufer angesehen. Sollte die
Zahlung aus jedwedem Grund unvollständig sein oder ganz
ausbleiben, so wird der Verkauf der reservierten
Leistungen abgebrochen. Die daraus resultierenden Kosten
sind vom Käufer zu tragen.
Achtung:
Um Betrugsversuchen per Bankkarte vorzubeugen, behält
sich GO VOYAGES / GOVOLO das Recht vor, zufällige
Überprüfungen durchzuführen und den Benutzer vor
Ausstellung der Tickets aufzufordern, einen Beleg für
seine Adresse, eine beidseitige Kopie der für die
Zahlung verwendeten Bankkarte sowie eine Kopie des
Personalausweises des Karteninhabers und des Reisenden
zu faxen oder per Post zu senden.
5. Formalitäten
Der Reiseorganisator unterrichtet französische
Staatsbürger über die geltenden administrativen und
sanitären Formalitäten. Es obliegt den Bürgern anderer
Staaten, sich bei deren Konsulaten und/oder Botschaften
über diese Formalitäten zu informieren. Die von GO
VOYAGES / GOVOLO bereitgestellten Informationen können
Änderungen unterliegen, selbst nachdem die Reservierung
bereits getätigt wurde.
Die Erfüllung der Formalitäten sowie die daraus
resultierenden Kosten gehen zu Lasten des Reisenden.
Sollte einem Reisenden das Boarding oder die Einreise in
ein Durchgangs- oder Zielland verweigert werden, weil er
den polizeilichen Formalitäten nicht entspricht, kann GO
VOYAGES / GOVOLO hierfür keinesfalls zur Verantwortung
gezogen werden. Der Reisende oder Käufer muss eventuelle
Sanktionen und/oder Bußgelder sowie die daraus
resultierenden Konsequenzen, die aufgrund seiner
Unachtsamkeit gegenüber den polizeilichen Formalitäten
sowie der Gesundheits- oder Zollvorschriften entstehen,
alleine übernehmen. Der Reisedienstleister kann hierfür
keinesfalls zur Verantwortung gezogen werden und muss
weder die Tickets noch etwaige Gebühren zurückerstatten.
5.1 Französische Staatsbürger
5.1.1 Volljährigkeit:
Reisen können nur mit gültigem Personalausweis oder
Reisepass vorgenommen werden. Kein anderes Dokument
berechtigt zum Reisen, dies gilt sowohl für Erwachsene
als auch für Kinder und Kleinkinder.
In der Regel ist ein gültiger Reisepass für Reisen
außerhalb der Europäischen Union obligatorisch. Einige
Länder schreiben vor, dass der Reisepass noch 6 Monate
nach Reiserückkehr gültig sein muss, dass der Passagier
sein Hin- und Rückflugticket immer bei sich tragen muss,
dass er über eine Ausreisegenehmigung oder über genügend
Kapital verfügen muss und/oder dass er für die
Ausstellung eines Visums die Versicherung
AUSSERGEWÖHNLICHE RÜCKREISE abgeschlossen haben muss.
GO VOYAGES / GOVOLO informiert den Käufer auf den Seiten
diplomatie.gouv.fr,
action-visas.com
und
Travelsante.com
über die polizeilichen, gesundheitlichen oder
zollrelevanten Formalitäten, die volljährige Personen
mit französischer Staatsbürgerschaft betreffen, um in
das/die Zielland/Zielländer oder das/die
Durchgangsland/Durchgangsländer einzureisen.
5.1.2 Minderjährige Franzosen:
Wenn Kinder unter 14 Jahren nicht über persönliche
Identitätspapiere verfügen, reicht es in der Regel aus,
wenn sie im Reisepass des Erziehungsberechtigten, mit
dem sie reisen, vermerkt sind (Achtung: ein Foto ist
zwingend erforderlich).
Wenn der Erziehungsberechtigte nur einen Personalausweis
besitzt, so muss das Kind ebenfalls im Besitz eines
Personalausweises sein.
Minderjährige mit französischer Staatsbürgerschaft, die
unbegleitet oder mit einer nicht erziehungsberechtigten
Person aus/ins Ausland reisen (dies betrifft auch Reisen
aus den/in die französischen Überseegebiete), müssen
einen Personalausweis mit geeignetem Passfoto mit sich
führen (z.B. Personalausweis oder Reisepass) sowie eine
Ausreisegenehmigung, die vom zuständigen Rathaus
ausgestellt wurde.
Achtung:
Einige Länder wie z.B. die USA schreiben vor, dass
minderjährige Kinder über einen individuellen Reisepass
verfügen müssen. Das Familienbuch ist kein
Personalausweis, der zu einer Ausreise berechtigt.
5.1.3 Minderjährige Drittstaatsangehörige
Minderjährige Drittstaatsangehörige, die in Frankreich
leben, sind vom Mitführen einer Aufenthaltsgenehmigung
befreit.
Um jedoch ihre Reisen außerhalb des französischen
Territoriums zu erleichtern, können sie ein
Reisedokument für minderjährige Drittstaatsangehörige
beantragen. Dieses Dokument erlaubt es seinem Inhaber,
seinen ordnungsgemäßen Aufenthalt in Frankreich und
innerhalb der Schengen-Staaten nach einer Auslandsreise
zu belegen. Die Ausstellung eines Einreisevisums ist
demnach nicht notwendig. Das Reisedokument für
minderjährige Drittstaatsangehörige muss von einer
gültigen Reisebefugnis des Typs Reisepass begleitet
sein.
5.1.4 In Frankreich geborene Minderjährige mit
ausländischen Eltern
Dem unter 18-jährigen Minderjährigen, der in Frankreich
von ausländischen Eltern geboren wurde, welche
berechtigt sind, sich dauerhaft in Frankreich
aufzuhalten, steht ein nationaler Personalausweis zu.
Dieser Ausweis ermöglicht es dem Minderjährigen, seine
Identität zu belegen und gibt ihm das Recht, sich mit
gültigem Reisedokument, aber ohne Visum frei in den
Staaten des Schengen-Raums zu bewegen und wieder nach
Frankreich einzureisen.
Ausländische Minderjährige, die in Frankreich leben sind
dazu verpflichtet, ein Schengen-Visum zu beantragen und
einen Rückflug über Europa zu buchen.
Alle Minderjährigen, die mit ihrer Familie reisen und
über einen persönlichen Reisepass verfügen oder auf dem
Reisepass eines Elternteils aufgeführt sind, müssen im
Besitz eines "Reisedokuments für minderjährige
Ausländer" (document de circulation pour étranger
mineur, DCEM) sein, das von den französischen
Präfekturen ausgestellt wird. Ist der Minderjährige
nicht im Besitz eines solchen Dokuments, so kann die
Ein-, Aus- oder Weiterreise des Minderjährigen und
seiner Familie bei der Kontrolle am Flughafen verweigert
werden.
5.2 EU- und Nicht-EU-Bürger
Der Käufer muss sich bei den zuständigen Behörden
des/der Ziellandes/-länder und des/der
Durchgangsland/-länder über die Formalitäten zum
Übertritt der Staatsgrenze informieren. Der
Reisedienstleister erleichtert den Zugang zu diesen
Informationen, indem er Links auf offizielle
Internetseiten bereitstellt.
Achtung:
Einige Länder fordern, dass der Reisepass noch
mindestens sechs (6) Monate nach Reiserückkehr gültig
sein muss. Einige Länder fordern außerdem, dass jedes
Kind über einen persönlichen Reisepass verfügen muss,
selbst wenn sie bereits im Reisepass eines Elternteils
eingetragen sind und gemeinsam reisen.
Für all unsere Religions- und/oder Spezialreisen muss
der Käufer sich zwingend bei den konsularischen Behörden
über die Bedingungen zur Grenzüberschreitung informieren
(Visum, Impfungen, etc.). Wenn der Käufer diesen
Bedingungen nicht entspricht, wird seine Reise von der
Fluggesellschaft annulliert. GO Voyages / GOVOLO kann in
diesem Fall nicht zur Verantwortung gezogen werden.
6. Nur Lufttransport
6.1 Verantwortlichkeiten für Linien- und Charterflüge
(Dieser Abschnitt bezieht sich nicht auf Reservierungen
sogenannter Low-Cost-Flüge)
Im Rahmen des Kaufes von Flugtickets handelt der
Reisedienstleister lediglich als Vermittler zwischen dem
Transporteur und dem Käufer. Der Reisedienstleister
handelt als Stellvertreter für den Käufer, für dessen
Namen und in dessen Auftrag er den Vertrag für den
Flugtransport abschließt. Der Vertrag für den
Flugtransport wird gemäß Artikel L.322-1 des
französischen Zivilluftfahrtgesetzes (Code de l'aviation
civile) mit der Zustellung der Flugtickets
abgeschlossen.
Die Verantwortlichkeit des Reisedienstleisters bezüglich
der Ausstellung von Flugtickets ohne weitere Leistungen
unterliegt Artikel L.211-18 des französischen
Fremdenverkehrsgesetzes. Die Verantwortlichkeit des
Reisedienstleisters kann nicht die Verantwortlichkeit
der Transportunternehmen ersetzen, die den Transport
oder den Transfer der Reisenden und des Gepäcks
durchführen. In keinem Fall kann der Reisedienstleister
für Vorkommnisse verantwortlich gemacht werden, die auf
höhere Gewalt, auf Handlungen Dritter bei der Erbringung
der Leistung oder auf Handlungen des Käufers
zurückzuführen sind
Änderungen der Flugzeiten, Routen, Zwischenstopps und
Flughäfen sowie Verspätungen, verpasste Anschlüsse und
Flugannullierungen sind Teil der mit dem Flugtransport
verbundenen unvermeidbaren Abläufe. Diese Situationen
sind in den meisten Fällen auf die punktuelle
Überlastung des Luftraums, die Einhaltung der geltenden
Luftfahrtregelungen sowie die Sicherheitsanforderungen
und die Überprüfung der Maschinen zurückzuführen. Bei
Einhaltung der Verordnung (CE) 261/2004 über die Rechte
der Passagiere bei Flugtransporten kann der
Reisedienstleister nicht für soeben genannte Fälle
verantwortlich gemacht werden. Dies gilt ebenso für
Zufälle, für Ereignisse höherer Gewalt (Streiks,
Unwetter, Kriege, Naturkatastrophen, Epidemien,
Attentate, technische Störungen, usw.) und für Fälle,
die einem Dritten oder dem Käufer zuzuschreiben sind
(Erscheinen nach der auf dem Abholungsbescheid für die
Reiseunterlagen angegeben Zeit, Verweigerung des
Check-ins aufgrund nicht beachteter Polizei-,
Gesundheits- oder Zollformalitäten, Nichterscheinen beim
Check-in, …)
Die eventuellen Kosten (Taxi, Hotel, Parkplatz, früherer
oder späterer Flug usw.), die aufgrund von solchen
unvorhersehbaren Vorkommnissen entstehen, sind vom
Käufer zu tragen.
Gemäß der Bedingungen des zwischen Fluggesellschaft und
Passagier abgeschlossenen Transportvertrags beschränken
sich die Verantwortlichkeiten der Fluggesellschaften
sowie von deren Vertretern, Mitarbeitern oder
Angestellten im Falle eines Schadens, einer Beschwerde
oder einer Reklamation in jedem Fall ausschließlich auf
den Lufttransport der Passagiere und deren Gepäckstücke.
Im Falle einer Änderung der Flugzeiten und/oder
Streichung eines Flugs durch die Fluggesellschaft werden
Ihnen Alternativlösungen angeboten. Sollten Sie mit
diesen nicht einverstanden sein, werden wir eine
Rückerstattung Ihrer Flugtickets bei der
Fluggesellschaft anfordern.
Nach Erhalt dieser Rückerstattung werden wir den
erhaltenen Betrag an Sie rückübertragen, abzüglich 10€
Bearbeitungsgebühr pro Passagier.
6.2 Flugtickets für Linien- und Charterflüge (Dieser
Abschnitt bezieht sich nicht auf Reservierungen
sogenannter Low-Cost-Flüge)
Die Flugtickets werden nach der vollständigen Bezahlung
des Reisedossiers ausgestellt. Die Flugtickets müssen
zwingend beim Check-in am Schalter des Flughafens
vorgelegt werden.
Seit dem 1. Juni 2008 hat die IATA (International Air
Transportation Association) neue Regelungen für die
Ausstellung von Flugtickets eingeführt. Seit diesem
Datum dürfen Reisebüros und Fluggesellschaften nur noch
elektronische Tickets ausstellen (elektronische Tickets
oder "E-Tickets").
Trotz eines als verfügbar angezeigten Flugs kann es
sein, dass GO VOYAGES / GOVOLO die Reservierung dieses
Flugs nicht entgegen nehmen kann. Aufgrund technischer
Probleme innerhalb der Informationssysteme der
Fluggesellschaften oder in bestimmten Situationen
(Kinder unter 2 Jahren, Vereinbarungen zwischen
Fluggesellschaften, Gruppen ....) kann die Ausstellung
eines elektronischen Tickets unmöglich sein. Da diese
Situationen sich der Handlungsmöglichkeit des
Reisedienstleisters entzieht, kann dieser hierfür nicht
verantwortlich gemacht werden.
Der Reisedienstleister verpflichtet sich in diesem Fall,
innerhalb von 48 Stunden nach der Bestellung alles daran
zu setzen, um dem Käufer eine alternative
Reisemöglichkeit anzubieten. Dies kann zur Erhebung von
25 Euro Bearbeitungskosten pro Passagier führen sowie
einen Preisunterschied und/oder zusätzliche Kosten
verursachen, die vom Käufer zu tragen sind. Es ist
ebenfalls möglich, dass GO VOYAGES / GOVOLO zusätzliche
Kosten in Höhe von maximal 40 Euro für die Versendung
der Flugtickets berechnen muss (z.B.: Versendung per
Chronopost ins Ausland). Diese zusätzlichen Kosten gehen
zu Lasten des Käufers. Der Reisedienstleister kann für
Zustellungsverzögerungen nicht zur Verantwortung gezogen
werden.
Sollte keine alternative Reisemöglichkeit gefunden
werden, der eventuelle Preisunterschied nicht akzeptiert
werden oder eine Ausstellung unmöglich sein, so ist GO
VOYAGES / GOVOLO gezwungen, die Buchung gebührenfrei zu
stornieren und die geleisteten Beträge
zurückzuerstatten.
Achtung: Berufen Sie sich auf Artikel 15 der
vorliegenden Bedingungen, um die anwendbaren Gebühren
für Sonderleistungen zu erfahren.
6.3 Besondere Reservierungsbedingungen für sogenannte
Low-Cost-Flüge
6.3.1 Bestimmung der Begriffe Low-Cost-Airline und
Low-Cost-Flug
Eine Low-Cost-Airline ist eine Fluggesellschaft, die
allgemein günstige Tarife anbietet. Low-Cost-Airlines
bieten Kurz- oder Mittelstreckenflüge an, deren
Leistungspaket im Vergleich zu Linien- oder
Charterflugunternehmen reduziert ist.
Für Low-Cost-Flüge wird nur eine einzige
Beförderungsklasse angeboten. Low-Cost-Airlines nutzen
häufig zweitrangige Terminals und/oder Flughäfen
(Beispiel im Großraum Paris: Beauvais). Die
Serviceleistungen an Bord sind auf ein Minimum begrenzt,
können aber in der Regel durch Bezahlung vom Reisenden
erweitert werden. Der Flugpreis beinhaltet weder die
Bereitstellung einer Mahlzeit noch die Ausgabe kleiner
Snacks. Die Sitzplätze werden nicht im Vorfeld
zugeteilt. Im Regelfall akzeptieren Low-Cost-Unternehmen
nicht den Transport von Haustieren. Die von den
Low-Cost-Airlines veröffentlichen Preise können nicht
von minderjährigen Personen unter 14 Jahren in Anspruch
genommen werden.
6.3.2 Auftragserteilung des Käufers und Zustimmung zu
den allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Käufer erteilt dem Reisedienstleister im Rahmen
vorliegender Bedingungen den Auftrag, in seinem Namen
die Reservierung seines Fluges bei der Low-Cost-Airline
vorzunehmen. Der Vertrag für den Flugtransport wird
direkt zwischen dem Käufer und der Low-Cost-Airline
abgeschlossen. Für den Zahlungsvorgang gelten die
allgemeinen Geschäftsbedingungen von GO VOYAGES /
GOVOLO. Für die Ausführung des Flugtransports gelten die
allgemeinen Geschäftsbedingungen der Low-Cost-Airline.
6.3.3 Buchung von Low-Cost-Flügen
Low-Cost-Airlines werden bei der Reservierung klar als
solche ausgewiesen. Die Reservierung findet direkt
zwischen dem Käufer und der Low-Cost-Airline statt. Die
Reisetickets der Low-Cost-Airline werden nicht vom
Reisedienstleister, sondern direkt von der
Low-Cost-Airline ausgestellt, die die alleinige
Verantwortung für die angebotenen Leistungen und
bereitgestellten Daten übernimmt. Es ist Aufgabe des
Käufers, die Exaktheit der Informationen zu überprüfen,
welche im Zuge der Reservierung übermittelt werden.
Nach Abschluss und Bestätigung der Reservierung erhält
der Käufer mindestens folgende E-Mails:
-
Eine E-Mail von der Low-Cost-Airline mit dem
elektronischen Flugticket. Dieses Ticket ist zwingend
erforderlich, um die reservierte Reise antreten zu
können. Außerdem enthält die E-Mail einen Flugplan,
eine Bestätigung der Flugzeiten und die Kontaktdaten des
Flugunternehmens.
-
Zwei E-Mails vom Reisedienstleister: eine E-Mail
mit der Zusammenfassung der Reservierungsanfrage
(einschließlich der Reservierungsnummer des
Reisedienstleisters, dem Reiseplan usw.) und eine
weitere E-Mail, die die Bezahlung per Bank- oder
Kreditkarte bestätigt.
Achtung:
Es ist möglich, dass die von der Fluggesellschaft
gesendete E-Mail in englischer Sprache abgefasst ist.
6.3.4 Rechnungsstellung und Zahlungsmodalitäten
Buchungen bei Low-Cost-Unternehmen können nur per Bank-
oder Kreditkarte vorgenommen werden. Andere
Zahlungsmittel werden nicht akzeptiert.
Die Reservierung eines Fluges bei einer Low-Cost-Airline
bewirkt zwei verschiedene Abbuchungen von der Bank- oder
Kreditkarte:
-
Der Preis des Flugtickets inklusive aller Steuern
(Abbuchung durch die Fluggesellschaft)
-
Die Reservierungskosten und Gebühren für
eventuell abgeschlossene Versicherungen (Abbuchung durch
GO VOYAGES / GOVOLO). Der abgebuchte Gesamtbetrag
entspricht der Summe, die bei der Reservierung angezeigt
wurde und die in der E-Mail aufgeführt wird, die Ihre
Reservierungsanfrage zusammenfasst.
Aufgrund ihrer Preispolitik berechnen Low-Cots-Airlines
zusätzliche Gebühren für die Abrechnung per Kreditkarte,
das Einchecken von Gepäckstücken usw. Diese Gebühren
sind bereits im auf der Internetseite von GO VOYAGES /
GOVOLO angezeigten Ticketpreis enthalten und können
nicht zurückerstattet werden.
Achtung: Einige Fluggesellschaften stellen eine andere
Währung als den Euro in Rechnung. In diesem Fall
unterscheidet sich der Betrag, der auf dem Kontoauszug
des Käufers zu sehen ist, von dem auf der Rechnung
aufgeführten Betrag (Grund ist die unterschiedliche
Währung). Der Betrag kann aufgrund der
Wechselkursgebühren schwanken. Die dabei entstehende
Differenz wird nicht zurückerstattet. Außerdem kann es
vorkommen, dass die Bank des Käufers
Transaktionsgebühren für die Abbuchung in einer
Fremdwährung in Rechnung stellt. Diese Kosten gehen zu
Lasten des Käufers.
6.3.5 Stornierung, Änderung, besondere Anfrage,
Nichterscheinen
Bei den Stornierungs- oder Änderungsbedingungen handelt
es sich um die Bedingungen der Low-Cost-Airline. Für
jede Änderung oder Stornierung ist es unumgänglich, dass
der Käufer direkt mit der Fluggesellschaft Kontakt
aufnimmt (hierbei sind die Reservierungsnummern
anzugeben, die in der E-Mail der Fluggesellschaft
aufgeführt sind).
Der Reisedienstleister kann keine Änderungen oder
Rückerstattungen bei Buchungen von Low-Cost-Flügen
vornehmen.
Im Falle einer Stornierung oder Flugzeitänderung seitens
des Low-Cost-Unternehmens übernimmt dieses die volle
Verantwortung.
Im Falle einer Stornierung durch den Käufer oder eines
Nichterscheinens des Käufers belaufen sich die
Stornierungskosten in der Regel auf 100 % des
Buchungsbetrages.
Bei besonderen Anfragen (Altersgrenze für unbegleitete
Kinder, Maße und Gewicht der Gepäckstücke, Transport von
Haustieren usw.) muss sich der Käufer direkt mit dem
Low-Cost-Unternehmen in Verbindung setzen oder diese
Informationen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Unternehmens nachlesen.
6.3.6 Persönliche Daten
Der Käufer erklärt sich ausdrücklich und bewusst damit
einverstanden, dass seine Daten an die Fluggesellschaft
weitergegeben werden, damit die Transaktion erfolgreich
durchgeführt werden kann. Diese Erlaubnis zur
Datenübertragung muss vor jeder definitiven Buchung
erteilt werden. Die Datenübertragung erfolgt in
Übereinstimmung mit den Bestimmungen des französischen
Datenschutzgesetzes « Informatique et Libertés » vom 6.
Januar 1978.
6.4 Schwangere Frauen (gilt für alle Flüge)
Es kann vorkommen, dass die Fluggesellschaften
schwangeren Frauen das Check-in verweigern, wenn sie
aufgrund des vorangeschrittenen Stadiums der
Schwangerschaft befinden, dass eine Frühgeburt während
des Flugtransportes möglich ist. Es ist Aufgabe des
Käufers, sich diesbezüglich im Vorfeld bei der
Fluggesellschaft zu informieren. Der Reisedienstleister
kann für eine solche Entscheidung nicht verantwortlich
gemacht werden.
6.5 Kinder und Kleinkinder – gilt für alle Flüge
Es stehen keine Sitze für Kleinkinder (weniger als 2
Jahre) im Flugzeug zur Verfügung. Folglich ist nur ein
Kleinkind pro erwachsenen Reisenden zugelassen. Der
Ticketpreis für Kleinkinder beläuft sich in der Regel
auf 10% des Flugpreises für einen Erwachsenen. Auf
bestimmten Flügen gibt es für Kinder (2 bis 11 Jahre)
Preisnachlässe von bis zu 50%. Die Verfügbarkeit dieser
Plätze kann jedoch begrenzt sein. Kleinkinder und Kinder
werden als solche betrachtet, wenn sie vor der
Verwendung des Rückflugtickets noch nicht die
Altersgrenze von 2 bzw. 12 Jahren erreicht haben. Nicht
begleitete Minderjährige, gemeinhin UM genannt
(unaccompanied minor), können nicht immer von diesen
günstigen Preisen profitieren.
Zwischen 4 und (einschließlich) 12 Jahren gelten allein
reisende Kinder als UM-Passagiere (unaccompanied minor
oder nicht begleitete Minderjährige). Beim Check-in
werden diese nicht begleiteten Kinder ohne zusätzliche
Kosten von den Fluggesellschaften betreut. Nach dem
Check-in steht der Minderjährige unter der rechtlichen
Verantwortung der Transportgesellschaft. Eine
Bodenstewardess betreut das Kind bis zum Boarding.
Während der Reise und/oder im Falle von Zwischenstopps
und Weiterflügen mit derselben Fluggesellschaft wird das
Kind von den Flugbegleitern betreut. Nach der Landung
begleitet eine Bodenstewardess das Kind bis zur
Passkontrolle. Nach der Kontrolle wird das Kind von den
vorab angegebenen Personen abgeholt.
Für Kinder unter 4 und über 12 Jahren steht dieser
Service gegen Zahlung einer Zusatzgebühr zur Verfügung.
Neben diesem Service übernehmen die Fluggesellschaften
keine rechtliche Verantwortung für unbegleitete Kinder
über 12 Jahren. Sie können jedoch im Falle von
Schwierigkeiten um Hilfe gebeten werden. Die Modalitäten
zur Zulassung oder Ablehnung nicht begleiteter
Minderjähriger unter 12 Jahren bleiben den
Fluggesellschaften überlassen.
Achtung:
Einige Fluggesellschaften wenden eine Quoten-Politik
über die Anzahl der pro Flug an Bord zugelassen
Kleinkinder an. Diese von den Fluggesellschaften
festgelegte Einschränkung verpflichtet den
Reisedienstleister, sich vor der Buchung mit der
Fluggesellschaft in Verbindung zu setzen. Die
Antwortfrist beläuft sich auf 24 Stunden pro
Fluggesellschaft und pro Reisedossier. Wenn die Quote
erreicht ist informiert der Reisedienstleister den
Käufer über die Nichtverfügbarkeit. Für diesen Fall kann
GO VOYAGES / GOVOLO nicht zur Verantwortung gezogen
werden.
6.6 Besondere Anfragen – gilt für alle Flüge
Um die Reise zu erleichtern und die besonderen Regeln
der Fluggesellschaft hinsichtlich der Betreuung von
hilfebedürftigen Personen in Erfahrung zu bringen, muss
der Käufer dem Reisedienstleister die Art der benötigten
Hilfeleistung mitteilen (körperliche oder geistige
Behinderung, Alter, Krankheit, einschränkende Korpulenz,
…). Der Käufer füllt zu diesem Zweck die Rubrik
"Anmerkungen und besondere Anfragen" (Schritt 5 der
Bestellung) aus oder gibt diese Informationen bei seiner
Buchung per Telefon oder vor Ort in der Agentur an.
6.7 Gepäckstücke – gilt für alle Flüge
Artikel die von der IATA als gefährlich eingestuft
werden, insbesondere explosive, entflammbare, ätzende,
oxidierende, reizende, giftige oder radioaktive Stoffe
sowie komprimiertes Gas und sonstige von den Staaten
verbotene Objekte dürfen nicht mitgeführt werden.
Um sich vorab Informationen einzuholen, empfiehlt der
Reisedienstleister dem Käufer, die Webseite der Zivilen
Luftfahrtbehörde (Direction générale de l'Aviation
civile - DGAC) zu besuchen und das Dokument
herunterzuladen, das über die begrenzte Mitführung von
Flüssigkeiten im Handgepäck Auskunft gibt.
>>Herunterladen
Jede Fluggesellschaft besitzt andere Regelungen
bezüglich der nicht im Gepäck zugelassenen Artikel. Es
wird empfohlen, die auf der Rückseite des Flugtickets
aufgeführten Vertragsbedingungen aufmerksam
durchzulesen.
Der Reisedienstleister kann nicht zur Verantwortung
gezogen werden, wenn die Fluggesellschaft es ablehnt,
bestimmte Gepäckstücke zu befördern. Falls die
Beförderung eines Gepäckstücks durch die
Fluggesellschaft verweigert wird, übernimmt der
Reisedienstleister keinesfalls die daraus entstehenden
Kosten.
Handgepäck (alle nicht aufgegebenen Gepäckstücke):
Jede Fluggesellschaft hat eigene Vorschriften. In der
Regel ist nur ein Handgepäckstück pro Passagier erlaubt,
mit einer Gesamtgröße (Umfang) von 115 cm und einem
Gewicht von maximal 5 Kg. Diese Angaben können je nach
Maschinentyp variieren. Das Handgepäck bleibt während
der gesamten Reise unter der Verantwortung des Käufers.
Aufgegebenes Gepäck:
Jede Fluggesellschaft hat eigene Vorschriften, dies gilt
insbesondere für Low-Cost-Airlines. In der Regel ist bei
Charter- und Low-Cost-Flügen eine Gewichtsobergrenze von
15 Kg Gepäck pro Passagier und bei Linienflügen eine
Obergrenze von 20 Kg (Economy Class) pro Passagier
vorgesehen. Sollte Übergepäck zugelassen sein, so hat
der Reisende der Fluggesellschaft am Flughafen einen
Zuschlag zu zahlen. Der Käufer muss sich zum Zeitpunkt
der Reservierung bei seinem Reisedienstleister über die
Übergepäck-Regelungen der Fluggesellschaft informieren.
Sollte ein Gepäckstück bei Flugankunft (Hin- und/oder
Rückflug) verloren gegangen oder gestohlen worden sein,
muss der Reisende eine amtliche Feststellung über den
Gepäckverlust erstellen, bevor er den Flughafen
verlässt. Sobald die Feststellung abgeschlossen ist,
kann der Käufer innerhalb von 21 Tagen nach dem Schaden
eine Erklärung über den Gepäckverlust an die
Fluggesellschaft richten, der er die Originalbelege
beizulegen hat. Wird diese Frist überschritten, so gilt
die Anfrage gemäß der Bestimmungen des Übereinkommens
von Montreal als abgelehnt.
Der Reisedienstleister kann nicht dafür verantwortlich
gemacht werden, wenn die Beförderung eines Objektes
verweigert oder das Objekt konfisziert wird, da es von
der Fluggesellschaft oder einer Flughafenbehörde als
gefährlich eingestuft wird. Es ist Aufgabe des
Reisenden, sich im Vorfeld darüber zu informieren,
welche Objekte im Hand- oder Reisegepäck nicht
mitgeführt werden dürfen.
6.8 Überreservierung – gilt für alle Flüge
Im Falle von Überreservierungen, die durchgeführt
werden, um dem Problem der sogenannten "No-Shows"
entgegenzuwirken, ist die Fluggesellschaft verpflichtet,
den betroffenen Passagieren eine Gegenleistung
anzubieten. Der Reisedienstleister kann für
Überreservierungen nicht verantwortlich gemacht werden.
Falls die Beförderung eines Passagiers von der
Fluggesellschaft aus diesem Grund abgelehnt wird,
übernimmt der Reisedienstleister keinesfalls die daraus
entstehenden Kosten.
Sollte eine Person mehrere Reservierungen für ein und
denselben Flug durchführen ("Dupe" genannt), behalten
sich manche Fluggesellschaften das Recht vor, die Plätze
ohne vorherige Ankündigung und ohne Möglichkeit zur
Rückerstattung zu canceln.
6.9 Nichterscheinen vor dem Abflug bei Linien- und
Charterflügen (Dieser Abschnitt bezieht sich nicht auf
die Reservierung von Low-Cost-Flügen)
Bei Charterflügen behält sich die Fluggesellschaft das
Recht vor, alle weiteren Leistungen sowie das
Rückflugticket zu annullieren, es sei denn der Käufer
lässt der Fluggesellschaft bis spätestens 1 Stunde nach
Abflug (Hinflug) eine entsprechende Bestätigung
zukommen, die von der Fluggesellschaft akzeptiert wird.
Im Falle eines Nichterscheinens vor dem Abflug (No-Show)
behält sich die Fluggesellschaft das Recht vor, alle
weiteren Leistungen sowie das Rückflugticket zu
annullieren.
Durch verkürzte oder unterbrochene Reisen sowie nicht in
Anspruch genommene Leistungen entstehen dem Käufer
keinerlei Ansprüche auf Rückerstattung. Dies bezieht
sich insbesondere auf die Plätze für den Hin- und
Rückflug. Hat der Käufer eine optionale
Zusatzversicherung abgeschlossen, die
Aufenthaltsunterbrechungen abdeckt, so muss er sich auf
die Stornierungsmodalitäten des Versicherungsvertrages
beziehen.
Charter-Airlines verfolgen eine gemeinsame Politik. Im
Falle eines Nichterscheinens hat der Käufer keinerlei
Recht auf Rückerstattung. Für Linienflüge verfolgt jede
Fluggesellschaft eigene Regelungen. Es wird dem Käufer
empfohlen, sich diesbezüglich bei der Fluggesellschaft
zu informieren.
Alle Tickets für Teilstrecken, einschließlich
Zugtickets, müssen in der richtigen Reihenfolge genutzt
werden. Sollte diese Regelung nicht eingehalten werden,
so behält sich die Fluggesellschaft das Recht vor, den
Preis zu ändern oder die Plätze zu stornieren. Dies gilt
auch für Tickets, die mit dem Zug zurückgelegte
Teilstrecken beinhalten. Einige Fluggesellschaften
erstatten die Steuern von teilweise genutzten
Flugtickets nicht zurück.
6.10 Leistungen vor Ort – gilt für alle Flüge
Bei bestimmten Fluggesellschaften, Reisezielen oder
Preisen ist der Kauf von zusätzlichen Leistungen vor Ort
erforderlich. Falls die Beförderung eines Reisenden
aufgrund der Nichtbeachtung dieser Vorschrift verweigert
wird, übernimmt der Reisedienstleister keine daraus
entstehenden Kosten und führt keine Rückerstattung
durch.
6.11 Mitnahme von Tieren auf Linien- und Charterflügen
(dieser Abschnitt bezieht sich nicht auf Reservierungen
von Low-Cost-Flügen)
Jede Fluggesellschaft verfolgt eigene Regelungen
bezüglich der Mitnahme von Tieren. In der Regel ist die
Mitnahme von Tieren bei Charterflügen nicht gestattet.
Auf einigen Linienflügen und unter Einhaltung bestimmter
Bedingungen (Sicherheitsbestimmungen, im Vorfeld
erteilte Zustimmung der Fluggesellschaft, usw.) können
Haustiere jedoch der Größe entsprechend im Frachtraum
oder in der Flugzeugkabine mitgeführt werden. Vor jeder
Reservierung ist es unabdingbar, dass sich der Käufer
diesbezüglich direkt bei der Fluggesellschaft
informiert. In der Rubrik "Anmerkungen und besondere
Anfragen" (Schritt 5) sind die Rasse des Tiers und die
Abmessungen der Transporttasche bzw. des Käfigs
anzugeben.
6.12 Besondere Speisewünsche – gilt für alle Flüge
Bei Charterflügen werden besondere Speisewünsche in der
Regel nicht berücksichtigt. Bei Linienflügen hat sich
der Käufer beim Reisedienstleister über die
entsprechenden Angebote der Fluggesellschaft zu
informieren. In der Rubrik "Anmerkungen und besondere
Anfragen" können besondere Speisewünsche angegeben
werden.
6.13 Check-in – gilt für alle Flüge
Wenn nicht anders angegeben, müssen sich die Passagiere
3 Stunden vor Abflug eines Charterflugs und 2 Stunden
vor Abflug eines Linienflugs am Flughafenschalter
einfinden. Die Uhrzeit des letztmöglichen Check-ins kann
je nach Fluggesellschaft unterschiedlich sein. Die
Uhrzeit des letztmöglichen Check-ins ist bei
Linienflügen auf dem Flugplan und bei Charterflügen auf
dem Abholungsbescheid der Reiseunterlagen angegeben.
Die angegebenen Zeiten können bei Personen, die auf
Hilfeleistung angewiesen sind (siehe unten), anders
ausfallen. Der Reisedienstleister kann nicht zur
Verantwortung gezogen werden und übernimmt keinerlei
entstehende Kosten, wenn dem Reisenden das Check-in
verweigert wird, weil er sich zu spät am
Check-in-Schalter einfindet.
Bei Nichterscheinen wird der Reisende als "No-Show"
behandelt und kann keine Rückerstattung des nicht
verwendeten Tickets verlangen. Der Platz kann in diesem
Fall von einem anderen Passagier in Anspruch genommen
werden.
Achtung :
Behinderte, nicht begleitete Minderjährige (UM),
Reisende mit zu großen/schweren Gepäckstücken oder mit
im Frachtraum reisenden Haustieren müssen die
Fluggesellschaft vor der Abreise kontaktieren, um die
besonderen Check-in-Zeiten in Erfahrung zu bringen.
6.14 Identität des Transportunternehmens – gilt für alle
Flüge
Entsprechend der Artikel R-211-15 ff. des französischen
Tourismusgesetzes wird der Käufer über die Identität
des/der vertraglichen oder tatsächlichen
Transportunternehmen(s) unterrichtet, der/die den
gekauften Flug durchführt/durchführen. Der
Reisedienstleister informiert den Käufer über die
Identität des Flugunternehmens, das den/die Flug/Flüge
durchführt. Im Falle einer Änderung des
Transportunternehmens wird der Käufer vom vertraglichen
Transportunternehmen oder Reisedienstleister auf
angemessene Weise informiert, und zwar sobald er
Kenntnis darüber erlangt und spätestens beim Check-in
der betreffenden Flüge.
In Anwendung des Artikels 9 der europäischen Verordnung
2111/2005 vom 14. Dezember 2005 ist die Liste der
Fluggesellschaften, deren Betrieb innerhalb der
europäischen Gemeinschaft verboten ist, unter folgendem
Link einzusehen:
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/list_fr.htm.
6.15 Flugzeiten und Maschinentypen
Die Uhrzeiten, der Maschinentyp und das Routing werden
zur Information angegeben. In Übereinstimmung mit der
Verordnung (CE) 261/2004 über eine gemeinsame Regelung
für Entschädigungen und Hilfeleistungen im Falle eines
verweigerten Boardings, einer Annullierung oder einer
erheblichen Flugverspätung sowie unter bestimmten
Umständen, ist das Transportunternehmen oder der
Reisedienstleister dazu berechtigt, diese Informationen
zu ändern.
6.16 Anschlüsse – gilt für alle Flüge
Entsprechend der internationalen Vereinbarungen können
Fluganschlüsse nicht garantiert werden. Es wird dazu
geraten, keine wichtigen Termine am Tag der Hin- oder
Rückreise oder am darauffolgenden Tag zu planen.
6.17 Bestätigung des Rückflugs – gilt für alle Flüge
Bei Charterflügen muss der Käufer seinen Rückflug
spätestens 72 Stunden vor Abflug beim Verantwortlichen
des Reisedienstleisters vor Ort rückbestätigen. Die
Kontaktdaten sind auf dem Reiseticket oder
auf dem Abholungsbescheid der Reiseunterlagen angegeben.
Bei Linienflügen muss der Käufer seinen Rückflug
spätestens 72 Stunden vor dem Abflug bei der
Fluggesellschaft bestätigen. Direkt nach der Ankunft
kann der Käufer am Schalter der Fluggesellschaft deren
Kontaktdaten erfragen.
6.18 Verlust oder Diebstahl des Tickets – gilt für alle
Flüge
Sollte die E-Mail mit dem elektronischen Ticket gelöscht
worden sein, hat der Käufer eine Anfrage an den
Reisedienstleister zu stellen, damit dieser ihm das
Reiseticket erneut zusendet (an seine E-Mail-Adresse).
Im Falle eines Verlustes oder Diebstahls des Tickets
während der Reise, hat der Käufer eine entsprechende
Erklärung bei der Polizei und der Fluggesellschaft
einzureichen. Der Käufer muss auf eigene Kosten seinen
Rückflug organisieren, indem er bei der ausstellenden
Fluggesellschaft ein neues Ticket kauft. Alle aufgrund
eines Verlustes oder Diebstahls auftretenden Folgen
gehen zu Lasten des Käufers. Eine Rückerstattung liegt
im Ermessen der Fluggesellschaft und kann unter
Umständen angefragt werden. Dieser Anfrage sind alle
Originalbelege beizulegen (Beleg für das gekaufte
Ticket, Bordkarte, …). Entsprechend der branchenüblichen
Gepflogenheiten der Fluggesellschaften beträgt die
Antwortfrist ein Jahr.
Achtung: Das von der Fluggesellschaft vorgeschriebene
Verfahren kann unterschiedlich ausfallen, je nachdem, ob
das Papierticket von der Fluggesellschaft zugestellt
wurde oder am Flughafen abgeholt wurde.
6.19 Änderung der Rückreise vor Ort bei Linien- und
Charterflügen (Dieser Abschnitt bezieht sich nicht auf
Reservierungen von Low-Cost-Flügen)
Für jede Änderung der Rückreise vor Ort (Charterflüge)
muss der Käufer einen lokalen Verantwortlichen
kontaktieren. Durch diese Änderung können zusätzliche
Kosten entstehen, die vom Käufer zu tragen sind. Bei
Linienflügen hat der Käufer direkt Kontakt mit der
Fluggesellschaft aufzunehmen, die die Zahlung von
Gebühren oder eine entsprechende Preisänderung verlangen
kann, welche zu Lasten des Käufers gehen. Bestimmte
Tickets (elektronische Tickets ausgenommen) können
entsprechend der Verfügbarkeit vor Ort in derselben
Preisklasse geändert werden. Andere Tickets sind jedoch
nicht abänderbar, in diesem Fall müssen neue Tickets
gekauft werden.
6.20 Offene Rückreise bei Linien- oder Charterflügen
(Dieser Abschnitt bezieht sich nicht auf Reservierungen
von Low-Cost-Flügen)
Bei Linienflügen, deren Rückflugdatum offen ist, rät der
Reisedienstleister zur frühestmöglichen Buchung der
Rückreise, da diese den jeweiligen Verfügbarkeiten
unterliegt.
6.21 Flughäfen bei Linien- oder Charterflügen (Dieser
Abschnitt bezieht sich nicht auf Reservierungen von
Low-Cost-Flügen)
Wenn der Ankunfts-/Abflugort über mehrere Flughäfen
verfügt, ist die Transportgesellschaft berechtigt,
sowohl den einen als auch den anderen anzufliegen/von
diesem zu starten, ohne dass dem Passagier hierdurch ein
Anspruch auf Entschädigung entsteht. In Paris könnte die
Transportgesellschaft beispielsweise den Flughafen Orly
oder den Flughafen Roissy Charles de Gaulle anfliegen.
Die Kosten für den Transport zum Flughafen (Shuttle,
Taxi, Bus, Parkplatz, usw.) sind vom Reisenden zu
tragen.
6.22 Direktflüge – gilt für alle Flüge
Direktflüge können durchgehend sein oder einen
Zwischenstopp beinhalten (laut Fluggesellschaften
handelt es sich um denselben Flug, da die Flugnummer
identisch ist) mit Wechsel der Maschine oder Weiterflug
in derselben Maschine. GO VOYAGES / GOVOLO wird hiervon
nicht immer informiert.
6.23 Beförderung vom und zum Flughafen – gilt für alle
Flüge
Organisiert der Reisende seinen Transport vom oder zum
Flughafen selbst, so empfiehlt der Reisedienstleister
zum Kauf von umtauschbaren und idealerweise
rückerstattbaren Tickets, um jeglichen finanziellen
Verlust auszuschließen. GO VOYAGES / GOVOLO kann für
diesbezügliche Verluste nicht zur Verantwortung gezogen
werden.
6.24 Diverse Bestimmungen – gilt für alle Flüge
Das Transportunternehmen behält sich das Recht vor, in
Fällen, auf die es keinen Einfluss hat oder aufgrund von
technischen Problemen, die Reisenden mit den zur
Verfügung stehenden und zumutbaren Transportmitteln an
den Zielort zu befördern, ohne dass diesen hieraus ein
Anspruch auf Schadensersatz entstehen könnte. Aus diesem
Grund empfiehlt der Reisedienstleister dem Käufer, keine
wichtigen Termine am Abreisetag sowie am Rückreisetag
und dem darauf folgenden Tag zu vereinbaren.
7. Nur Unterkunft
7.1 Verantwortlichkeit
Im Rahmen des Kaufes von Unterkunftsdienstleistungen
tritt der Reisedienstleister lediglich als Vermittler
zwischen Hotel und Käufer auf.
Im Rahmen des Verkaufs von Pauschalreisen tritt der
Reisedienstleister als Reiseagentur auf und unterliegt
dabei den Artikeln L.211-1 ff. des französischen
Fremdenverkehrsgesetzes.
Der Reisedienstleister kann nicht für Umstände
verantwortlich gemacht werden, die aufgrund von
Zufällen, höherer Gewalt (Streik, Unwetter, Kriege,
Naturkatastrophen, Epidemien, technische Vorfälle, usw.)
oder aufgrund von Handlungen einer dritten Partei oder
des Lieferanten entstehen.
Die Kosten (Taxi, Hotel, Parkplatz, Beförderung zum/vom
Flughafen usw.), die aufgrund solch unvorhersehbarer
Vorkommnisse entstehen können, gehen zu Lasten des
Käufers.
7.2 Aufenthaltsdauer
Die Aufenthaltsdauer im Hotel entspricht der Angabe auf
dem Hotel-Voucher. Die Aufenthaltsdauer wird berechnet
ab dem Tag der Abholung der Reiseunterlagen am Flughafen
bis zum Tag der Rückreise. Die Preise werden auf der
Grundlage der Übernachtungen berechnet. Unter einer
Übernachtung versteht man den Zeitraum, in dem die
Zimmer zur Verfügung gestellt werden. Dieser Zeitraum
kann von Hotel zu Hotel variieren. Der erste und letzte
Tag können aufgrund einer verspäteten Ankunft oder einer
früheren Abreise verkürzt sein. Dies hängt von den
Flugzeiten der Fluggesellschaften ab. Es wird empfohlen,
am Tag des Abflugs (oder Vortags) und des Rückflugs
(oder Folgetags) keine beruflichen Termine und/oder zu
kurze Zeiten für den Umstieg/Zwischenstopp vorzusehen,
insbesondere wenn es sich um Charterflüge handelt,
welche am häufigsten von Flugplanänderungen oder
Verspätungen betroffen sind.
7.3 Hotel-Voucher
Nach der vollständigen Bezahlung erhält der Käufer einen
Hotelbeleg ("Voucher"). Der Käufer muss diesen am Tag
seiner Ankunft an der Hotelrezeption vorlegen. Nur die
auf diesem Hotelbeleg aufgeführten Leistungen sind im
Preis der Leistung enthalten.
7.4 Bezug und Rückgabe der Zimmer
Die Zimmer werden zwischen 14 und 18 Uhr am Anreisetag
zur Verfügung gestellt und müssen am Folgetag vor 12 Uhr
verlassen werden. Ein Abweichen von dieser Regelung ist
nicht möglich. Jede verfrühte Anreise oder verspätete
Abreise wird als zusätzliche Übernachtung gezählt, für
die der Kunde dem Hotel einen Aufpreis zu zahlen hat.
7.5 Art der Zimmer
Einzelzimmer verfügen im Normalfall über ein Bett für
eine Person. Für diese Zimmer muss häufig ein Zuschlag
gezahlt werden. Doppelzimmer verfügen entweder über 2
Betten oder, in seltenen Fällen, über ein Doppelbett. In
der internationalen Hotelleire sind Zimmer für drei
Personen in der Regel nicht vorgesehen. Bei
Dreierzimmern handelt es sich meist um Doppelzimmer mit
weniger komfortablem Beistellbett.
7.6 Klassifizierung des Hotels
Die Angabe des Komfortniveaus, das den Hotels in der
Hotelbeschreibung zugewiesen wurde, entspricht einer
Klassifizierung, die anhand von lokalen Normen
des Reiselandes erstellt wurde und sich demnach
von französischen oder deutschen Normen unterscheiden
kann.
7.7 Verpflegung
All Inclusive:
Diese Formel umfasst die Unterkunft, das Frühstück, das
Mittag- und Abendessen sowie die üblichsten Getränke
(Mineralwasser, Fruchtsäfte, Sprudelgetränke, Wein,
lokale Alkoholgetränke), in der Regel von 10.00 bis
22.00 Uhr. Bestimmte alkoholische Getränke sind in der
Formel nicht enthalten und werden gesondert vom Hotel
berechnet.
Vollpension:
Diese Formel umfasst die Unterkunft, das Frühstück sowie
das Mittag- und Abendessen. Die Getränke sind nicht
inbegriffen.
Halbpension:
Diese Formel beinhaltet die Unterkunft, das Frühstück
und je nach Angebot das Mittagessen oder das Abendessen.
Die Getränke sind nicht inbegriffen.
In einigen Ländern steht den Hotels kein Trinkwasser zur
Verfügung. Der Kauf von Trinkwasser geht in diesem Fall
zu Lasten des Kunden.
Alle zusätzlich bestellten Getränke/Speisen, die nicht
in der Formel inbegriffen sind, müssen vor Ort vom
Kunden beglichen werden.
7.8 Aktivitäten
Der Reiseorganisator bemüht sich, die in den Hotel- und
Reisebeschreibungen enthaltenen Informationen bezüglich
der vor Ort angebotenen kostenlosen oder
gebührenpflichtigen Aktivitäten auf dem neuesten Stand
zu halten. Sollten diese Aktivitäten aus wetterbedingten
Gründen oder im Falle höherer Gewalt oder Aufenthalten
in der Nebensaison oder aufgrund einer nicht
ausreichenden Teilnehmerzahl gestrichen werden, kann GO
VOYAGES / GOVOLO nicht zur Verantwortung gezogen werden.
7.9 Änderung des Hotels, Umlegung auf andere Hotels
Es kann vorkommen, dass der Anbieter oder
Reisedienstleister aus diversen legitimen Gründen
(technische Vorfälle, höhere Gewalt, Handlungen eines
Dritten/des Käufers, usw.) dazu gezwungen ist, das
ursprünglich reservierte Hotel mit einem Hotel derselben
Klasse und mit vergleichbaren Leistungen zu ersetzen,
ohne dass diese Maßnahme einen wesentlichen Bestandteil
der Reise beeinflusst. Sollte dies nicht der Fall sein,
so ist der Anbieter verpflichtet, den Käufer in einer
Unterkunft unterzubringen, die einen vergleichbaren
Komfort und eine ähnlich hohe Qualität bietet. Nach
Möglichkeit wird der Kunde hierüber im Voraus in
Kenntnis gesetzt.
Es können keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht
werden.
7.10 Bahntransport
Wenn das Reisepaket/der Aufenthalt einen Bahntransport
beinhaltet, so unterliegt die Verwendung der
Reisetickets den besonderen Gültigkeitsbedingungen, die
auf dem Fahrschein angegeben sind. Ohne die Zustimmung
des Reisedienstleisters kann keine Änderung der
Reisestrecke oder -dauer vorgenommen werden. Die
entstehenden Kosten einer Änderung, die vom Käufer
ausgeht oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist, gehen
zu Lasten des Käufers. Kinder, die aufgrund ihres Alters
von einer Ermäßigung profitieren, müssen ihr Alter
belegen können. Der Käufer muss im Besitz der
Reisedokumente sein, die belegen, dass der Transport im
Rahmen eines Reisepakets/Aufenthalts stattfindet
(Gesamtrechnung, Unterkunftsbeleg, …). Das
Reisepaket/der Aufenthalt mit Zugreisen bezieht sich auf
alle TGV-Züge zu regulären Fahrtzeiten und nur begrenzt
auf TGV-Züge zu Stoßzeiten. In bestimmten Zügen ist die
Reservierung eines Sitz- oder Liegeplatzes obligatorisch
sowie eventuelle Zuschläge. Der Reisedienstleister
übernimmt keine Verantwortung für Änderungen der
Fahrtzeiten, Fahrtstrecken oder Ankunftsbahnhöfe, wenn
diese auf folgende Ursachen zurückgehen: Streiks (es sei
denn es handelt sich um einen Streik des Personals des
Transportunternehmens), technische Vorfälle oder
Unwetter. In jedem Fall ist die Verantwortung des
Transportunternehmens entsprechend der internationalen
Vereinbarungen für den Zugverkehr begrenzt.
Einige Transportunternehmen wenden ihre eigene
Gepäckpolitik an. Der Käufer muss sich informieren,
welche Güter er in seinem Gepäck mit sich führen darf
und welche Einschränkungen gelten. Die Modalitäten
können je nach Transportunternehmen unterschiedlich
ausfallen, es wird empfohlen vor jeder Reise die
jeweiligen Vorschriften zu prüfen.
7.11 Reisedokumente
Nach der vollständigen Bezahlung werden dem Käufer die
Reisedokumente ausgehändigt oder per E-Mail zugesandt,
die Folgendes beinhalten: 1) die Reisetickets
(Abholungsbescheid für Charterflüge, Flugticket für
Linienflüge oder Zugticket für Bahnreisen) und 2) ein
Beleg ("Voucher") für die Unterkunft oder Miete. Nur die
auf diesem Beleg aufgeführten Leistungen sind im Preis
inbegriffen.
Sollte der Käufer die Reisedokumente oder die E-Mail
nicht erhalten haben, so muss er die Reiseagentur oder
den Reisedienstleister vor der Abreise kontaktieren.
7.12 Fotos und Abbildungen
Der Reisedienstleister bemüht sich, dem Käufer Fotos und
Abbildungen zu liefern, damit dieser sich ein Bild von
den angebotenen Leistungen machen kann.
7.13 Sonderleistungen
Die Bezahlung von Sonderleistungen erfolgt direkt vor
Ort in den Hotels, vor der Abreise. Es liegt in der
alleinigen Verantwortung des Käufers, die Exaktheit der
Rechnung für diese Sonderleistungen zu überprüfen und
diese vor Ort zu bezahlen. GO VOYAGES / GOVOLO kann in
keinem Fall in eine direkte Transaktion zwischen Kunde
und Hotel eingreifen (Sonderleistungen sind per
Definition aus den im Preis inbegriffenen
Aufenthaltsleistungen ausgeschlossen), weder während des
Aufenthaltes noch nach Beendigung desselben.
7.14 Wertgegenstände und Gepäck
GO VOYAGES / GOVOLO kann nicht zur Verantwortung gezogen
werden für den Verlust, das Verschwinden oder den
Diebstahl von Gepäckstücken, die im Hotelzimmer oder an
sonstigen Orten (z.B. Bussen und anderen
Transportmitteln) vergessen wurden.
7.15 Diverse Bestimmungen
In bestimmten Ländern kann gemäß der geltenden lokalen
Landesgesetze unverheirateten Paaren der gemeinsame
Aufenthalt in einem Doppelzimmer verweigert werden. Dies
gilt jedoch nur, wenn eine der beiden Personen die
Nationalität des jeweiligen Landes besitzt. Diese
Bestimmungen gelten insbesondere in Marokko und der
Türkei. Staatsangehörige anderer Länder müssen sich
diesbezüglich vor ihrer Buchung bei den zuständigen
Behörden des/der Ziellandes/Zielländer und des/der
Durchgangslandes/Durchgangsländer informieren und
zwingend ihre Nationalität im Reisedossier angeben. Auch
wenn GO VOYAGES / GOVOLO diese Praktiken nicht gutheißt,
ist es die Pflicht des Reisedienstleisters, den Käufer
über diese Praktiken in Kenntnis zu setzen.
8. Nur Automiete
8.1 Verantwortlichkeit
Im Falle einer Automiete ohne weitere Leistungen agiert
der Reiseorganisator lediglich als Vermittler zwischen
Vermieter und Käufer. Der Verkauf von Automietleistungen
unterliegt den besonderen Bedingungen des Lieferanten,
es sei denn andere Bestimmungen liegen vor.
Der Reisedienstleister kann nicht zur Verantwortung
gezogen werden für Änderungen der Uhrzeiten,
Verspätungen, Stornierungen und sonstige Zwischenfällen,
die auf Zufälle, höhere Gewalt (Streik, Unwetter,
Kriege, Naturkatastrophen, Epidemien, Attentate,
technische Vorfälle usw.) oder Handlungen eines
Dritten/des Käufers/des Mieters zurückzuführen sind.
Käufer, die beim Abholen des Mietwagens ihren Voucher
nicht vorlegen können, sind hierfür selbst
verantwortlich. Wird kein Voucher vorgelegt, so kann vom
Vermieter kein Auto zur Verfügung gestellt und/oder der
doppelte Mietpreis verlangt werden.
Kosten, die sich eventuell aus dieser nicht
vorhergesehenen Situation ergeben (Taxi, Hotel,
Parkplatzgebühren, Transport vom/zum Flughafen usw.),
sind vom Käufer zu tragen.
8.2 Voucher
Nach der vollständigen Bezahlung erhält der Käufer einen
Voucher. Dieser ist am Tag der Ankunft dem Vermieter
vorzulegen. Außerdem muss der Käufer die Bank- oder
Kreditkarte vorlegen, welche für die Bezahlung genutzt
wurde sowie den Führerschein des ersten Fahrers.
Achtung, diese Anforderungen gelten nur wenn Zahler und
Fahrer dieselbe Person ist.
Nur die ausdrücklich auf dem Voucher aufgeführten
Leistungen sind im Preis enthalten.
8.3 Unterschiedlicher Zahler und Fahrer
Sollten erster Fahrer und Zahler nicht dieselbe Person
sein, so ist der erste Fahrer dazu verpflichtet, seine
Bank- bzw. Kreditkarte und seinen Führerschein
vorzulegen.
8.4 Kaution
Die Hinterlegung einer Kaution ist für die Abholung
eines Mietwagens obligatorisch. Diese nicht abgebuchte
Kaution wird ausschließlich vom ersten Fahrer verlangt.
Die Höhe der Kaution hängt einerseits von der gemieteten
Fahrzeugkategorie und andererseits von den zusätzlich
abgeschlossenen Versicherungen ab. Sie dient dazu, den
Schaden zu decken, den ein Mieter durch eine eventuelle
Beschädigung oder den Diebstahl des Wagens erfährt. Die
Höhe der Kaution wird zu Beginn der Miete bekannt
gegeben und ist auf dem Vertrag aufgeführt.
Achtung: Einige Autovermieter akzeptieren bei der
Bezahlung der Kaution vor Ort bestimmte Visa-Karten
(z.B. Elektron) nicht.
9. Mietunterkünfte in Ferienresidenzen
Bei der Reservierung muss der Käufer genau die Anzahl
und das Alter der teilnehmenden Personen angeben.
Bestimmte Mietunterkünfte derselben Kategorie können je
nach Anzahl der Personen unterschiedlich ausgestattet
sein. Sollten mehr Personen teilnehmen als ursprünglich
angegeben, ist der Verantwortliche vor Ort dazu
berechtigt, die Unterbringung insgesamt zu verweigern.
In diesem Fall muss sich der Käufer selbst eine
Unterkunft organisieren.
Tiere können nur dann mitgeführt werden, wenn sie im
Zuge der Reservierung ausdrücklich akzeptiert wurden.
Anderenfalls kann der Verantwortliche vor Ort den
Aufenthalt insgesamt verweigern. Die Aufenthaltskosten
der Kunden und die Rechnung bleiben indes weiter
bestehen.
9.1 Beschreibung
Unter der verkürzten Bezeichnung der Mietunterkünfte und
Hotels sind "Pauschalreisen" zu verstehen, die in der
Regel einen Serviceangestellten am Empfang sowie
entsprechend der Anzahl der Personen eine bestimmte
Anzahl an Hotelleistungen beinhalten.
Ein Aufenthalt in der Nebensaison bietet zahlreiche
Vorteile: Der Käufer genießt insbesondere eine größere
Ruhe und kann mit erheblichen Vergünstigungen rechnen.
Nachteilig kann jedoch sein, dass bestimmte
Sportanlagen, Geschäfte und Restaurants/Bars/Diskotheken
in der Nebensaison geschlossen sein können und weniger
Aktivitäten angeboten werden als in der Hochsaison. Auch
die Animationen werden reduziert oder gestrichen, wenn
nicht genügend Feriengäste anwesend sind. Das Angebot in
der Nebensaison bleibt im alleinigen Ermessen des
Anbieters.
Die allgemeinen Informationen auf der Webseite
(Ausstattung, Animationen, lokale Dienste, Shuttle…)
werden mehrere Monate vor der Veröffentlichung von den
Ferienorten und den Fremdenverkehrsbüros zur Erstellung
der Broschüre zusammengetragen. Sie dienen der
Information und sind nicht vertragsbindend, da bestimmte
Ausstattungen und/oder Leistungen im Laufe der Saison
(zum Beispiel durch städtischen Entscheid) geändert
werden können. Es versteht sich von selbst, dass der
Käufer über Änderungen informiert wird, über die auch
der Reisedienstleister informiert wurde.
Die Regelungen bestimmter Ferienorte sehen keine
medizinischen Infrastrukturen vor.
Die Bezeichnungen der Hotels oder Residenzen können sich
im Laufe der Zeit ändern. Die Beschreibungen gelten für
Doppelzimmer (Einzelzimmer: kleiner und weniger gut
gelegen; Dreierzimmer: Doppelzimmer mit Beistellbett).
Im Ausland entsprechen die Zulassungen und touristischen
Einstufungen den Gepflogenheiten und Bestimmungen des
Gastlandes.
Eine ausgestattete Ferienwohnung bietet in der Regel:
Geschirr, Kochutensilien für die Zubereitung einfacher
Speisen (kleiner Kühlschrank, 2 Kochplatten), Decken,
Kissen und/oder Kopfpolster. Zusätzliche Ausstattungen
sind in der Beschreibung der Ferienwohnung aufgeführt.
Was die Betten anbelangt, so wird darauf hingewiesen,
dass Hochbetten für unter 6-Jährige nicht geeignet sind.
In manchen Unterkünften wird das Zwischengeschoss über
eine Leiter erreicht. Diese sind daher nicht geeignet
für ältere Personen und Kleinkinder. Einige Unterkünfte
verfügen über einen Garten oder Gartenabschnitt, der
nicht immer eingezäunt ist.
Die Fotos dienen nur der Illustration, der Kunde wird
nicht zwingend in der angezeigten Unterkunft beherbergt.
9.2 Empfang
Die Ankunft der Gäste erfolgt in der Regel zwischen
17.00 und 19.00 Uhr, die Abfahrt vor 10.00 Uhr morgens.
Die genauen Uhrzeiten sind auf den Reisedokumenten
angegeben. Es wird empfohlen, den Verantwortlichen am
Empfang über die ungefähre Ankunftszeit zu informieren.
Manche Anbieter verlangen bei einer späten Ankunft die
Zahlung eines Aufpreises. Es ist obligatorisch, die
Zustimmung des Verantwortlichen vor Ort einzuholen, wenn
die Ankunft nicht am vorgesehenen Datum stattfinden
kann.
Der Empfang ist in der Regel zwischen 10.30 und 12.00
Uhr und von 17.30 bis 19.00 Uhr geöffnet. Mittwochs oder
sonntags ist er meist geschlossen. Für weitere
Informationen sind die Kontaktdaten des Verantwortlichen
vor Ort auf den Reisedokumenten aufgeführt und können
auch per Telefon erfragt werden.
Der Käufer wird vom Empfangspersonal nicht zwingend bis
zur Ferienwohnung begleitet, da hierdurch die
Wartezeiten bei der Ankunft verkürzt werden können.
Sollte der Käufer nicht innerhalb der vorgesehenen
Öffnungszeiten eintreffen, gehen die gebuchten
Übernachtungen dennoch auf seine Kosten, ohne dass
hieraus ein Schadensersatzanspruch entstehen würde.
Bei der Ankunft sind Sauberkeit und Inventar der Wohnung
zu überprüfen. Sollte etwas fehlen, so muss dies dem
Leistungserbringer oder dem Verantwortlichen des
Reisedienstleisters umgehend mitgeteilt werden. Der
Käufer muss seine Beschwerde direkt an sein Reisebüro
oder seinen Reisedienstleister richten. Auf diese Weise
trägt der Reisende dazu bei, dass schnell eine Lösung
für das Problem gefunden werden kann.
Die Nichtbeachtung dieser Regelung kann einen Einfluss
auf mögliche Schadensersatzansprüche haben.
9.3 Mietkaution
Es ist Aufgabe des Käufers, sich die bei der Ankunft
gezahlte Kaution zurückerstatten zu lassen: entweder
direkt am Tag der Abreise nach Kontrollgang durch die
Wohnung, oder per Post innerhalb von 4 Wochen.
Der Käufer kann in keinem Fall fordern, dass der
Verantwortliche vor Ort den Kontrollgang durch die
Wohnung außerhalb der hierfür vorgesehenen Zeiten
vornimmt.
Es ist die alleinige Aufgabe des Verantwortlichen vor
Ort, die Kosten für eventuell vom Mieter verursachte
Schäden sowie die Reinigung, die Kurtaxe,
Sonderleistungen und zusätzlich bestellte
Getränke/Speisen in Rechnung zu stellen.
10. Tauchen
10.1 Gesundheit
Der Käufer verpflichtet sich zur Vorlage eines vor
weniger als sechs Monaten erstellten ärztlichen
Zeugnisses über die Eignung zum Sporttauchen, gleich ob
er Mitglied eines Sportverbands ist oder nicht. Sollten
seit der Erstellung des Zeugnisses gesundheitliche
Probleme aufgetreten sein, so hat er den
Verantwortlichen des Tauchclubs darüber in Kenntnis zu
setzen.
Sollte der Kunde vor Ort gesundheitliche Probleme haben,
die seine Sicherheit oder die eines anderen in Gefahr
bringen könnten, so ist der Verantwortliche des
Tauchclubs dazu berechtigt, ihn zu einer medizinischen
Untersuchung zu verpflichten, oder ihm vorübergehend
bzw. für die Dauer des Aufenthalts das Tauchen zu
untersagen.
10.2 Technisches Niveau
Der Käufer verpflichtet sich, vor der Abfahrt sein
Tauchniveau anzugeben (Tauchbrevet, Anzahl der
Tauchgänge, Logbuch, usw.). Er tut dies in eigener
Verantwortung. Wenn das in den Dokumenten angegebene
Niveau nicht mit dem vor Ort festgestellten Niveau
übereinstimmt, behält sich der Verantwortliche des
Tauchclubs das Recht vor, dem Kunden (auf eigene Kosten)
einen Aufbaukurs anzubieten oder den Tauchgang
abzulehnen.
10.3 Vorschriften
Durch die Teilnahme an den Aktivitäten des Tauchclubs
akzeptiert der Käufer dessen Teilnahmebedingungen und
verpflichtet sich zur Einhaltung aller geltenden
Tauchvorschriften (individuelle und kollektive
Sicherheit, festgesetzte Uhrzeiten, Gruppendisziplin,
Schonung der Umwelt) und zur Befolgung aller
Entscheidungen des Verantwortlichen des Tauchclubs.
Im Falle einer Nichtbefolgung der Vorschriften ist der
Verantwortliche vor Ort dazu berechtigt, dem Kunden das
Tauchen vorübergehend oder für die gesamte
Aufenthaltsdauer zu verweigern.
10.4 Tauchpauschale
Die Anzahl der im Pauschalpreis enthaltenen Tauchgänge
bezieht sich auf eine Person und kann nicht übertragen
werden. Die Anzahl ist als Richtwert anzusehen, der
unter idealen Funktionsbedingungen des Tauchclubs und
unter Ausschluss von Fällen höherer Gewalt gilt, auf die
kein Einfluss genommen werden kann (Wetterbedingungen,
örtliche Beschränkungen, usw.).
10.5 Ausrüstung
Wenn bei der Anmeldung keine anderen Vereinbarungen
getroffen wurden, umfasst der Pauschalpreis den Verleih
einer Tauchflasche, die Füllung der Flasche (eventuell
den Verleih eines Adapters, falls die Ausgangsnorm des
Tauchclubs sich von den üblichen Ausgängen
unterscheidet) und den nötigen Ballast (Blei). Sollte
der Kunde einen Teil der Ausrüstung verlieren, so kann
der Verantwortliche vor Ort eine Kostenerstattung
verlangen.
Der Käufer muss jegliches Zubehör für seinen Tauchgang
selbst mitbringen, einschließlich der Kontrollgeräte,
die er in eigener Verantwortung bedient. Wenn dieses
Zubehör zum Teil oder insgesamt einen Makel oder Fehler
aufweist, der die Sicherheit gefährden könnte, so kann
der Verantwortliche vor Ort dessen Nutzung verweigern.
Sollte es dem Käufer nicht möglich sein, das
beanstandete Zubehör zu ersetzen, so wird er sich vor
Ort zu eigenen Kosten mit neuem Material ausstatten
müssen. Andernfalls kann ihm der Tauchgang verweigert
werden.
Achtung: Sollte dem Käufer das Tauchen verboten worden
sein oder sich als unmöglich erweisen (gemäß der
Kriterien in den oben genannten Abschnitten) hat der
Käufer keinerlei Anspruch auf Rückerstattung und kann
sich die Tauchgänge nicht gutschreiben lassen, weder für
sich selbst, noch für eine dritte Person.
11. Vertragsübertragung (gilt ausschliesslich für
aufenthalte)
Sollte eine Vertragsübertragung möglich sein, sind der
Abtretende und/oder Übernehmer dazu verpflichtet, die
daraus resultierenden Kosten im Voraus zu begleichen.
Sollten diese Kosten die am Verkaufsort angezeigten und
in den Vertragsdokumenten aufgeführten Preise
übersteigen, so werden hierfür Belege ausgestellt.
Der Käufer kann seinen Vertrag (ausgenommen
Versicherungsverträge) an einen Dritten abtreten, wenn
dieser dieselben Bedingungen für die Reise erfüllt und
der Vertrag noch nicht in Kraft getreten ist. Der
Vertrag tritt mit der Buchung und Ausstellung der
elektronischen Reisetickets und Voucher (bei sonstigen
Leistungen) in Kraft. Darüber hinaus ist der Käufer dazu
verpflichtet, den Reisedienstleister über seinen
Entschluss zu unterrichten und sich spätestens 7 Tage
vor Reiseantritt eine Empfangsbestätigung einzuholen.
Hierbei sind folgende Angaben zu machen: Name/n und
Adresse/n des/der Übernehmenden oder des/der
Reiseteilnehmer/s; Erklärung, dass diese/r dieselben
Bedingungen für die Reise oder den Aufenthalt erfüllt/en
wie er (dies gilt besonders für Kinder, die sich in der
gleichen Altersstufe befinden müssen). Die
Vertragsübertragung zieht folgende, vom Käufer zu
tragende Kosten nach sich:
|
Bis 30 Tage vor der Abreise |
60 € pro Person
10% bei Mieten |
|
Zwischen 30 und 21 Tagen vor der Abreise |
70 € pro Person |
|
Zwischen 20 und 8 Tagen vor der Abreise |
80 € pro Person |
|
Zwischen 7 und 0 Tagen vor der Abreise
|
100€ bis 100% des Reisepreises, entsprechend
der Bedingungen des Anbieters (beim
Reisedienstleister erfragen) |
Achtung: Zusatzversicherungen sind nicht übertragbar und
nicht rückerstattbar.
12. Reklamation und Garantie
Wie in Artikel L.121-19, III des französischen
Verbraucherschutzgesetzes vorgesehen, bezeichnet die
Garantie die weiterführende Betreuung durch den
Kundendienst nach Erfüllung der Leistung. Gemäß Artikel
R.211-6 (Absatz 12) des französischen
Fremdenverkehrsgesetzes müssen Reklamationen
schnellstmöglich an GO VOYAGES / GOVOLO gerichtet und
eine Eingangsbestätigung vom Verkäufer eingeholt werden.
Sollte zu viel Zeit verstrichen sein, kann die
Reklamation nicht mehr mit derselben Sorgfalt bearbeitet
werden. Die Bearbeitungsdauer von Reklamationen hängt
von den Antworten der Leistungserbringer ab.
Für eine schnelle und effiziente Bearbeitung der Anfrage
müssen alle erforderlichen Belege beigelegt werden.
13. Versicherungen
In denen vom Reisedienstleister angebotenen Preisen sind
keine Versicherungen enthalten. Der Reisedienstleister
empfiehlt dem Käufer, den Versicherungsvertrag
abzuschließen, der von der Versicherungsgesellschaft
"Européenne d'Assurances" angeboten wird und der die
Folgen einer Stornierung oder Änderung einer gekauften
Leistung abdeckt. Die von den Versicherungen gedeckten
Risiken, die Kosten, die Höhe der Garantien, die
Ausschlüsse und die Rückerstattungsmodalitäten sind im
Versicherungsvertrag aufgezeigt. Der Reisedienstleister
empfiehlt dem Käufer, den Vertrag vor der Unterzeichnung
sorgfältig zu lesen. Der Versicherungsnehmer kann
kostenlos eine Kopie des Vertrags beim Reisebüro
anfordern und/oder direkt auf einer der Internetseiten
von GO Voyages ausdrucken.
14. Stornierungs- und Änderungsgebühren
14.1 Allgemeine Bedingungen für die Bearbeitung von
Stornierungen und Änderungen
Jede Anfrage auf Stornierung oder Änderung der
Bestellung muss per E-Mail an folgende Adresse gerichtet
werden:
Für alle Produkte (ausgenommen Aufenthalte)
information@govolo.de
Für Aufenthalte:
resasejours@govoyages.com.
GO VOYAGES / GOVOLO sendet dem Käufer per E-Mail eine
Bestätigung der angefragten Stornierung oder Änderung.
Diese führt die wichtigsten Punkte der Buchung noch
einmal auf (gebuchte Leistung, Preis, Menge, Reisedatum,
Name des Leistungsempfängers usw.). Sollte eine solche
Bestätigung nicht eintreffen, so wurde die Anfrage nicht
berücksichtigt. Der Käufer muss den Erhalt der
Bestätigungsnachricht (E-Mail) überprüfen, regelmäßig
seinen Posteingang abrufen und nach Erhalt die
Bestimmungen der Stornierung oder Änderung per E-Mail
bestätigen.
Im Falle einer Stornierung oder Änderung durch den
Käufer und abzüglich der zu leistenden Beträge an den
Reisedienstleister (Steuern,
Stornierungs-/Änderungskosten, Bearbeitungs- und
Versicherungskosten), erstattet der Reiseorganisator dem
Käufer innerhalb einer angemessenen Frist alle
geleisteten Beträge zurück.
Die Erstattung von Reisekosten und die Ausstellung einer
Rechnung über die Stornierungsgebühren sind nur dann
möglich, wenn GO VOYAGES / GOVOLO die enstprechenden
Reisegutscheine bzw. Fahrausweise vorliegen. Die
Stornierungsgebühren zuzüglich der 30 €
Bearbeitungsgebühren pro Reiseteilnehmer dürfen den
Gesamtbetrag der gebuchten Reise (einschließlich
Steuern) keinesfalls übersteigen.
Die Stornierung oder Änderung der Buchung, ganz gleich
aus welchen Gründen sie erfolgt, befreit den Käufer
nicht von eventuell noch ausstehenden
Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem
Reisedienstleister.
Aufgrund der spezifischen Geschäftsbedingungen der
jeweiligen Beförderungsunternehmen und je nach Art der
Buchung (Umtausch/Erstattung ausgeschlossen, begrenzte
Gültigkeitsdauer...), sind bestimmte Reisetickets von
den oben aufgeführten Reisekostenerstattungen
ausgeschlossen. Es obliegt dem Käufer, die
entsprechenden Stornierungs-, Änderungs- und
Ausstellungsbedingungen zu überprüfen.
Bei Linienflügen hat der Käufer alle gebuchten
Streckenabschnitte einzulösen. Andernfalls sind die
zuständigen Fluggesellschaften dazu berechtigt, eine
Preisanpassung zu verlangen oder die gebuchten
Sitzplätze zu stornieren.
Im Falle eines Nichterscheinens vor dem Abflug, behält
sich GO VOYAGES / GOVOLO das Recht vor, alle weiteren
Leistungen sowie das Rückflugticket zu annullieren, es
sei denn der Kunde kann einen Fall höherer Gewalt
belegen, der ihn daran gehindert hat, zur Abflugzeit zu
Erscheinen.
Achtung:
Bestimmte Angebote oder Leistungen sind von
Stornierungen oder Änderungen ausgeschlossen. Die
hierfür bezahlten Beträge können nicht zurückerstattet
werden.
Bestimmte Fluggesellschaften zahlen die Steuern
teilweise verwendeter Flugtickets nicht zurück.
14.2 Tabelle der Stornierungs- und Änderungsgebühren
Die Kosten für die Stornierung oder Änderung einer
Buchung werden entsprechend der nachfolgenden
Gebührentabelle abgerechnet:
|
Charterflug; Reisepaket/Pauschalreise vor
Zustellung des Tickets |
|
Bis zu 30 Tage vor Reisebeginn |
10% des Gesamtbetrags* + 30 €
Bearbeitungsgebühren pro Reiseteilnehmer |
|
Zwischen 30 und 21 Tage vor Reisebeginn |
25% des Gesamtbetrags* + 30 €
Bearbeitungsgebühren pro Reiseteilnehmer |
|
Zwischen 20 und 8 Tage vor Reisebeginn |
50% des Gesamtbetrags* + 30 €
Bearbeitungsgebühren pro Reiseteilnehmer |
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Zwischen 7 und 2 Tage vor Reisebeginn |
75% des Gesamtbetrags* + 30 €
Bearbeitungsgebühren pro Reiseteilnehmer |
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Weniger als 2 Tage vor Reisebeginn |
100% des Gesamtbetrags (inkl. Steuern)** |
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Reisepaket/Pauschalreise nach Zustellung
des Tickets; Charterflug zum
„Extra-light“-Tarif |
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Bis zu 2 Tage vor Reisebeginn |
90% des Gesamtbetrags* + 30 €
Bearbeitungsgebühren pro Reiseteilnehmer |
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Weniger als 2 Tage vor Reisebeginn |
100% des Gesamtbetrags (inkl. Steuern)** |
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Linienflüge
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Vor Zustellung des Flugtickets |
10% des Gesamtbetrags + 30 €
Bearbeitungsgebühren pro Reiseteilnehmer |
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Nach Zustellung des Flugtickets |
100% des Gesamtbetrages (inkl. Steuern)** |
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Bei Nicht-Erstattung des Flugtickets |
100% des Gesamtbetrages (inkl. Steuern)** |
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Low-Cost-Flüge |
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Ab Buchung |
100%*** der Kosten |
Achtung: Je nach verkauftem Produkt kann es zu Ausnahmen
der oben genannten Änderungs- und
Stornierungsbedingungen kommen. Je nach
Reiseveranstalter können die Änderungs- und
Stornierungsbedingungen unterschiedlich ausfallen. Auf
diese Besonderheiten wird während des Kaufvorgangs
hingewiesen, sie sind auf der Bestätigung aufgeführt.
*Ohne Steuern, Bearbeitungsgebühren und
Versicherungskosten
** Rückerstattungsantrag für bestimmte Steuern (nur
möglich, wenn die Reise zu 100 % berechnet wird)
1/ Bitte die Flugtickets zusammen mit einem
schriftlichen Rückerstattungsantrag an GO VOYAGES /
GOVOLO zurückschicken.
2/ Bearbeitungsdauer der jeweiligen Fluggesellschaft: 2
bis 3 Monate.
3/ Rückerstattung der von der Fluggesellschaft an GO
VOYAGES / GOVOLO überwiesenen Summe, abzüglich einer
Bearbeitungsgebühr von 30 € pro Ticket bis zum Vortag
der Abreise und abzüglich 60 € pro Ticket darüber hinaus
*** In bestimmten Fällen können die Stornierungskosten
weniger als 100% des Gesamtpreises betragen. Der
Reisedienstleister empfliehlt dem Käufer, sich direkt an
die jeweilige Fluggesellschaft zu wenden und sich nach
den Stornierungsbedingungen für das erworbene Flugticket
zu erkundigen.
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Nur Unterkunft |
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Ab Buchung |
90 % |
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Bei Nichterscheinen im Hotel |
100 % |
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Autovermietung |
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Bis zu 2 Tage vor Reisebeginn |
30 € (inkl. Steuern) |
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Weniger als 2 Tage vor Reisebeginn |
100% des Gesamtbetrages (inkl. Steuern) der
gebuchten Leistungen |
Achtung:
Bei Stornierung der Reise werden eventuelle
Versicherungsgebühren nicht zurückerstattet und es wird
eine Bearbeitungsgebühr von 30 € pro Reiseteilnehmer
berechnet.
15. Gebühren für Sonderleistungen
Für die in folgenden Tabellen aufgeführten
Sonderleistungen werden Service-Gebühren fällig. Die
Berechnung dieser Gebühren garantiert die Erfüllung der
Anfrage durch GO VOYAGES / GOVOLO, jedoch nicht durch
das Transportunternehmen oder den Reiseveranstalter, der
alleiniger Entscheidungsträger bleibt.
15.1 Für Flüge (ausgenommen Low-Cost-Flüge)
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Leistungen |
Gebühren |
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Unbegleitetes Kind |
20 Euro |
Pro Passagier |
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Visum Australien |
20 Euro |
Pro Passagier |
|
Vorauszahlung für Übergepäck |
10 Euro |
Pro Reisedossier |
|
Transport eines Tiers |
10 Euro |
Pro Reisedossier |
|
Transport einer Sportausrüstung |
10 Euro |
Pro Reisedossier |
|
Transport eines Musikinstruments |
10 Euro |
Pro Reisedossier |
|
Treuekarte der Fluggesellschaft |
10 Euro |
Pro Reisedossier |
|
Hilfeleistung am Flughafen (ausgenommen
Assistenzleistungen für Behinderte und
Rollstuhlfahrer) |
10 Euro |
Pro Reisedossier |
|
Spezielle Speisen |
10 Euro |
Pro Reisedossier |
|
Auswahl der Sitzplätze |
10 Euro |
Pro Reisedossier |
|
Flugreservierung
mit: |
Gebühren |
|
Stop – temporärer Stop bei einem Reiseziel |
20 Euro |
Pro Reisedossier |
|
Open Jaws –wenn Start- und Zielort sich
unterscheiden |
20 Euro |
Pro Reisedossier |
|
Gabelflug |
20 Euro |
Pro Reisedossier |
15.2 Für Aufenthalte
|
Leistungen |
Gebühren |
|
Last-Minute-Gebühren (weniger als 7 Tage vor
Abreise) |
18 Euro |
Pro Passagier |
15.3 Für alle Produkte
|
Leistungen |
Gebühren |
|
Neuerstellung einer Rechnung (z.B.:
Erstellung der Rechnung im Namen des
Unternehmens) |
10 Euro |
Pro Rechnung |
|
Diverse Bescheinigungen |
10 Euro |
Pro Bescheinigung |
Kein widerrufsrecht
Laut Artikel L. 121-20-4, 2° des französischen
Verbraucherschutzgesetzes gilt das bei
E-Commerce-Angeboten vorgesehene Widerrufsrecht nicht
bei Verträgen, die den Verkauf von terminierten
Leistungen im Bereich der Hotellerie, des
Beförderungswesens, der Gastronomie und der
Freizeitgestaltung zum Gegenstand haben.
16. Nutzung der webseite
Die Webseite wird durch einen unabhängigen
Internetdienstleister instand gehalten und ist nur bei
technischer Verfügbarkeit aufrufbar. GO VOYAGES / GOVOLO
kann keinesfalls zur Verantwortung gezogen werden, wenn
der Benutzer die Webseite aufgrund von Wartungsmaßnahmen
oder sonstigen unverschuldeten Gründen nicht aufrufen
kann, der Zugang zur Webseite zu einem beliebigen
Zeitpunkt unterbrochen wird oder ein Buchungsvorgang
durch eine externe Störung nicht durchführbar ist. GO
VOYAGES / GOVOLO kann keine Garantie dafür geben, dass
die Webseite frei von Viren oder anderen unverschuldeten
Mängeln ist.
Die auf der Webseite abrufbaren Informationen wurden mit
größter Sorgfalt zusammengetragen. Dennoch kann es bei
der Onlinestellung zu fehlerhaften Angaben bezüglich der
angebotenen Leistungen und/oder Preise kommen. Die
Berichtigung erfolgt spätestens bei der Buchung und wird
im Auftragsformular nochmals bestätigt.
18. Geistiges eigentum
Sämtliche Inhalte der Webseite sind geistiges Eigentum
von GO VOYAGES / GOVOLO sowie seiner Tochter- und
Partnergesellschaften. Der Handelsname GO VOYAGES /
GOVOLO, alle weiteren angegebenen Firmenmarken sowie die
auf der Webseite abgebildeten Logos gehören zum
Produktfolio von GO VOYAGES / GOVOLO oder seiner
Partnergesellschaften.
GO VOYAGES / GOVOLO macht alle Nutzungs- und
Eigentumsrechte bezüglich der Inhalte der Webseite
geltend. Jegliche unerlaubte Nutzung der Webseite
und/oder ihrer Bestandteile sowie der Missbrauch des
Urheberrechts kann strafrechtlich verfolgt werden.
19. Datenschutz
Gemäß der Bestimmungen des Gesetzes 78-17
(Datenschutzgesetz) ist der Käufer darüber in Kenntnis
zu setzen, dass seine persönlichen Buchungsdaten digital
erfasst werden. Diese Angaben geben dem
Reisedienstleister und den beteiligten
Leistungserbringern die Möglichkeit, die Buchung zu
bearbeiten und auszuführen. GO VOYAGES / GOVOLO arbeitet
mit einem Datenschutzbeauftragen zusammen, der sämtliche
Buchungsvorgänge überprüft. Der Käufer kann sein
gesetzlich verankertes Zugangs- und Berichtigungsrecht
gegenüber dem Reisedienstleister geltend machen. Hierfür
sendet er eine schriftliche Anfrage mit einem
Identitätsbeleg an folgende Adresse: VOYAGES / GOVOLO,
14, rue de Cléry, 75002 Paris.
Um im Rahmen der Erfassung pesönlicher Daten gegen
Bankkartenbetrug vorzugehen und laut den Bestimmungen
des Datenschutzgesetzes vom 6. Januar 1978 verfügt der
Käufer zu jedem Zeitpunkt über ein umfassendes Zugangs-
, Berichtigungs- und Widerrufsrecht. Hierfür sendet er
eine schriftliche Anfrage mit einem Identitätsbeleg an
FIA-NET – Service Informatique et Libertés – Traitements
n° 773061 et n° 1080905 -15, rue du Faubourg
Montmartre, 75009 PARIS.
20. Sonstige bestimmungen
Die Tatsache, dass sich der Reisedienstleister zu einem
gegebenen Zeitpunkt nicht explizit auf die vorliegenden
Geschäftsbedingungen beruft, bedeutet nicht, dass er
diese nicht zu einem späteren Zeitpunkt geltend machen
kann.
Sollte eine der vorliegenden Geschäftsbedingungen für
ungültig oder nichtig erklärt werden, wird diese als
gegenstandslos angesehen, ohne dass dies die Gültigkeit
der anderen Bestimmungen beeinträchtigt, es sei denn,
die für undgültig oder nichtig erklärte Bestimmung war
grundlegend oder maßgebend. In diesem Fall verhandeln
die beteiligten Parteien über einen Austausch der für
ungültig oder nichtig erklärten Bestimmung durch eine
Bestimmung mit vergleichbaren wirtschaftlichen
Auswirkungen.
Der Reisedienstleister kann nicht für Umstände
verantwortlich gemacht werden, die durch höhere Gewalt
(insbesondere Streiks, Unwetter, Naturkatastrophen,
Störungen des Telekommunikationsnetzes...), durch das
Verschulden von Drittpersonen oder durch Fehlverhalten
des Käufers (Nichteinhalten von Terminvereinbarungen,
Nichteinhalten von administrativen, zollamtlichen,
medizinischen Formalitäten, Nichterscheinen beim
Check-In...) ausgelöst wurden.
Wird die Ausführung der gebuchten Leistungen durch
höhere Gewalt beeinträchtigt oder behindert, trägt der
Käufer alle finanziellen Konsequenzen.
21. Beweismittel – Anwendbares Recht – Juristische
Zuständigkeit
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die von GO
VOYAGES / GOVOLO und/oder seinen Partnergesellschaften
gespeicherten Buchungsdaten vor Gericht Beweiskraft
haben, sofern der Käufer nicht rechtzeitig auf
offensichtliche Fehler bei ihrer Erfassung hinweist. Die
digital oder elektronisch archivierten Buchungsdaten
stellen rechtskräftige Beweise dar. Werden sie in einer
Streitsache von GO VOYAGES / GOVOLO als Beweismittel
vorgelegt, sind sie ebenso zulässig, gültig und
anfechtbar wie jedes andere schriftliche Dokument, das
von GO VOYAGES / GOVOLO ausgestellt, erhalten oder
archiviert worden ist.
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen unterstehen dem
französischen Recht. Streitsachen bezüglich ihrer
Auslegung und/oder Ausführung fallen in den
Kompetenzbereich der französischen Gerichtsbarkeit.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Laut Artikel L211-7 und L211-16 des
französischen Tourismusgesetzbuches gelten die
Bestimmungen der Artikel R211-3 bis R211-11 des
französischen Tourismusgesetzbuches, deren Wortlaut
weiter unten nachzulesen ist, ausschließlich für
Buchungsvorgänge oder Ticket-Verkäufe, die im Rahmen
eines Pauschalangebotes erfolgen.
Die Online-Broschüre, der Kostenvoranschlag, das
Angebot, das Programm des Reisedienstleisters stellen
die in Artikel R211-8 des französischen
Tourismusgesetzbuches beschriebene Vorabinformation
dar. Mangels gegenteiliger Bestimmungen sind
Programmpunkte, Sonderbedingungen und Kosten der Reise
wie auf der Webseite dargestellt vertraglich bindend,
sobald der Käufer die Geschäftsbedingungen akzeptiert
hat.
Die Auflistung der Reisedetails vor Buchungsbestätigung
durch den Käufer stellt die in Artikel R211-8 des
französischen Tourismusgesetzbuches beschriebene
Vorabinformation dar.
Bei Übertragung des Vertrages wird der Abtretende
und/oder der Übernehmer vorab dazu aufgefordert, die
hieraus resultierenden Kosten zu begleichen. Sollten die
Kosten die in den Verkaufsstellen aufgelisteten und in
den Vertragsdokumenten angegebenen Preise übersteigen,
so müssen die entsprechenden Belegdokumente eingereicht
werden.
AUSZUG AUS DEM FRANZÖSISCHEN TOURISMUSGESETZBUCH